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Zeitschrift des Bayerischen Kunstgewerbe-Vereins zu München: Monatshefte für d. gesammte dekorative Kunst — 46.1897

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Leiningen-Westerburg, Karl E. zu: Bibliothekzeichen: nach einem im bayer. Kunstgewerbeverein gehaltenen Vortrag über Exlibris
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https://doi.org/10.11588/diglit.7910#0061
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OißlioWkiDm.

Nach einem im baver. Kunstgewerbeverein gehaltenen Vortrag über Exlibris.

enn ich hiemit den Lesern dieser Zeitschrift
einen Gegenstand vor Augen führe, der
in den letzten fahren mehr und mehr
Beachtung gefunden hat, so geschieht es
sowohl, weil ich mithelfen will, eine wirk-
lich gute alte Sitte wieder mehr zur
Einführung zu bringen, als auch um aufstrebenden Talenten
oder bereits anerkannten Aünstlern neue Anregung und neue
Aufträge zu verschaffen.

Um gleich zur Sache zu kommen, beginne ich mit der
Erklärung des Titels unseres heutigen Themas. Die mehr
oder weniger künstlerisch ausgestatteten Blätter, von denen
man eine Anzahl als Abbildungen dieses Aufsatzes sieht,
sind nicht blos zwecklose Bildchen, sondern es sind die der
Sicherung und Zierde unserer Bücher dienenden sogen.
„Bibliothekzeichen" oder „Ex Libris“. Der Ausdruck
„Bibliothekzei chen" erklärt sich von selbst, d. h. es
sind die Zeichen der eigenen größeren oder kleineren
Bibliothek; „Ex Libris“ dagegen kommt von den Worten
her, mit denen sehr viele solcher Zeichen anfangen: Ex
Libris d. h. aus den Büchern des Soundso. Ulan findet
auch noch „Büchermarke" oder das minder prägnante
„Bücherzeichen", darf aber, namentlich das Letztere nicht
mit Buch-, Lese- oder Merkzeichen oder den sog. Buchdrucker-
signeten verwechseln. Der Engländer sagt „bookplates“,
der Franzose „marques de possession“, beide aber auch,
namentlich in: internationalen Verkehr „Ex Libris“.

Die Sitte ist ungefähr so alt, wie die Buchdruckerkunst
selbst; denn bald nach der Gutenberg'schen Erfindung
entstanden um ^60, zuerst in Süddeutschland, auch die
ersten aus maschinellem Wege hergestellten Bibliothekzeichen,
die somit, wenn inan bei der Berechnung davon absieht,
daß einzelne wenige mit der pand gezeichnete und gemalte
schon im Jahrhundert Vorkommen, nunmehr auf über
^00 Jahre ununterbrochene Vergangenheit zurückblicken.

Zn Deutschland nützte man diese Ex Libris-Erfindung
des (5. Jahrhunderts um volle fOO Jahre früher als in
anderen Ländern aus. Anfangs waren es Abdrücke von
Holzschnitten, die man auch ab und zu mit der pand
bemalte; sie enthielten meistens das Familien- oder
Personalwappen des Buchbesitzers und wurden in die
Innenseite der Buchdeckel eingeklebt, vorherrschend in den
inneren Vorderdeckel, doch auch in den inneren Rück-
deckel, manchmal sogar in beide zusammen.

Man verwendete diese Bibliothekzeichen auch in
vereinzelten Fällen nebenbei noch insofern als „Besitz-
zeichen", als man sie auch in die Innenseiten von
Schränken, Brauttruhen, angekauften Airchstühlen rc.
klebte und sie auch als Wappenblätter sich gegenseitig
verehrte.

X_

Die Ex Libris-Sitte war jedenfalls eine sehr praktische,
und sie entsprang einen: wirklichen Bedürfniß; sie stammt
nicht blos aus einem gewissen, damals wegen des höheren
Preises der Bücher noch mehr berechtigten Stolz, das oder
jenes Werk sein eigen zu nennen, oder aus dem Wunsche,
sich mit den Büchern seiner Bibliothek, seinen Lieblingen,

D.HECTOR POMER PR/EPOS. 6. LAV R<

• t~i i. 3

von A. Dürer, (vgl. S. 63.)

zu individualisiren; nein, es lag auch vielmehr das that-
sächliche Bedürfniß vor, beim Verleihen eines Buches den
eigentlichen Besitzer desselben in diesem deutlich zu nennen,
und so den säumigen Entleiher dein: Aufschlagen des
Buches an die Zurückgabe an seinen Besitzer zu mahnen;
auch vergeßlichen Gemüthern und den absichtlichen oder-
unabsichtlichen Büchermardern gegenüber, oder bei Dieb-
stählen oder nach Todesfällen erwies es sich als nützlich,
aus dem inneren Deckel eines Werkes den Eigenthümer
desselben schnell und leicht ermitteln zu können. Wunderten

Zeitschrift des bayer. Aunstgewerbe-vereins München.

•*6. Iahrg. 1897. Heft 7. (Bg.

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