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Hirt, Aloys Ludwig
Die Baukunst nach den Grundsätzen der Alten (Text) — Berlin, 1809

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https://doi.org/10.11588/diglit.1740#0034
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8) Für die Schifffahrt: Seehäfen, Leuchtthürme, Schiffswerfte und Schiff stellen; Beschrän-
kung der Flüsse, Kanal- und Schleusenbau, Ableitungen.

o) Lustgebäude: Theater, Odeen, Stadien, Gircus, Amphitheater, Palästren, Thermen, Por-
tiken, Musiksäle, Ballspielhäuser, Badeanstalten.

ig) Denkmäler: Denksteine (Stelae, Cippi) Obelisken, Säulen, Triumphbogen, Pyramiden
und Mausolea von den verschiedensten Formen, Ehrentempel.

n) Für öffentliche Bequemlichkeit: Heerstrafsen, Brücken, Post- und Wirthshäuser, Was-
serleitungen, Brunnen.

12) Privatgebäude in der Stadt: Residenzen, Wohnungen des vornehmen Staatsbürgers, des
wohlhabenden, des mittlem und kleinern Bürgers; Fabrik- und Manufakturgebäude mit
ihren mannigfaltigen Bedürfnissen und Triebwerken; Einrichtung der Buden für den
Kleinhandel und die Handwerker. Auf dem Lande: Landsitze zum Vergnügen, Wirt-
schaftsgebäude; Vorwerke, Bauernhäuser, Stallungen, Scheunen; Gebäude für Triebwerke
und Landfabriken, als Mühlen, Schmelzwerke, Bleichen u. s. w.

Wenn sich auf diese Weise der angehende Baumeister frühzeitig theils auf Reisen, theils
durch nähere Betrachtung inländischer Werke, theils durch Zeichnungen und dahin einschla-
gende Beschreibungen mit den Bedürfnissen und Eigenthümlichkeiten von so mancherley
Arten von Gebäuden bekannt machet, so wird sich sein Auge für alles schärfer bilden, und
sein Beobachtungsgeist überall zu verweilen Gelegenheit haben. Sein Geschmack wird desto
geläuterter weiden, da er das Nützliche, Bequeme und Brauchbare nicht einer übelverstande-
nen Vorliebe zum Schönen aufopfern und sich lebendig überzeugen wird, dafs das Schöne
in der Architektur nicht von dem Zweckmäfsigen und Nützlichen zu trennen, sondern viel-
mehr das Resultat bestimmter Absichten sey, und gleichsam auf dem Nützlichen und Zweck-
mäfsigen ruhen müsse.

Vierter Abschnitt.

Von den allgemeinen Erfordernissen der Schönheit.

§. i. Die Baukunst strebt nicht allein fest und bequem zu bauen, sie will ihre Werke
auch verschönern. Die Gebäude sollen ein ihrer Bestimmung entsprechendes, gefälliges An-
sehen von Aufsen und von Innen, im Ganzen und in den Theilen anbieten. Es gehört auch
in den Umfang ihres Strebens, durch Nettigkeit, Vollendung und einen aus ihrem Wesen
hervorgehenden und jedem Gebäude angemessenen Charakter auf das Auge und das Gemüth
zu wirken. Es giebt keine Gattung von Gebäuden, welche nicht auf einen gewissen Grad
von Wohlgefalligkeit Anspruch hätte. Es mufs daher Weisungen und Gränzen geben, wel-
che das Schönheitsgefühl des Künstlers bey der Ausführung zu leiten vermögend sind.

Aber die Architektur ist keine nachahmende Kunst, wie die Mahlerey und Sculptur, sie
hat kein Vorbild in der Natur, sondern sie ist die eigenmächtige Schöpferin ihrer Werke.
Die bildenden Künste haben in der Nachachmung ihre Begränzungt man kann ihre Werke
mit den Vorbildern, von denen sie eine Nachahmung sind, vergleichen; und so scheint es,
lassen sich die Grundsätze, auf denen das Wesen der bildenden Künste beruht, leicht und
bestimmt ausmitteln.

Ganz anders verhält es sich mit der Architektur, da die Natur für sie kein Vorbild auf-
stellte, und jedes einzelne Gebäude ganz und eigen die Erfindung des Menschen ist; und
wenn sie auch in gewisser Rücksicht (wie wir in der Folge sehen werden) nachahmend zu
seyn scheint; so ist doch das Vorbild kein von der Natur erzeugtes, sondern bereits ein

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