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Hirt, Aloys Ludwig
Die Baukunst nach den Grundsätzen der Alten (Text) — Berlin, 1809

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https://doi.org/10.11588/diglit.1740#0240
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hingen entweder blofs in Stangenwerk, die horizontal von einem Pfeilerchen zum andern
gezogen sind, oder in senkrecht neben einander gestellten Stäben. Dauerhafter ist aber das
Stabwerk, wenn es sich netzförmig durchkreuzt, sey es in Holz, Eisen oder anderm Metall. In
Stein bilden die Füllungen entweder eine volle Mauer, oder sie bestehen aus senkrecht gestell-
ten und dicht an einander gefugten Platten. Seltener ahmet man darin eine durchbrochene
Arbeit nach, obwohl auch Ueberreste in dieser Art vorkommen. Die sogenannten Docken,
welche bey neuern Werken so oft die Füllungen der Geländer — in Stein sowohl wie in
Jiolz — bilden, kommen im Alterthume nicht vor. Die neuere Kunst hat sich in den Er-
findungen der unförmlichsten Dockenarten gleichsam erschöpft.

Selten erdulden die Geländer vielen Zierath; in Fällen aber, wo solcher schicklich ist,
nehmen die Pfeilerchen Fufs- und Deckgesimse, selbst manchmal mit Schnitzwerk wie die
Unterbaue, an (PI. XXVI. u. XXVII.). Die Füllungen kann man mit Mahlerey oder Schnitz-
werk in Relief, und wenn sie in Eisen oder Metall bestehen, mit künstlich durchbrochener
Arbeit verzieren. Die bedeutendsten Zierden erhalten die Geländer durch die Gegenstände,
welche man über den Pfeilerchen aufstellt. Diese Gegenstände können in menschlichen Fi-
guren, in Thiergestalten, Siegeszeichen, Gefäfsen, Dreyfüfsen, Kandelabern u. s. w. bestehen,
je nachdem der Zweck und der Ort es erfordert, oder erlaubt. Diese allgemeinen Bemer-
kungen über die Geländer seyen hier hinreichend.

In Rücksicht der Geländer um die Dachungen fügen wir noch bey, dafs solche nur da
einen Zweck haben, wo die Dachung entweder zum TheiJ, oder ganz ilach eingedeckt ist;
denn so bildet der oberste Theil eines Gebäudes eine freye Ebene, Welche um ihren Rand
einer Wehre bedarf, um gegen das Herabfallen zu sichern. Bey den Alten scheinen es haupt-
sächlich die Wohngebäude gewesen zu seyn, welche man mit flachen Dachungen einrichtete.
Sie gewährten den Einwohnern viel Annehmlichkeit; man genofs des Morgens und Abends
darauf der frischen Luft, und der schönen Aussichten. Auch brachte man auf denselben
nich): -selten kleine Gartenanlagen an (Seneca epist. 122. Plinius i5, i4- nnd andere). In sol-
chen Fallen sucht man den Bau der Geländer zierlicher zu führen, und über den Pfeilerchen
Büsten, Statuen, Gefäfse u. s. w. aufzustellen: natürlich mehr für den Genufs dessen, der auf
der Gartenterrasse des Hauses sich befindet, als für den, der unten in der Strafse vorbeygeht.

Aus den mittäglichen Gegenden haben sich die Geländer um die Dachungen auch nach
den nördlichen verpflanzt, zwar seltener um ganze flache Dachungen, sondern mehr in der
Absicht, tim dadurch einen Theil der hohen Dächer zu maskiren. Allein in letzterem Falle
können wir sie nicht billigen;-und zweckmäfsiger verfahrt man, die Dachrüstungen niedri-
gei zu machen, und die Gelander ganz wegzulassen.

Zwanzigster Abschnitt.

Von den Fufsboden.

§. 1. Wir kommen nun zum Ausbau, den wir in diesem und in den zwey folgenden
Abschnitten abhandeln werden. Zuerst von der Lehre der Fufsboden. Dieses Wort nehmen
wir hier in seinem ausgedehntesten Sinne, und verstehen darunter jede, kunstrecht besorgte,
wagerechte, oder wenn es im Freyen ist, von der wagerechten Linie nur um so viel abwei-
chende 'Ebene, als zum Abflufs des Regens nöthig ist, um darauf zu gehen, oder auch zu
fahren. In diesem Sinne sind darunter begriffen nicht blofs die Fufsboden im Innern der
Gebäude, sondern auch jede künstliche Belegung einer Ebene im Freyen, als das Pflastern
der Höfe, der Strafsen in den Städten, und selbst der Bau der Landwege.
 
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