Textgestalt und Übersetzung

Bard – Bardewikscher Codex (Jurjewetz / Jurjewez, Kunsthist. Museum, ЮКМ-2010 – früher: Lübeck, Stadtarchiv, Hs. 734)

Der Text behält den Charakter der Transkription bei, nimmt gleichzeitig aber auch die Elemente der Edition auf (z.B. werden Abbreviaturen aufgelöst und der in der Handschrift ganz der Idee des Blocksatzes verpflichtete Zeilenfall in einen Fließtext umgewandelt). In der digitalen Fassung ist ein Umschalten zwischen beiden Textmodi möglich.

Die zugrunde liegende Edition (zugänglich in Bd. 1 und Bd. 2 der Faksimile-Ausgabe) wurde von Nigel F. Palmer konzipiert und erstellt. Als Basis diente die buchstaben- und zeilengetreue Transkription, die 2016 von Natalija Ganina angefertigt wurde. Diese wurde sowohl von dem Sprachwissenschaftler Norbert Nagel als auch mehrmals vom Herausgeberteam und Robin Kuhn geprüft.

Für die hier vorliegende elektronische Fassung wurde das gesamte Material noch einmal von den Teams aus Lübeck, Frankfurt und Marburg an der Handschrift geprüft, kodiert (nach TEI P5) und Edition sowie Transkription ineinander verschränkt. Parallel zu allen Artikeln nachgewiesen ist die Edition von Korlén 1951.

Das ‚Lübische Recht‘ steht dabei im Vordergrund. Die Texte auf eingeschalteten Blättern am Anfang, am Schluss der Handschrift (Bl. 1*r−3*v, Fragm. 1–2) sowie auf ursprünglich leeren Blättern in einer separaten Lage (Lage 12, Bl. 89–96) eingetragen wurden, die seit dem späteren Mittelalter einen Teil des Buchblocks gebildet haben, aber nicht zum Textblock im eigentlichen Sinne gehören, sind jeweils an den entsprechenden Stellen dokumentiert und zugänglich gemacht.

Ungefähr 18 Schreiber haben im Laufe einer Periode von etwas mehr als 50 Jahren am Textblock gearbeitet. Die Händescheidung wird im Text mit Datierungen oder Vorschlägen zur Datierung dokumentiert.


Gö – Danziger Codex (lat. Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, Ms. jurid. 807)

Der Text folgt dem Abdruck in Hach 1839, S. 377–459 (Johann Friedrich Hach [Hg.], Das Alte Lübische Recht, Lübeck 1839 (Nachdruck Aalen 1969)). Für die hier vorliegende elektronische Fassung wurde die Göttinger Handschrift von den Teams aus Lübeck, Frankfurt und Marburg an der Handschrift verglichen und der Text kodiert (nach TEI P5).


Ki – Kieler Codex (dt. Kiel, Stadtarchiv, Nr. 79413)

Der Text folgt dem Abdruck in Korlén 1951 (Gustav Korlén, Norddeutsche Stadtrechte II. Das mittelniederdeutsche Stadtrecht von Lübeck nach seinen ältesten Formen (Lunder Germanistische Forschungen 23), Lund, Kopenhagen 1951, S. 83–169). Für die hier vorliegende elektronische Fassung wurde die Kieler Handschrift von den Teams aus Lübeck, Frankfurt und Marburg an der Handschrift verglichen und der Text kodiert (nach TEI P5).


Übersetzung – Bardewikscher Codex

Die Übersetzung folgt unmittelbar der Druckausgabe (Albrecht Cordes / Dorothea Heinig, unter Mitarbeit von Nigel F. Palmer und Natalija Ganina, Bardewikscher Codex, Übersetzung, in: Bardewik-Faksimile 2021, S. 260–352 + Bardewik-Forschung 2021, S. 15–109). Die Verbindungen zum nd. Kieler Text und dem lat. Göttinger Text sind über Verweise (Korlén = Kiel + Artikelnummer; Gö = Göttingen + Artikelnummer) vor jedem Artikel hergestellt, die in der elektronischen Fassung als LINK genutzt werden können, um direkt in den jeweiligen Text hineinzuspringen.

Die Übersetzung hat sich das Ziel gesetzt, einen neuhochdeutschen Ausdruck zu finden, der dem mittelniederdeutschen Original, einem juristischen Text vom Ende des 13. Jahrhunderts, gerecht wird, aber trotzdem ohne mittelniederdeutsche Sprachkenntnisse und ohne juristische Vorbildung verständlich ist. Nach Möglichkeit wurde jedes Wort der Quelle mit genau einer neuhochdeutschen Vokabel übersetzt. Deshalb spiegelt die Übersetzung an manchen Stellen die Vielfalt von einander stark überschneidenden oder sogar fast synonymen Wörtern wider.