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Dorsch, Thomas G.; Wenz, Martin; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]; Institut für Denkmalpflege [Hrsg.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Norden, Ostfriesland: denkmalpflegerische Zielplanung für Osterstraße und Neuen Weg — Hameln: Niemeyer, Heft 30.2003

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.51260#0067
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Erscheinungsbild eines Gebäudes und den Straßenraum; deshalb sind sie auch unter
denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu bewerten.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Markisen auf die Architektur der Fassade (und
die Außenwerbung) abgestimmt sind. Gerade diese denkmalpflegerische Forderung
bereitet oft Probleme, wenn nachträglich Ladeneinbauten in früheren (reinen)
Wohnhäusern vorgenommen wurden.
Wie historische Fotos zeigen (Abb. 158, 159, 162, 165, 178) waren zahlreiche
Geschäfte des Neuen Weges und der Osterstraße schon in der 1. Hälfte des 20.
Jahrhunderts mit hellen und leichten Rollmarkisen ausgestattet. Wesentliches Merkmal
dieser historischen Markisen war, dass sie nicht beschriftet wurden. Heute hingegen
wird die ruhige Fläche einer unbeschrifteten Markise oft als zusätzlicher Werbeträger
verstanden und mit Schriftzügen (vor allem bei heute oft üblichen Korbmarkisen)
versehen, was in der Regel zu einer optischen Dominanz der Markisen fuhrt.
Aus Sicht der Denkmalpflege sind leichte Rollmarkisen zu empfehlen, ähnlich denen,
wie sie im Neuen Weg in früheren Zeiten charakteristisch waren.
Bei der Montage der Markisen ist zu beachten, dass die optisch tragenden Elemente
einer historischen Fassade nicht verdeckt werden. Am Neuen Weg wird der Eindruck
„schwebender“ Obergeschosse oft auch durch breit angelegte Rollmarkisen vermittelt.
Bei einer architektonisch richtigen Anordnung der Markisen, die auf die
Fassadengliederung des Obergeschosses (aber auch in obigem Sinne umgestalteter
Ladenfronten) Rücksicht nimmt, fallen diese Hinzufügungen an den historischen
Fassaden kaum auf.
C. Denkmalpflegerische Anmerkungen zur Gestaltung des Straßenraumes
Der Straßenraum des Neuen Weges und des westlichen Teils der Osterstraße wurde
kürzlich neu gestaltet. Hierbei wurden Prinzipien angewendet, die durchaus im Sinne
der Denkmalpflege sind und als vorbildhaft gelten müssen.
Die historische Einteilung des Straßenraumes in eine mittige Fahrbahn und zwei
Gehwege vor den Gebäuden wurde auch bei der Umgestaltung in eine Fußgängerzone
bzw. verkehrsberuhigte Zone beibehalten bzw. optisch wieder aufgenommen. Durch
Andeutung der früheren Bordsteinkanten und Verwendung historisch überlieferter
Pflastermaterialien konnte so der Straßenraum als „Verkehrsfläche“ in seiner
ursprünglichen Form erhalten werden. Die mittigen Fahrbahnen dienten immer dem
rollenden Verkehr; heute sind dies Fahrräder und Lieferwagen zur Versorgung der
Geschäfte. Die Fahrbahn durchschneidet jedoch nicht den Straßenraum als
„Verkehrsschneise“.
Die „Möbelierung“ des Straßenraumes mit Pollern, Bänken, Papierkörben,
Pflanzkübeln, Kunstwerken und anderen Akzenten sollte sich aus denkmalpflegerischen
Gründen auf ein Mindestmaß beschränken. Sowohl im Neuen Weg als auch in der
Osterstraße ist bewiesen, dass auch ohne eine Fülle von neuen Zutaten die
Aufenthaltsqualität eines Straßenraumes nicht leiden muss. Auch das Design der
Straßenbeleuchtung in einer modern modifizierten Pilzkonstruktion wirkt sich nicht
negativ auf das Bild der historischen Fassaden aus. In einer Stadt wie Norden, in der das
Fahrrad ein ausgesprochen beliebtes Verkehrsmittel darstellt, kann auf Fahrradständer
im Straßenraum nicht verzichtet werden. Diese sollten aber auf jeden Fall an
unauffälliger Stelle angeordnet werden.
 
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