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Allgemeine theologische Bibliothek — 4.1775a

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[Recensionen]
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[Recensionen LXI-LXXIV]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22489#0198
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Lyo kebeomus; öeZtLM^cclLliLe.
furt besorgt wird, mit der Zeit noch mehr Eingang
finden werden. Uebrigms erklärt er sich, daß er sich
ferner weder mit Zaccaria noch sonsten in Streit ein-
laffen, sondern dem weiteren Erfolge gedultig zuse-
hen wolle, Ein Vorsatz, den wir nicht anders als
rühmen können; ob uns schon die ganze Sache über-
haupt wenig oder nichts angehet. Daß der Exjesuit
ruhen werde, glaubet er selbst nicht, da er nach neu-
eren Nachrichten aus Nom, über der Vcrtheidigung
seiner ehemaligen Societät aus die Engelsburg ge-
fangen gesetzt worden ist, wo er sich mit nichts wel-
ter zu retten wußte, als daß er versprach, mit der
Widerlegung des Febronius fortzufahren. Es
wird ihm auch vorgeworfen, daß er sich gegen die
Encyklopädisten mit dem Urtheile desHn. M. VahrdkS
in Leipzig geschähet, worunter doch selbst eines Exje-
suiten Arbeit verborgen sey, — Dem römischen
Stuhl wird in eben dieser Vorrede zugrstanden daß,
wi-wohl allen Bischöffen, doch ihm vornehmlich die
Aufsicht darüber zukomme, damit der Glaube der
Christen rein bewahret unddieLanones gehalten wer-
den. Das sey, sagt er, der Sinn des gregoriani-
schen Ausspruchs, daß alle Christen, wo sie fehlen,
der Zurechtweisung des apostolischen Stuhls unter-
worfen feym Wir glauben schwerlich, daß Grego»
rius nicht mehr dabey gedacht haben sollte: aber
wir glauben auch, daß er sich zuviel angemaßtt
habe. —
Dieser Theil, damit wir zur Sache kommen,
begreifet vier Dissertationen, und fängt sich mit der
sechstenl an. Sie handelt von den Kirchengesetzen,
und ist wieder in drey Kapitel eingetheilt. Das er-
ste redet von dem Rechte der römischen Bischöffe, K ir,
 
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