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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 26.1901

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Kolbe, Walther: Zur athenischen Marineverwaltung
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https://doi.org/10.11588/diglit.41307#0392
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382

W. KOLBE

Die Vergleichung· der Berichte bei Xenophon, Polybius und
Diodor lässt uns also erkennen, dass Athen in der ersten Zeit
nach der Wiederaufrichtung des Seebundes im Besitz einer an
Zahl geringen, aber durch ihre gute Führung leistungsfähigen
Marine war. Für die nächsten zwanzig Jahre besitzen wir keine
Nachricht über die Höhe des Schiffsbestandes. Um so wichti-
ger ist das Zeugnis der Urkunden 793 (= Seeurkunden IV) aus
dem Jahre 357/6 und 795 aus dem Jahre 353/2. Denn die hier
angegebenen Zahlen werden für die Vorstellung, die wir uns
von dem Wachstum der Flotte zu machen haben, von entschei-
dender Bedeutung sein. Als Grundstock der Flotte haben wir
einen Bestand von 106 Trieren feststellen können; im Jahre
353/2 verfügt Athen über 349 Schiffe (795 f 138). Hat nun
wirklich eine stetige Vermehrung des Flottenmaterials «anfangs
in schnellerem, später in langsamerem Tempo» stattgefunden,
wie Köhler a. a. 0. S. 30 behauptet, oder müssen wir hier mit
Keil (S. 206) ein Auf und Ab der Bewegung konstatieren ? Mit
anderen Worten : die Frage ist, ob CIA 793 a 9 die Zahl
ΗΗΡΔΔΔΙΙΙ als vollständig anzusehen ist, oder ob wir Böckh
folgen sollen, der an erster Stelle noch ein !H; ergänzte, was
Keil jetzt wieder befürwortet. Da ohne weiteres die Möglich-
keit zugegeben werden muss, dass vor den in Z. 9 erhaltenen
Resten noch ein oder auch zwei Zeichen gestanden haben, so
war auch ich durch Keils Beweisführung zunächst vollständig
gewonnen. Behält er wirklich Recht mit der Behauptung, dass
«der Stein nirgends ε’ίσθεσις, nur und zwar oft εκθεσις zeigt»,
so ist Böckhs Ergänzung Η]ΗΗΡΔΔΔΙΙΙ als die zutreffende
erwiesen. Dann hat eben Köhler seiner Theorie zu Liebe die
Reste falsch beurteilt, und die von ihm gegebene Darstellung
ist zu verwerfen. Die Wichtigkeit der Entscheidung zwingt
mich zu längerer Auseinandersetzung.
Wenn wir in der Urkunde 793 nur die Zahlangabe von Z. 9
hätten, so müssten wir unser Urteil auf diesen Einzelfall be-
schränken; und da der Stein von Z. 7 — 16 am Rande abge-
splittert ist, wäre eine genaue Nachprüfung überhaupt un-
möglich. Zum Glück sind uns aber in Kol. a noch andere
Zahlangaben vollständig erhalten. Keils Irrtum besteht darin,
dass er unter Vernachlässigung dieser Kolumne die Schreib-
 
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