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Walther Kolbe
erscheint in einer ganzen Reihe von Epheben-Inschriften als lebens-
länglicher Paidotribe. Und da in nicht wenigen von diesen Texten an-
gegeben ist, im wievielten Jahre seiner Amtszeit er stand, so bietet sich
die Möglichkeit, eine größere Anzahl von Archonten festzulegen, sobald
es erst gelungen ist, das Epochejahr festzustellen, in dem Abaskantos zum
ersten Male als Paidotribe tätig war.
I. Hadrian in Athen und Verwandtes.
1. Das Archontat Hadrians 111/2 oder 112/3?
Wir wissen aus Phlegon fr. 54 (FHG. III 623) aQ%ovrog Vld-rjvrjoiv
‘AÖQLavov rov avroxQaroQog ysvojiEvov, vrcarevövroiv iv ‘Pcbfirj avro-
xQaroQog TQaiavov rö exrov xal Tirov 2££rov 'AcpQixavov, daß Hadrians
Archontat dem römischen Consulatsjahr 112 gleichzusetzen ist. Da aber
das attische Jahr nach der Sommersonnenwende begann, stellt uns diese
Bezeichnung vor einschwierigesDilemma, das Dittenberger im Kommentar
zu IG. III 1096 zu den resignierten Worten veranlaßte: ‘utrum annus 111/2
an 112/3 intelligendus sit, diiudicari nequit’1). Der Fund einer guter-
haltenen, delischen Dodekas-Inschrift durch Dürrbach (s. Bull. Corr.
Hell. XXVIII 1904, 169ff.) schien eine neue Lage zu schaffen, und wenn
wir W. Weber1) folgen, so wäre durch diesen Glücksfall ‘endlich dasDatum
111/2 gesichert’. Aber so steht es leider nicht. Dürrbach hat sich, wie er
S. 181 sagt, für dieses Jahr entschieden, aber einen Beweis hat er nicht
erbringen können. Das Problem besteht also trotz Dürrbach und Weber
noch heute. Um es zu lösen, müssen wir die attisch-römischen Jahres-
gleichungen einmal im Zusammenhang untersuchen, was beide zu tun
unterlassen haben. Nur dadurch ist Klarheit zu gewinnen. Denn Phle-
gon muß, wie wir voraussetzen dürfen, bei seinen synchronistischen An-
gaben immer nach dem gleichen Prinzip verfahren sein. Von allen Syn-
chronismen bei Phlegon, die unten zusammengestellt sind, ermöglicht
uns nun lediglich fr. 39: ä. ’ldocov— M. Plautius Hypsaeus und M. Fulvius
ü Für 111/2 entschied sich die Mehrzahl der Forscher: Neubauer, com-
ment. epigr. 157, Dumont, Essai sur la chronol. des arch. 76, Dürr, Reisen
des Kaisers Hadrian 1881, 43 n. 199, v. Rhoden, Pauly-Wissowa R. E. I 499,
Diirrbach, Bull. Corr. Hell. XXVIII 1904, 178. 181, W. Weber, Unters. z.
Gesch. des Kaisers Hadrian (1907), 15. Fiir 112/3 traten einzig Unger, Zeitrech-
nung2 760 und v. Schöffer, Pauly-Wissowa R. E. II 595 ein.
Walther Kolbe
erscheint in einer ganzen Reihe von Epheben-Inschriften als lebens-
länglicher Paidotribe. Und da in nicht wenigen von diesen Texten an-
gegeben ist, im wievielten Jahre seiner Amtszeit er stand, so bietet sich
die Möglichkeit, eine größere Anzahl von Archonten festzulegen, sobald
es erst gelungen ist, das Epochejahr festzustellen, in dem Abaskantos zum
ersten Male als Paidotribe tätig war.
I. Hadrian in Athen und Verwandtes.
1. Das Archontat Hadrians 111/2 oder 112/3?
Wir wissen aus Phlegon fr. 54 (FHG. III 623) aQ%ovrog Vld-rjvrjoiv
‘AÖQLavov rov avroxQaroQog ysvojiEvov, vrcarevövroiv iv ‘Pcbfirj avro-
xQaroQog TQaiavov rö exrov xal Tirov 2££rov 'AcpQixavov, daß Hadrians
Archontat dem römischen Consulatsjahr 112 gleichzusetzen ist. Da aber
das attische Jahr nach der Sommersonnenwende begann, stellt uns diese
Bezeichnung vor einschwierigesDilemma, das Dittenberger im Kommentar
zu IG. III 1096 zu den resignierten Worten veranlaßte: ‘utrum annus 111/2
an 112/3 intelligendus sit, diiudicari nequit’1). Der Fund einer guter-
haltenen, delischen Dodekas-Inschrift durch Dürrbach (s. Bull. Corr.
Hell. XXVIII 1904, 169ff.) schien eine neue Lage zu schaffen, und wenn
wir W. Weber1) folgen, so wäre durch diesen Glücksfall ‘endlich dasDatum
111/2 gesichert’. Aber so steht es leider nicht. Dürrbach hat sich, wie er
S. 181 sagt, für dieses Jahr entschieden, aber einen Beweis hat er nicht
erbringen können. Das Problem besteht also trotz Dürrbach und Weber
noch heute. Um es zu lösen, müssen wir die attisch-römischen Jahres-
gleichungen einmal im Zusammenhang untersuchen, was beide zu tun
unterlassen haben. Nur dadurch ist Klarheit zu gewinnen. Denn Phle-
gon muß, wie wir voraussetzen dürfen, bei seinen synchronistischen An-
gaben immer nach dem gleichen Prinzip verfahren sein. Von allen Syn-
chronismen bei Phlegon, die unten zusammengestellt sind, ermöglicht
uns nun lediglich fr. 39: ä. ’ldocov— M. Plautius Hypsaeus und M. Fulvius
ü Für 111/2 entschied sich die Mehrzahl der Forscher: Neubauer, com-
ment. epigr. 157, Dumont, Essai sur la chronol. des arch. 76, Dürr, Reisen
des Kaisers Hadrian 1881, 43 n. 199, v. Rhoden, Pauly-Wissowa R. E. I 499,
Diirrbach, Bull. Corr. Hell. XXVIII 1904, 178. 181, W. Weber, Unters. z.
Gesch. des Kaisers Hadrian (1907), 15. Fiir 112/3 traten einzig Unger, Zeitrech-
nung2 760 und v. Schöffer, Pauly-Wissowa R. E. II 595 ein.