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zur reurschm Wörterfügung. i y
Dießeirs, und jenseits der Donau.
Halben, oder Halber werden nachgcseßet: Al-
rers halben; dieser Sache halber.
Mittelst, oder Vermittelst dessen.
Um willen. Um Gottes willen. Um seiner
Bitte willen. Doch kann mcm nicht sagen:
Um seiner Bitte halben, oder nm seiner
Bitte wLHen. Bey diesen muß das um aus-
bleiben: Seiner Bure wegen, oder halben.
Vermöge dessen.
wegen sieht vor, oder nach: wegen der
Leute - oder der Leute wegen.
Die Vorwörter: Besage, Brafc, laue
dieser Handschrift: unerachtet aller Vorsiellun-
gen, sind vielmehr in den Schriften der Rechts-
gelehrten, als in der reinen Schreibart gewöhnlich»
Dis dritte Endung begehren
Außer dem Hause. ( )
Bev mir. '
Entgegen wird nachgescßet: dem Feinde ent-
gegen gehen.
Gegenüber wird nachgesehet: Mir gegenüber.
Gemäß wird sehr ost nachgeschr: Der lTlamr
genräß leben.
Längst (*)
(*) Doch saget man sonohl, außer Landes, als
außer der« Lande.
 
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