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Das nassauische Münzwesen.
Von
Julius Tsenbeok.
— en ! —
Die Münzen der nassauischen Grafen sind noch nicht vollständig
zusammengestellt worden; indem wir hiermit, so viel bis jetzt bekannt
geworden, beschreiben, schicken wir einige Bemerkungen über die Ge-
schichte des nassauischen Münzwesens voraus.
A. Das Münzrecht.
Es ist keine Urkunde oder Nachricht erhalten, die uns darüber
Aufschluss gäbe, welcher der nassauischen Grafen zuerst das Recht
Münzen zu prägen erlangt und ausgeübt hat. Zweifelhaft ist, ob die
erhaltenen Münzen und Münzurkunden die ältesten sind. Als älteste
nassauische Münze ist die von Herrn Stadtgerichts-Rath Dannenbers
in Berlin dem Grafen Arnold von Nassau (1124—1158) zugeschriebene,
in Siegen ausgeprägte Münze, welche schon Mader in seinen Beiträgen
zur Münzkunde, I, No. 85 abgebildet und als Cölnisch bezeichnet hat,
bis jetat anzusehen.
Die erhaltenen Münzurkunden beginnen erst etwa 100 Jahre später;
die älteste aus dem Jahre 1224 berichtet, dass Heinrich der Reiche
(1198-—1250), wahrscheinlich in einem Kampfe um die Stadt Siegen
genöthigt, den Beistand mächtiger Freunde zu gewinnen, sich an den
Erzbischof Engelbert von Cöln wandte und dessen Schutz dadurch
erwarb, dass er an denselben und an die Kirche zu St. Peter in Cöln
von der neu erbauten Stadt Siegen (sie war in der Fehde zerstört worden)
die Hälfte an Münze, Zoll und allen seinen Rechten frei und unbeschränkt
abtrat. (Kremer II, pag. 268, Schliephake, Geschichte von Nassau
I, pas. 441). Diese damals abgetretene Hälfte ihrer Einkünfte bringen
Heinrichs Söhne und Nachfolger, Walram und Otto, im Jahre 1252
wieder in ihre Hände, indem der Erzbischof Conrad I. von Hochstaden,
den Grafen für geleistete Dienste zu Dank verpflichtet, eine Summe von
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Das nassauische Münzwesen.
Von
Julius Tsenbeok.
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Die Münzen der nassauischen Grafen sind noch nicht vollständig
zusammengestellt worden; indem wir hiermit, so viel bis jetzt bekannt
geworden, beschreiben, schicken wir einige Bemerkungen über die Ge-
schichte des nassauischen Münzwesens voraus.
A. Das Münzrecht.
Es ist keine Urkunde oder Nachricht erhalten, die uns darüber
Aufschluss gäbe, welcher der nassauischen Grafen zuerst das Recht
Münzen zu prägen erlangt und ausgeübt hat. Zweifelhaft ist, ob die
erhaltenen Münzen und Münzurkunden die ältesten sind. Als älteste
nassauische Münze ist die von Herrn Stadtgerichts-Rath Dannenbers
in Berlin dem Grafen Arnold von Nassau (1124—1158) zugeschriebene,
in Siegen ausgeprägte Münze, welche schon Mader in seinen Beiträgen
zur Münzkunde, I, No. 85 abgebildet und als Cölnisch bezeichnet hat,
bis jetat anzusehen.
Die erhaltenen Münzurkunden beginnen erst etwa 100 Jahre später;
die älteste aus dem Jahre 1224 berichtet, dass Heinrich der Reiche
(1198-—1250), wahrscheinlich in einem Kampfe um die Stadt Siegen
genöthigt, den Beistand mächtiger Freunde zu gewinnen, sich an den
Erzbischof Engelbert von Cöln wandte und dessen Schutz dadurch
erwarb, dass er an denselben und an die Kirche zu St. Peter in Cöln
von der neu erbauten Stadt Siegen (sie war in der Fehde zerstört worden)
die Hälfte an Münze, Zoll und allen seinen Rechten frei und unbeschränkt
abtrat. (Kremer II, pag. 268, Schliephake, Geschichte von Nassau
I, pas. 441). Diese damals abgetretene Hälfte ihrer Einkünfte bringen
Heinrichs Söhne und Nachfolger, Walram und Otto, im Jahre 1252
wieder in ihre Hände, indem der Erzbischof Conrad I. von Hochstaden,
den Grafen für geleistete Dienste zu Dank verpflichtet, eine Summe von
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