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Orts- und Personenverzeichniss.

Die Vorzüge eines alphabetischen Registers vor einem systematischen
sind von Dr. Ficker in der Vorrede zu Böhm er’s „Acta imperii
selecta“ in überzeugender Weise dargelegt worden. Nach Ficker’s
Vorgehen und Belehrung habe ich auch das nachstehende Orts- und
Personenverzeichniss in alphabetischer Ordnung angelegt.
Orts- und Personennamen ergänzen sich gegenseitig; ich habe sie daher
nicht getrennt, lasse vielmehr auf die Ortsnamen unmittelbar die gleichen
Familiennamen folgen. Als Hauptschlagwörter wurden die heutigen
Namensformen gewählt, sofern diese mit Sicherheit sich ermitteln liessen.
Bei einzelnen zweifelhaften Orten habe ich die versuchten Deutungen
der überlieferten Namen als unsichere durch ein in eckige Klammern
beigefügtes Fragezeichen hervorgehoben. Dagegen erschien es angemes-
sener, die ohne Einsichtnahme der Flurkarten gar nicht zu bestimmenden
älteren Namen von Fluren, Weingärten u. drgl. m. in den Formen in
das Verzeichniss aufzunehmen, in welchen sie in den Vorlagen sich fanden.
Ein gleiches Verfahren empfahl sich hinsichtlich der Behandlung der in
lateinischen Formen erscheinenden Familiennamen, welche nur dann auch
unter den deutschen Formen nachgewiesen wurden, wenn diese ander-
weitig sich belegen liessen. Im übrigen habe ich alle in den Urkunden
und in dem Necrologium vorkommenden abweichenden älteren Formen
mit Verweisungen auf die Hauptschlagwörter in das alphabetische Ver-
zeichniss eingereiht, bei den Hauptschlagwörtern aber in runden Klam-
mern wiederholt.
Viele Personen mussten im Register zweimal aufgeführt werden:
unter ihren Vor- oder Familiennamen und unter ihren Amts- oder Wohn-
orten. Um gleichwohl Raumverschwendung thunlichst zu vermeiden,
habe ich folgendes, die gebotene Begränzung ermöglichende System streng
durchgeführt.
Die Nachweisungen der Kaiser, Könige und Päpste gebe ich nur
unter deren Taufnamen. Die Landesfürsten werden durchweg unter den
Namen ihrer Länder und conform die Erzbischöfe und Bischöfe aus-
schliesslich unter den Namen der erzbischöflichen und bischöflichen Sitze
aufgeführt. Dagegen habe ich die Aebte, Pröpste, Prioren, Dechanten
u. s. w., sowie die Aebtissinnen, Priorinnen u. s. w. unter den Namen
der Klöster oder Stifter und nochmals untei’ den Taufnamen oder, wenn
 
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