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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Mitarb.]; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Mitarb.]
Das Kurhaustheater in Augsburg-Göggingen — Arbeitshefte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Band 14: München: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 1982

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https://doi.org/10.11588/diglit.63239#0044
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Lothar Schätzl

Das Kurhaustheater in Göggingen,
Sicherung — Nutzung —
Wiederherstellung

Sicherung 1974 bis 1981
Der Großbrand im Kurhaustheater zu Göggingen am
30.10.1972 hatte die späteren Holzeinbauten und Verklei-
dungen nahezu völlig vernichtet und so den Zuschauerraum
mit seiner historischen Gußeisenkonstruktion und seiner
Gewölbeschale freigelegt. Jedoch war das Gebäude infolge
der Schäden an Mauerwerk und Putz, der Befensterung und
vor allem am Dach nun den schädlichen Einflüssen der Wit-
terung fast schutzlos preisgegeben (Abb. 2, 57, 58).
Dieses wiederentdeckte Dokument der Ingenieurbaukunst,
der Architektur und Dekorationskunst des ausgehenden
19. Jahrhunderts unter allen Umständen zu erhalten, zu si-
chern und einer seiner Bedeutung angemessenen und trag-

57 Kurhaustheater, der Innenraum nach dem Brand 1973



58 Kurhaustheater, Detail der Eisenkonstruktion nach
dem Brand 1973

fähigen Nutzung zuzuführen, war eine vehemente Forde-
rung der Heimatpfleger, der engagierten Fachwelt und der
staatlichen Denkmalpflege. Mit Wirkung vom 1.10.1973 war
das Bayer. Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Das
Kurhaustheater Göggingen gilt seitdem als Baudenkmal im
Sinne von Art. 1 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes.
Nach langwierigen und schließlich auch gerichtlichen Ver-
handlungen zwischen dem bisherigen privaten Eigentümer
und den zuständigen Behörden, begleitet von zahlreichen
auch überregionalen Veröffentlichungen und fachlichen
Bekundungen, entschloß sich die Stadt Augsburg im Jahre
1974 aus Verantwortung für dieses wichtige Augsburger
Geschichts- und Baudokument zum Ankauf der Brandruine
samt dem umgebenden Parkgelände. Die Stadt hatte damit
die volle Erhaltungspflicht gegenüber dem Baudenkmal
übernommen.
Nach einer statischen Sicherung seiner Eisenträgerkon-
struktion erhielt zunächst das Dach eine Holzschalung mit
einer Notdeckung aus Dachpappe. Sämtliche konstruktiven
Gußeisenteile einschließlich der ornamentalen Brüstungs-
gitter, die mittlerweile nach zwei Jahren Witterungseinfluß
stark angerostet waren, wurden sandgestrahlt und spritz-
verzinkt, später zugemauerte Fenster wieder geöffnet. Ab-
schließend reinigte man den gesamten Innenraum von gro-
bem Schutt (Abb. 59, 60, 61). Diese Arbeiten wurden erfreu-

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