Abb. 22: Stark abgewitterte Oberfläche eines Rotmarmor-Epitaphs. Detail
aus Abb. 21. Durch zusätzliche Bleichung der Knollen ist die Darstellung
kaum mehr ablesbar.
Abb. 23: Rotmarmor-Epitaph mit starken, flächigen Ausbrüchen von Knol-
len. (Frauenkirche, München).
Abzulehnende Reinigungsmittel
Abschleifen und Ausspitzen Verlust von Originalsubstanz
lockerer Teile: (s. Abb. 28).
Wasser-Hochdruckreinigung: Verlust von Originalsubstanz.
Sandstrahl: Verlust von originaler Ober-
fläche;
Anwendung völlig indiskuta-
bel (s. Abb. 29 und 30).
Säure/Lauge: Auflösung von originaler
Steinsubstanz, Salzbildung;
Anwendung nicht erforderlich
und auch insgesamt abzuleh-
nen.
Am betreffenden Objekt ist in allen Fällen ein Reinigungs-
versuch mit unterschiedlichen Mitteln zu empfehlen. Nur
durch den eigenen Versuch, nicht durch das Nachvollzie-
hen von Ratschlägen, gelangt man zum geeigneten Verfah-
ren.
3. Klebung und Festigung
3.1. Problemstellung
Wie oben erläutert, besteht der Schadensprozeß in einer
Schwächung der tonigen Bindemittelbereiche, durch die
das Ausbrechen der in sich festen Kalkknollen ermöglicht
wird. Das Konservierungsmittel soll aus diesem Grund die
Bindemittelbereiche festigen und gleichzeitig eine kleben-
de Verbindung zwischen den Knollen herstellen. Die Knol-
len an sich bedürfen hingegen keiner Festigung. Bei der Be-
handlung muß man also selektiv vorgehen und sich beson-
ders der tonigen Bindemittelpartien annehmen.
Von großer Wichtigkeit ist, daß das Festigungs- bzw. Klebe-
mittel möglichst tief in das Bindemittel zwischen den Knol-
len eindringt. Die Bildung einer nur oberflächlichen, starren,
womöglich diffusionssperrenden Klebung muß vermieden
werden. Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Behandlung
reversibel ist.
3.2. Materialien zur Festigung und Klebung
3.2.1. Keiselsäureester
Die Klebewirkung des abgeschiedenen Kieselsäuregels ist
zu gering, als daß eine brauchbare Verbindung zwischen lo-
sen Knollen herzustellen wäre. Da weiterhin die Knollen für
sich keine Festigung benötigen, ist die Anwendung von
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