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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

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Uebersicht der Schicksale Ladenburgs
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https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0042
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und das Land auf weithin von den siegenden Schaaren überschwemmt.
Und wer weiß, was ihre Nachkommen noch unternommen'haben wür-
den, wenn nicht ein noch mächtigeres deutsches Volk, die Franken,
zu Ende deö fünften Jahrhunderts die Alemannen besiegt, und, wo
nicht auf einen Schlag, so doch allmählig gezwungen hätten, sich mit
ihnen zu vereinigen und eine Bnndesgenossenschaft zu bilden, wobei
die Alemannen zwar die Hoheit der fränkischen Könige anerkannten,
aber gleichwohl ihre eigene Verfassung noch behielten, wie ihren heid-
nischen Glauben. Auch ihre eigenen Herzoge behielten sie, bis die
Politik der aufstrebenden merovingischen Hanömaier in ihnen einen
großen Feind ihres Zweckes gewahrte, und die alemannische Herzogs-
würde gewaltsam aufhob. Von dem an verwalteten blose Grafen
das Land unter der Aufsicht der Kammerboten.
Diese Grafen wußten sich irr kurzer Zeit überwiegend reich und
mächtig zu machen, so daß die allgemeine Volksfreiheit unter ihrer
Obwaltung fast völlig erlag. Bei uns war die Familie Chancors,
des Grafen im Obcrrheingan, eine der vornehmsten. Williswinda,
seine Mutter und Graf Ruperts Wittwc, gründete mit ihrem Sohne
das berühmte Lauresheim oder Lorsch, und vergabte dahin auch
Güter im angräuzenden Wormsgau, welche sie von ihrem Vater Adel-
helm ererbt hatte. Gras im Lobdcngau aber war damals Warin,
ein Ahne des salischen Kaiserhauses, welcher zu Ladeuburg gewohnt
zu haben scheint ("). Sein Land- oder Gangericht hielt er auf dem
benachbarten Stallbühel, dessen schon unter Dagobert dem Ersten
urkundliche Erwähnung geschieht. Denn dieser gegen die Geistlichkeit
so ausschweifend freigebige König vermachte der Domkirche zu Worms
all' seine Besitzungen im Lobdcngau, mit einziger Ausnahme der
königlichen Steuer und Gerichtsbarkeit, welche fortwährend von Grafen
verwaltet wurden, bis Kaiser Heinrich der Heilige auch sie an jene
Kirche überließ. Die Grafschaft des Lobdenganeö war also stiftworm-
sisches Eigenthum, und die Verhältnisse forderten cs, daß die Domkirche
ihren Schirmherrn, den Pfalz grafen bei Rhein, damit belehnte,
wodurch dieser seine Macht in unserer Gegend bedeutend vermehrt und
befestigt hat.
Betrachten wir aber die dagobertische Urkunde etwas näher. Der
König führt darin unter den verschenkten Besitzungen zuerst die „Stadt

(II) Die lobdcngauischen Grafen zählt Lamci auf: vescriptio/'„A,
kal. I, 215.
 
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