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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

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Die kirchliche Glaubensänderung zu Ladenburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0214
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mit deu Kindern, vom Gesänge abznstehen. Der Prädikant dagegen
avollte nicht nachgeben, und fuhr allein fort, worauf jener, um weitere
Unannehmlichkeiten zu verhüten, ruhig auf ihn zuging, und einfach
fragte, auf wessen Befehl er sie in ihrem Gottesdienst verhindere,
während ihm in dem feurigen nicht der geringste Eintrag geschehe?
Eckart aber hatte kein Ohr hiefür; er fuhr den Bischof leidenschaftlich
an, duzte ihn, nannte feinen Glauben abgöttisch, und drängte sich so
frechtrotzig vor den ehrwürdigen Prälaten, daß dieser genothigt war,
ihn mit seinem Buche in der Hand von sich zu schieben.
Dieser Vorfall wurde natürlicher Weise je nach der Parteiansicht
verschiedentlich beurtheilt und benützt. Eckart selbst berichtete ihn mit
den stärksten Farben zu seinem Vortheile an den Kurfürsten, und die
Reformationshänpter in Heidelberg unterließen es nicht, den edlen
Fürsten zu offener und gewalttätiger Verfolgung gegen Bischof
Dieterich zu bereden. Die Drohungen liefen schon unter dem Hof-
gesinde und im gemeinen Munde umher, so daß Dieterich sich ver-
anlaßt sah, seiner Sicherheit halber das treulose Ladenburg zu ver-
lassen und nach Worms zu eilen. Von dorten aus schilderte er dem
Kurfürsten die erlittene Unbill in einem Schreiben, welches derselbe
aber unerbrochen zurückgab, woraus man ersieht — Friedrich wollte
sich des lästigen Bischofs auf alle Gefahr hiu einmal entledigen.
Es blieb demselben auch nichts Anderes zu thun übrig, als den
Schutz kaiserlicher Majestät anzurufen — eine Hilfe, welche gewöhnlich
in erfolglosen Mandaten bestund. Ein solches erschien nun wirklich
im Jänner folgenden Jahrs mit Erzählung des ganzen Herganges
und dem Beschlüsse, daß sich der Kurfürst, bei Vermeidung der im
Reichs- und Religionsfrieden bestimmten Pön, seiner bisherigen „land-
friedensbrüchigen Thatcn und Handlungen" gegen den Bischof zu
enthalten habe GH. Friedrich aber, welcher sich so wenig hieran kehrte,
daß er am Charfreitage die Ueberbleibsel des katholischen Kultus noch
vollends aus der Galluskirche entfernen ließ GH, übertrug den Handel
jetzt seinen Rechtsgelehrten GH, wodurch sich sofort ein neuer Prozeß
entspann, während die Frage über den Besitz der Galluskirche an den
damals zu Augsburg versammelten Reichstag gebracht wurde, wo der

(16) Mandat Kaiser-Mar II, «tat. Speier, 15. Jänner 1565.
(17) Nach Inhalt einer spätern kaiserlichen Entscheidung vom Jahr 1588
Vcrgl. unten Note 34.
(18) Gutachten vr. Meurer's in causa Worms contra Kurpfalz.
 
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