Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Baedeker, Karl
Oesterreich und Ungarn: Handbuch für Reisende — Coblenz, 1873

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.39113#0013
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
YII

Andrang von Unterkunft Suchenden zu masslosen Ueberforderungen
benutzt. Der Verfasser wird versuchen, derartige Häuser in sei-
nen Büchern näher zu bezeichnen, namentlich durch vollständigen
Abdruck zu seiner Kenntniss gekommener übertriebener Rech-
nungen. Da es indess unmöglich ist, ein richtiges Urtlieil allein
nach der Höhe der angesetzten Preise zu fällen, so wird man
■es billig finden, dass nur diejenigen Beschwerden näher be-
rücksichtigt werden, welche ausser der Original-Rechnung gleich-
zeitig einige nähere Mittheilungen über Aufnahme, Verpflegung
u. s. w. enthalten.
Das Unwesen der Trinkgelder hat namentlich in den
grossen Städten in letzter Zeit bedeutend zugenommen. Die
Abhülfe liegt in den Händen der Reisenden selbst: nämlich
überall, wo für Bedienung ein Betrag bereits in Rechnung ge-
stellt ist (was jetzt fast allgemein der Fall), grundsätzlich nichts
weiter zu geben.
An Gastwirthe richtet der Verfasser die Warnung, so wenig
■durch Geschenke, als etwa freie Zeche, sich um die Gunst an-
geblicher Agenten des Verfassers zu bewerben. Er kennt keine
solchen, Niemand hat von ihm ein Mandat zu diesem Zweck.
■Sollte irgend Jemand den Namen des Verfassers zu Gelderpres-
sungen bei Gastwirthen missbrauchen, wie das hier und da vor-
gekommen ist, so wird er es Jedem danken, der die Polizei auf
solche Schwindler aufmerksam macht, ihn selbst aber sogleich
davon in Kenntniss setzt, damit er auch seinerseits zur Entlar-
vung derartiger Betrügereien die geeigneten Schritte tliun kann,
Hier noch einige auf Erfahrung beruhende Reiseregeln.
Ein genauer vor Antritt der Reise entworfener Reiseplan schützt vor
Zeit- und Geldverschwendung. Bei Fusswanderungen ist auf das mit der
Post voraus zu sendende Gepäck gehörige .Rücksicht zu nehmen, damit
man am rechten Ort und zu rechter Zeit in den Besitz desselben gelangt.
Mit Hülfe des vorliegenden Buchs wird es nicht schwer werden, Reisetage,
Nachtlager, ja selbst die Verwendung einzelner Stunden vorher genau zu
bestimmen, wobei freilich heiteres Wetter vorausgesetzt wird.
Bei längerem Aufenthalt zahle man alle 2 bis 3 Tage die Zeche,
oder lasse sich die Rechnung geben, was in einigen Gasthöfen auch von
■selbst geschieht. Rieht selten ist etwas in Rechnung gebracht, wovon der
Reisende nichts weiss, oder es fand zu seinem Nachtheil ein Irrthum beim
Summiren statt. Da in Oesterreich nur nach der Karte gespeist wird, haben
die Kellner im mündlichen Addiren eine ausserordentliche Fertigkeit, so
dass es schwer wird, ihnen so rasch zu folgen, und muss man da nament-
lich vor A dditi o n s fehl ern auf der Iiut sein. Wer gleich bei Bestel-
lung der einzelnen Speisen sich die Preise merkt und die Zeche im Stillen
für sich vor der Bezahlung summirt, ist am sichersten vor „Irrthümern“
dieser Art geschützt.
Beabsichtigt man früh Morgens abzureisen, so bestelle man die Rech-
nung schon am Abend vorher, bezahle sie aber erst im Augenblick
■der Abreise, sofern man nicht grössere Beträge in Gold oder Papier wech-
seln zu lassen genötlngt ist. Es geschieht wohl, dass mit Ueberreichung
der Rechnung gern bis zum letzten Augenblick gezögert wird, wo denn
•freilich eine Erörterung der „Irrthümer“ nicht mehr möglich ist, und der
Reisende lieber rasch bezahlt, was gefordert wird, um nur nicht den Ab-
 
Annotationen