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Leben und Schaden

I. Denkmäler

erste Entwurf des feinsinnigen Denkmals für Karlsruhe geht noch in die
römische Zeit zurück. Auf einem obeliskartkg sich verjüngenden Sockel, der
sich auf vier Stufen erhebt und an der Vorderseite eine Muschel mit den kriegerischen
Zeichen, Schwert und Helm, sowie als Attika einen in Hochrelief gehaltenen Fries
von Kämpfern zeigt, befindet sich eine zwekfigurkge Gruppe: cm Genius, der einen
entseelt zurücksinkendcn nackten Krieger mit dem linken Arm umfängt, während
der hoch emporgehobcne rechte Arm eine Fahne schwingt.
Der Fertigstellung des Karlsruher Denkmals (1877) des damals ZO jährigen
Meisters folgte eine an dekorativen, freien und Bildnis-Plastiken reiche Zeit.
Das Grabmal Wipflcr und zwei Köpfe für die Heidelberger Brücke,
sowie zwei Dcnkmalcntwürfc (für Liebig in München, für Lessing in Hamburg)
gehören der ersten Gruppe an. Zu der zweiten Gruppe wären zu rechnen: „der
Raub der Sabkncrinnen" (1877), eine „Klcopatra", die Statuette „Mars und
Venus" (1878), sowie „der Faun mit dem Hund" (1879). Unter den Bild-
nissen befinden sich Büsten (Lobstein, Ettlinger, die Büsten der Enkelkinder des
Oberbürgermeisters Lauter, von Frau Keller (1877), des Gymnasialdkrektors
Wendt (1879) uff. Von all diesen Werken wird späterhin noch die Rede sein.
Den Abschluß dieser ersten Schafscnspcrkodc bildet das Siegesdenkmal
der Provinz Hannover für die Provinzialhaupfftadt.
Große Denkmäler sind meist, ja, fast stets, nicht das reine Erzeugnis eines
Künstlers. Die Verhältnisse bei Ausschreiben des Entwurfes, bei Beurteilung
der eingegangcnen Skizzen, die Wünsche der auftraggebenden Körperschaft uff.
bringen es mit sich, daß der aus den Wettbewerbbedingungcn hervorgchcnde Ent-
wurf des Künstlers meist Wandlungen und Abänderungen gerade in den Teilen
unterzogen werden muß, die dem Künstler für die Heraushebung des Haupt-
gedankens wertvoll waren. Auch der stärkste und eigenwilligste Künstler hat diesen
von außen an sein künstlerisches Gewissen herantretenden Forderungen Rechnung
zu tragen und trägt sie mit Recht, wenn nur sein künstlerisches Gewissen rein und
kräftig genug ist, Eingriffe in das Wesen seines Werkes abzuwchren und hintan-
zuhalten, damit der Kompromiß zwischen Künstler, Besteller und Beschauer nicht für
alle Teile enttäuschend und für das intuitiv empfundene Werk zerstörend wird.
Die Bedingung des Ausschreibens lautete, für die Stadt Hannover ein Denk-
mal zu schaffen, das „in den ruhmreich Gefallenen die Neubegründer deutscher
Kraft und Herrlichkeit feiern" sollte. Das Denkmal mußte also ein Ehren- oder
Grabmal für die im Eknkgungskricge Gefallenen der Provinz Hannover sein und
 
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