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Relief zum KinVerfnes bei Bürklin

II. Dekorative Arbeiten und Grabmale
(ss^as Architekturstudium, das am Beginn der künstlerischen Laufbahn von Volz
steht, hat sich während seines ganzen Schaffens deutlich bemerkbar gemacht.
Es hat immer wie eine regelnde und schützende Kraft in seinem Werke gewirkt: im
Sockclwerk der Denkmäler, im Aufbau des Denkmals mit Rücksicht aus die um-
geb ende Architektur, oder in der Angleichung und Eingliederung der architektonischen
Elemente seines Werkes in ein Bauganzes. Nimmt man noch hinzu, daß Volz in
einer Stadt ausgewachsen ist, der ein gewisser Architekturcharakter von bestimmtem,
wenn auch einfachstem Stil ausgeprägt war, dem Weinbrenner- und dem Hübsch-
Stil, und daß sein Schaffen mit der glänzenden Bauepoche der Neu-Renaissance
(unter Berckmüllcr und Durm) zusammcnfällt, so ist leicht ersichtlich, daß ein
Maßhalten in seinen Werken und das Einsühlen in die Architekturformen anderer
in Volz von Anfang an grundlegend verankert war.
Anläßlich der architektonisch durchgebildctcn Unterbauten und Sockel für die
Denkmäler ist schon auf diesen Vorzug hkngcwiesen worden. Noch stärker kommt die
architektonisch bedingte Kunst von Volz in seinen dekorativen und Grabmalarbcktcn
zum Ausdruck. Uber die in den ersten Schaffcnsjahrcn für Zemcntfabriken ge-
lieferten Brotarbciten (Jahreszeiten sl8?^, Sämann 8?^) kann füglich hin-
weggegangen werden. Dagegen läßt der geschmackvoll entworfene, leider nicht aus-
geführte Fries am Karlsruher Kriegerdenkmal schon erkennen, wie fein Volz solche
dekorative Motive seinen Werken einzufügen wußte. Ganz hervorragend gelungen
sind die beiden in Nischen stehenden Gestalten des „Gesetzes" und der „voll-
streckenden Gewalt" am Iustizgebäude zu Karlsruhe. Das Gesetz, eine weibliche
Gestalt in Renaissancegcwand, gibt mit hohcitsvollcm Ausdruck des Gesichts und
auslcgender Gebärde der rechten Hand, das Gesetzbuch in der linken Hand haltend,
das gewissermaßen erzieherische Moment in der Gesetzgebung wieder, während
die muskelkrästige, fast nackte Gestalt der „vollstreckenden Gewalt", die sich mit
 
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