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Diese Werke werden mit Ausnahme der betreffenden Abschnitte in Cohausens
Arbeit (Archiv N. F. IV.) in den nachfoigenden Quellenangaben zu den einzelnen
Theilen der Befestigung nicht mehr angeführt.
Uurch Privileg vom 17. Juli 1338 gestattete Kaiser Ludwig der Bayer
der Stadt Frankfurt am Main, den Stadtbezirk zu erweitern und zu ver-
mehren, wie es ihr nützlich wäre, mit Mauern und Befestigungen weiter
hinauszurücken. Auf diese kaiserliche Erlaubniss gründet sich die zweite
Stadterweiterung; die erste hatte den Stadtbezirk bis zu den heutigen
„Graben"-Strassen hinausgeschoben, die zweite erweiterte ihn bis zu den
„Wall"-Strassen und verleibte die „Neustadt" dem Weichbilde der Stadt
ein. Die Besiedelung derselben mit Wohnhäusern war allem Anscheine
nach schon vor 1333 zu einem grossen Theile erfolgt; das kaiserliche
Privileg gab der zum Tlieil vollendeten Thatsache Brief und Siegel. Dass
mit der Erlaubniss zur Erweiterung der Stadt auch die Erlaubniss zur
Anlage von Befestigungen für den neuen Stadttlieil gegeben wurde, war
selbstverständlich. So wenig nun nach 1333 die Neustadt sofort vollständig
mit Wohnhäusern bedeckt wurde, so wenig wurde auch ihre Umwallung
sogleich vollendet, wenigstens in dem Zustande, der sich bis in den Anfang
des XIX. Jahrhunderts erhalten hat. Im Jahre 1343 soll man mit der
neuen Befestigungslinie und zwar im Westen am Weissfrauen-Kloster und
an der Rödelheimer, später Bockenheimer Pforte und im Osten an der
Nieder-, später Allerheiligen-Pforte begonnen haben. Die Arbeiten schritten
nur langsam vorwärts; nur bei einem Abschnitte derselben, bei der Ver-
stärkung der Mainfront in den 40er und 50er Jahren des XV. Jahrhunderts
scheint man nach einem festbestimmten Programme vorgegangen zu sein.
Der Ausbau der ganzen Befestigungslinie, Graben, Mauern, Thürme, wurde
erst im Anfänge des XVI. Jahrhunderts vollendet. Er fällt zusammen
mit der Einführung und raschen Entwickelung der Feuerwaffen und war
in seinem Fortschreiten von deren Fortschritten bedingt.
Die neue Befestigung nahm wieder oberhalb der Brücke ihren Anfang,
ging bis zum Prediger-Kloster nach Norden, dann östlich und folgte weiter
der Linie unserer jetzigen Wall-Strassen (Lange-Strasse, Seiler-Strasse, Bleich-
Strasse, Hoch-Strasse, Neue Mainzer Strasse) bis zum Schneidwall. Der alte
Festungsgraben lag unter dem heutigen Strassendamm (vgl. Fig. 165).
Die Mainmauer blieb auch jetzt in der Hauptsache bestehen und wurde nur
durch die Bauten der Pforten und Thürme mit der Landmauer in Ueber-
einstimmung gebracht. Diese Mainmauer war ursprünglich durch einen
Zwinger von den Häusern der Stadt getrennt; später wurden die Gebäude
mit der Zeit auf die Stadtmauer gesetzt und letztere mit Fenstern durch-
brochen. Das Fischerfeld blieb, wie früher, unberücksichtigt.
Die Befestigung bestand aus einer 6—8 m hohen Mauer von 1—1^2 m
Stärke, vor welcher noch ebenso tiefe Bogenstellungen lagen, so dass sich
Diese Werke werden mit Ausnahme der betreffenden Abschnitte in Cohausens
Arbeit (Archiv N. F. IV.) in den nachfoigenden Quellenangaben zu den einzelnen
Theilen der Befestigung nicht mehr angeführt.
Uurch Privileg vom 17. Juli 1338 gestattete Kaiser Ludwig der Bayer
der Stadt Frankfurt am Main, den Stadtbezirk zu erweitern und zu ver-
mehren, wie es ihr nützlich wäre, mit Mauern und Befestigungen weiter
hinauszurücken. Auf diese kaiserliche Erlaubniss gründet sich die zweite
Stadterweiterung; die erste hatte den Stadtbezirk bis zu den heutigen
„Graben"-Strassen hinausgeschoben, die zweite erweiterte ihn bis zu den
„Wall"-Strassen und verleibte die „Neustadt" dem Weichbilde der Stadt
ein. Die Besiedelung derselben mit Wohnhäusern war allem Anscheine
nach schon vor 1333 zu einem grossen Theile erfolgt; das kaiserliche
Privileg gab der zum Tlieil vollendeten Thatsache Brief und Siegel. Dass
mit der Erlaubniss zur Erweiterung der Stadt auch die Erlaubniss zur
Anlage von Befestigungen für den neuen Stadttlieil gegeben wurde, war
selbstverständlich. So wenig nun nach 1333 die Neustadt sofort vollständig
mit Wohnhäusern bedeckt wurde, so wenig wurde auch ihre Umwallung
sogleich vollendet, wenigstens in dem Zustande, der sich bis in den Anfang
des XIX. Jahrhunderts erhalten hat. Im Jahre 1343 soll man mit der
neuen Befestigungslinie und zwar im Westen am Weissfrauen-Kloster und
an der Rödelheimer, später Bockenheimer Pforte und im Osten an der
Nieder-, später Allerheiligen-Pforte begonnen haben. Die Arbeiten schritten
nur langsam vorwärts; nur bei einem Abschnitte derselben, bei der Ver-
stärkung der Mainfront in den 40er und 50er Jahren des XV. Jahrhunderts
scheint man nach einem festbestimmten Programme vorgegangen zu sein.
Der Ausbau der ganzen Befestigungslinie, Graben, Mauern, Thürme, wurde
erst im Anfänge des XVI. Jahrhunderts vollendet. Er fällt zusammen
mit der Einführung und raschen Entwickelung der Feuerwaffen und war
in seinem Fortschreiten von deren Fortschritten bedingt.
Die neue Befestigung nahm wieder oberhalb der Brücke ihren Anfang,
ging bis zum Prediger-Kloster nach Norden, dann östlich und folgte weiter
der Linie unserer jetzigen Wall-Strassen (Lange-Strasse, Seiler-Strasse, Bleich-
Strasse, Hoch-Strasse, Neue Mainzer Strasse) bis zum Schneidwall. Der alte
Festungsgraben lag unter dem heutigen Strassendamm (vgl. Fig. 165).
Die Mainmauer blieb auch jetzt in der Hauptsache bestehen und wurde nur
durch die Bauten der Pforten und Thürme mit der Landmauer in Ueber-
einstimmung gebracht. Diese Mainmauer war ursprünglich durch einen
Zwinger von den Häusern der Stadt getrennt; später wurden die Gebäude
mit der Zeit auf die Stadtmauer gesetzt und letztere mit Fenstern durch-
brochen. Das Fischerfeld blieb, wie früher, unberücksichtigt.
Die Befestigung bestand aus einer 6—8 m hohen Mauer von 1—1^2 m
Stärke, vor welcher noch ebenso tiefe Bogenstellungen lagen, so dass sich