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kommen: Linnemann benutzt im Grossen und Ganzen die vorhandene
Architektur, gibt den drei Häusern über dem Erdgeschoss ein gemeinsames
Vordach, den drei mittleren Kaisersaalfenstern einen Balkon, fasst die
Obergeschosse der drei Gebäude durch einfache Bemalung zusammen und
entwirft über dem mittleren Giebel einen reich entwickelten, vorzüglich
gezeichneten, schlanken Dachreiter, welcher mit einer die Kaiserkrone
haltenden Figur in 60 m Höhe über dem Erdboden abschliesst. Schmidt
geht, besonders bei seinem interessanten, eigenartig gestalteten Vordach,
welches sich nur auf den mittleren Bau erstreckt, bereits in die Renais-
sanceformen über und wirkt im Hebrigen durch eine vornehme, ruhige
Behandlung des Ganzen. Die beiden gleich gut ausgearbeiteten Ent-
würfe JViethases zeigen vor dem Kaisersaal einen Balkon und an den
Pfeilern der drei ersten Stockwerke Standbilder. Ein Dachreiter betont
den mittleren Giebel, welcher ausserdem durch die Uhr besonders ge-
schmückt ist.
Die Römerbau-Kommission, welche dem Spruche der Preisrichter bei-
trat, hielt jedoch eine Vereinfachung des für die Ausführung bestimmten
Entwurfs für geboten, und so arbeitete Meckel im Einvernehmen mit der
zu diesem Zwecke ernannten Subkommission einige weitere Entwürfe aus,
von denen durch die Beschlüsse der Stadtverordneten-Versammlung vom
18. März und des Magistrats vom 25. März 1890 der Entwurf 4, wie er
auf dem letzten Blatte der oben genannten Veröffentlichung und ausserdem
im Centralblatt der Bauverwaltung, Jahrgang 1891, S. 260 abgebildet ist,
als Unterlage für die weitere Bearbeitung bestimmt wurde. Er unter-
scheidet sich von dem preisgekrönten Entwürfe hauptsächlich dadurch, dass
der schöne Erker des Hauses Löwenstein beseitigt, die interessante Drei-
theilung in der Gruppe der Kaisersaalfenster durch die am Bauwerk vor-
handene Fünftheilung ersetzt und die Malerei bedeutend eingeschränkt
ist, und kommt in Folge dessen denjenigen Projekten nahe, welche die Aus-
bildung der Dreigiebel-Front von vorne herein durch eine Stein-Architektur
in gothischen Formen in Aussicht nahmen und die Malerei nur in geringem
Maasse zuliessen. Dieser Entwurf fand mit Erlass vom 1. September 1890
die Genehmigung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal-Angelegenheiten, nachdem der Kaiser und König von demselben
„mit Freuden" Kenntniss genommen hatte. Als derselbe jedoch der Stadt-
verordneten-Versammlung zur Genehmigung vorgelegt und zur Kosten-
deckung ein Kredit von 378,100 Mark verlangt wurde, gab diese durch
Beschluss vom 27. Oktober 1891 dem Magistrate die Akten zurück mit dem
Ersuchen, ein neues, einfacheres Projekt in Vorlage zu bringen. Diesem
Beschlüsse trat der Magistrat am 12. April 1892 bei, indem er sich damit
einverstanden erklärte, dass das aufzustellende einfachere, neue Projekt
auf dem Grundgedanken einer zwar künstlerisch aufgefassten, doch pietät-
vollen Restaurierung des Römers, wie er zwischen 1600—1800 ausgesehen
hat und überliefert ist, beruhen soll.
kommen: Linnemann benutzt im Grossen und Ganzen die vorhandene
Architektur, gibt den drei Häusern über dem Erdgeschoss ein gemeinsames
Vordach, den drei mittleren Kaisersaalfenstern einen Balkon, fasst die
Obergeschosse der drei Gebäude durch einfache Bemalung zusammen und
entwirft über dem mittleren Giebel einen reich entwickelten, vorzüglich
gezeichneten, schlanken Dachreiter, welcher mit einer die Kaiserkrone
haltenden Figur in 60 m Höhe über dem Erdboden abschliesst. Schmidt
geht, besonders bei seinem interessanten, eigenartig gestalteten Vordach,
welches sich nur auf den mittleren Bau erstreckt, bereits in die Renais-
sanceformen über und wirkt im Hebrigen durch eine vornehme, ruhige
Behandlung des Ganzen. Die beiden gleich gut ausgearbeiteten Ent-
würfe JViethases zeigen vor dem Kaisersaal einen Balkon und an den
Pfeilern der drei ersten Stockwerke Standbilder. Ein Dachreiter betont
den mittleren Giebel, welcher ausserdem durch die Uhr besonders ge-
schmückt ist.
Die Römerbau-Kommission, welche dem Spruche der Preisrichter bei-
trat, hielt jedoch eine Vereinfachung des für die Ausführung bestimmten
Entwurfs für geboten, und so arbeitete Meckel im Einvernehmen mit der
zu diesem Zwecke ernannten Subkommission einige weitere Entwürfe aus,
von denen durch die Beschlüsse der Stadtverordneten-Versammlung vom
18. März und des Magistrats vom 25. März 1890 der Entwurf 4, wie er
auf dem letzten Blatte der oben genannten Veröffentlichung und ausserdem
im Centralblatt der Bauverwaltung, Jahrgang 1891, S. 260 abgebildet ist,
als Unterlage für die weitere Bearbeitung bestimmt wurde. Er unter-
scheidet sich von dem preisgekrönten Entwürfe hauptsächlich dadurch, dass
der schöne Erker des Hauses Löwenstein beseitigt, die interessante Drei-
theilung in der Gruppe der Kaisersaalfenster durch die am Bauwerk vor-
handene Fünftheilung ersetzt und die Malerei bedeutend eingeschränkt
ist, und kommt in Folge dessen denjenigen Projekten nahe, welche die Aus-
bildung der Dreigiebel-Front von vorne herein durch eine Stein-Architektur
in gothischen Formen in Aussicht nahmen und die Malerei nur in geringem
Maasse zuliessen. Dieser Entwurf fand mit Erlass vom 1. September 1890
die Genehmigung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal-Angelegenheiten, nachdem der Kaiser und König von demselben
„mit Freuden" Kenntniss genommen hatte. Als derselbe jedoch der Stadt-
verordneten-Versammlung zur Genehmigung vorgelegt und zur Kosten-
deckung ein Kredit von 378,100 Mark verlangt wurde, gab diese durch
Beschluss vom 27. Oktober 1891 dem Magistrate die Akten zurück mit dem
Ersuchen, ein neues, einfacheres Projekt in Vorlage zu bringen. Diesem
Beschlüsse trat der Magistrat am 12. April 1892 bei, indem er sich damit
einverstanden erklärte, dass das aufzustellende einfachere, neue Projekt
auf dem Grundgedanken einer zwar künstlerisch aufgefassten, doch pietät-
vollen Restaurierung des Römers, wie er zwischen 1600—1800 ausgesehen
hat und überliefert ist, beruhen soll.