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Bühne eingerichtet und 1888 die Feuersicherheit durch Aenderung der
Bühnenzugänglichkeit mit einem Kostenaufwand von 2800 Mk. verbessert.
War auch auf diese Weise das Schauspielhaus wieder gebrauchs-
fähig hergestellt worden, so war man doch allgemein zu der Ueberzeugung
gekommen, dass die Zustände sowohl in bautechnischer, als auch in
bühnentechnischer Beziehung auf die Dauer nicht haltbar seien. Der
Magistrat beauftragte daher durch Beschluss vom 29. Juli 1890 die Bau-
Deputation, die Frage zu prüfen, ob es rathsam sei, statt der Verwendung
grosser, namentlich durch Einführung der elektrischen Beleuchtung und

Fig. 857. Schauspielhaus; Querschnitt.
Veränderung der Heizungsanlage nothwendig werdender Beträge die
Errichtung eines, allen Anforderungen entsprechenden Neubaues in Aus-
sicht zu nehmen. Die Verhandlungen zogen sich stark in die Länge;
in den Berichten wurde darauf hingewiesen, dass die Länge des alten
Hauses ungenügend sei, Hinterbühne und Nebenräume fehlen, die innere
Ausstattung veraltet und in keiner Weise den modernen Anforderungen ent-
sprechend sei, dass mit Ausnahme der Umfassungs wände und einiger Schorn-
steine vom Erdgeschoss aufwärts kein Stück massives Mauerwerk vorhanden
sei und der gesammte innere Einbau, Decken, Treppen und Dachstuhl
aus Holz beständen. 1896 wurden vier Architekten beauftragt, gegen ein
Honorar von je 1200 Mk. Entwürfe für den Umbau aufzustellen: als die-
 
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