gelbe seidene Thürvorhänge, und in denen des Chevalier Dagesso die
Messingleuchter. In dem „Sale ronde en haut" war die „Einfassung de
marbre", in dem „Sale ronde en bas" der Fussboden stark beschädigt
und an den Kaminen durch das „grosse Einfeuern" der Marmor schadhaft
geworden; „hierzu kommt noch der Mohr, welcher sich in dem untern
Rondel an der oberen Decke en ffesque presentiret; dieser ist durch das
Blasrohr, so damahls die Herrn Cammerdiener bey dem Fürstl. Hauss-
schreiner Nikolaus Gillas verfertigen Hessen, nicht wenig gezeichnet und
zerschossen worden.') Die couvertures de laine, so schon ohnehin alt
und von denen Motten zerbissen, auch durchlöchert sind, seynd bey
Gebrauch derer Franzosen so in Abgang kommen, dass gar viele hiervon
unter die Lumpen können gezählet werden". Besonders in dem Speise-
saale waren die Böden so abgenutzt, „dass diese nicht durch den Fleiss
derer Frotierbirste, sondern durch den Schreinerhofel oder vielmehr Ab-
ziehklinge vorhero gereiniget, abgegleichet und alsdann durch Reissig
und mehrmaliges Frotieren" wieder hergestellt werden mussten. Aber
nicht nur der Hauptbau, sondern auch die Flügelgebäude und der Stall
hatten durch zu grosse Einquartierung gelitten. Aehnliche Vorkommnisse
scheinen sich bei der Krönung Josephs II. 1764, vielleicht auch schon
bei der Krönung im Jahre 1745 zugetragen zu haben, wo wiederum das
Palais den Sammelpunkt der fremden Fürstlichkeiten bildete; nur konnte
bei diesen Anlässen von den Gästen kein Schadenersatz beansprucht werden.
Bemerkenswerth ist, dass in der fürstlichen Kanzlei die seit der
Erbauung des Palais' herrschende Abneigung gegen die Frankfurter Hand-
werker noch fortbestand. In einem Berichte des fürstlichen Geheimraths
von Berbericli vom Jahre 1763 heisst es in Bezug auf die Vergebung von
Reparaturarbeiten: „Ich kenne die verwegenen Handwerker der Stadt
ziemlich genau, und ihre HöfRichkeit nebst ihrer unbändigen Anforderung
ist auch bekannt; das beste ist, dass diese Arbeit nicht lange währet und
wenig kosten kann." Im Juli 1780 wurde durch den Hausverwalter
Godefridus Hirsch der Dachdecker Lambertus Zimmer zur zweimaligen
jährlichen Besteigung der Dächer gegen ein jährliches Entgelt von
50 Gulden verpRichtet. Hirsch verwaltete aber sein Amt so nachlässig,
dass er Ende 1790 in Ungnade Rel und abgesetzt wurde. In einem
Rechtfertigungsschreiben vom 8. September 1791 führt er die „vorjährige
Kaiserkrönung" als Grund des schlechten Zustandes des Palastes an; die
Gäste hätten durch „starke Bewohnung vor und nach der Krönungszeit
das Palais sehr unsauber" gelassen. Von früh bis in die Nacht sei der
Speisesaal „mit Menschen angefüllt" gewesen. Der fürstliche Sekretär
B. Crespel führte am 10. Januar den neuen Verwalter Denhardtner in
sein Amt ein und berichtete am 11. Januar über eine dabei stattgefundene
0 Diese Beschädigung ist noch heute in Folge der damaligen schlechten Aus-
besserung deutlich zu erkennen.
Messingleuchter. In dem „Sale ronde en haut" war die „Einfassung de
marbre", in dem „Sale ronde en bas" der Fussboden stark beschädigt
und an den Kaminen durch das „grosse Einfeuern" der Marmor schadhaft
geworden; „hierzu kommt noch der Mohr, welcher sich in dem untern
Rondel an der oberen Decke en ffesque presentiret; dieser ist durch das
Blasrohr, so damahls die Herrn Cammerdiener bey dem Fürstl. Hauss-
schreiner Nikolaus Gillas verfertigen Hessen, nicht wenig gezeichnet und
zerschossen worden.') Die couvertures de laine, so schon ohnehin alt
und von denen Motten zerbissen, auch durchlöchert sind, seynd bey
Gebrauch derer Franzosen so in Abgang kommen, dass gar viele hiervon
unter die Lumpen können gezählet werden". Besonders in dem Speise-
saale waren die Böden so abgenutzt, „dass diese nicht durch den Fleiss
derer Frotierbirste, sondern durch den Schreinerhofel oder vielmehr Ab-
ziehklinge vorhero gereiniget, abgegleichet und alsdann durch Reissig
und mehrmaliges Frotieren" wieder hergestellt werden mussten. Aber
nicht nur der Hauptbau, sondern auch die Flügelgebäude und der Stall
hatten durch zu grosse Einquartierung gelitten. Aehnliche Vorkommnisse
scheinen sich bei der Krönung Josephs II. 1764, vielleicht auch schon
bei der Krönung im Jahre 1745 zugetragen zu haben, wo wiederum das
Palais den Sammelpunkt der fremden Fürstlichkeiten bildete; nur konnte
bei diesen Anlässen von den Gästen kein Schadenersatz beansprucht werden.
Bemerkenswerth ist, dass in der fürstlichen Kanzlei die seit der
Erbauung des Palais' herrschende Abneigung gegen die Frankfurter Hand-
werker noch fortbestand. In einem Berichte des fürstlichen Geheimraths
von Berbericli vom Jahre 1763 heisst es in Bezug auf die Vergebung von
Reparaturarbeiten: „Ich kenne die verwegenen Handwerker der Stadt
ziemlich genau, und ihre HöfRichkeit nebst ihrer unbändigen Anforderung
ist auch bekannt; das beste ist, dass diese Arbeit nicht lange währet und
wenig kosten kann." Im Juli 1780 wurde durch den Hausverwalter
Godefridus Hirsch der Dachdecker Lambertus Zimmer zur zweimaligen
jährlichen Besteigung der Dächer gegen ein jährliches Entgelt von
50 Gulden verpRichtet. Hirsch verwaltete aber sein Amt so nachlässig,
dass er Ende 1790 in Ungnade Rel und abgesetzt wurde. In einem
Rechtfertigungsschreiben vom 8. September 1791 führt er die „vorjährige
Kaiserkrönung" als Grund des schlechten Zustandes des Palastes an; die
Gäste hätten durch „starke Bewohnung vor und nach der Krönungszeit
das Palais sehr unsauber" gelassen. Von früh bis in die Nacht sei der
Speisesaal „mit Menschen angefüllt" gewesen. Der fürstliche Sekretär
B. Crespel führte am 10. Januar den neuen Verwalter Denhardtner in
sein Amt ein und berichtete am 11. Januar über eine dabei stattgefundene
0 Diese Beschädigung ist noch heute in Folge der damaligen schlechten Aus-
besserung deutlich zu erkennen.