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Brinkmann, Adolf [Bearb.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 33, 2): Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Stadt Quedlinburg — Halle, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.41157#0193
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XV. Stadtbefestigung.

183

XY. Stadtbefestigung.
Geschichtliches.
Weniger einfach als die Burg (I, S. 21 ff.) ist die Stadtbefestigung, obgleich
oder vielmehr weil diese zum größten Teile erhalten ist. Sie gehörte aber erst dem
14. Jahrhundert an. Die erste Erwähnung einer Mauer fällt in das Jahr 1179, wo ein
murus forensis und murus civitatis angeführt werden. Die Worte decimam vinee
site foris mumm juxta ecclesiam b. Egidii in derselben Urkunde können so gedeutet


Abb. 284. Stück Stadtmauer an der Word.

werden, daß die Ägidiikirche außerhalb der Stadtmauer lag; dann müßte diese
dicht südlich neben der Kirche und weiter die Dovestraße gezogen sein bis zur
Breiten Straße, wo diese zu einer engen Gasse wird. Ob diese Mauer dieselbe
war. von der 1225 im Vergleich mit der Äbtissin Sophie bestimmt wird, daß die
Äbtissin sie nicht wieder zerstören dürfe, steht dahin. Nach diesem Vergleich
konnten die Bürger, ohne daß die Äbtissin sie hindern durfte, auch neue Be-
festigungen anlegen. Sie werden diese Gelegenheit ausgenutzt haben, um sich
fortan unabhängig von der Äbtissin zu machen. Die Neustadt soll, nach einer
unverbürgten Mitteilung- bei Voigt, schon Adelheid III. (1167 — 1184?) befestigt
haben; die Altstadt hat gewiß schon früh Mauern gehabt, auch im 11. Jahr-
hundert, oder wenigstens Wälle, da die freistehende Stadtmauer erst Ende des
11. Jahrhunderts in Deutschland Eingang gefunden hat (Klaiber S. 17).

Stadt.
 
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