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\5<). Thürfüllung an der
südlichen Mittelthüre. Schmiede-
arbeit von Gottfr. Stnmpf.

genommen sind, mit k^olz-
dccken versehen worden,
worunter nur drei mit
Hartholzfournirarbeit (5. B.
Eichenholzfriese mit Fül-
lungen aus ungarischer
Esche). Sonst besitzen die
Diensträume als einzigen
Schmuck nur schöne Schrei-
nerarbeit an Fenstern und
Thüren mit ihren Bronce-
und Mcssingbeschlägen. Es
mag hier eingeschaltet wer-
den, daß im Arbeitszimmer
des Ministers eine alte in
Eichenholz geschnitzte Ba-
rockvertäfelung Verwen-
dung gefunden hat.

Es ist leider in den
Kreisen der Künstler, be-
sonders der Maler und
Bildhauer, üblich, das
finanzielle Moment bei Be-
urtheilung derartiger Auf-

Im übrigen haben die
Decken der größeren Räume
meist ganz einfache Stuck-
verzierungen , die Wände
fchablonirte Musterungen
erhalten; nur in einzelnen
Zimmern konnte Stoffbe-
spannung (von Th. Gäb-
ler und Ebner & Eie.)
angeordnet werden. An
Möbeln mußte man sich
aus das Unentbehrlichste
beschränken und selbst das
unumgängliche Schreinwerk
in den Sitzungssälen mußte
sich — mit Ausnahme jenes
im Schwurgerichtssaal —
mit einfacher Ausstattung
begnügen. Von den etwa
330 Amtsräumen der vier
Geschosse sind nur \{ und
zwar solche, welche von den
Vorständen der einzelnen
Stellen und Behörden ein-

gaben völlig außer Acht
zu lassen; man kann auch
nicht leugnen, daß die
Knechtung des künstlerischen
Gedankens unter das Geld-
joch manche vielversprech-
ende Knospe an voller
Entfaltung hindert. Aber
da der Staat so gut mit
seinen Mitteln Haushalten
muß wie die Natur, bei
der sich die einzelnen In-
dividuen in ihrer Entwick-
lung und Gestaltung nach
den wirthschaftlichen Ver-
hältnissen der Gesamintheit
richten müssen, so darf man
gerade bei Beurtheilung
eines Bauwerkes die wirth-
schaftlichen Bedingungen,
unter denen dasselbe ent-
standen ist, nicht außer
Acht lassen; man muß im
Gegentheil stets im Auge











- .


Rechte Scitenthüre des Südportals.

^0. Thürfüllung au den süd-
lichen Seitenthüren. Schmiede-
arbeit von Gottfr. Stumpf.

behalten, daß es eine Ge-
wissenssache für den Archi-
tekten ist, die ihm durch
die wirthschaftlichen Ver-
hältnisse gesteckten Grenzen
nicht zu überschreiten und
innerhalb derselben das
Mögliche zu leisten. Daß
es im vorliegenden Falle
dem Architekten gelungen
ist — trotz zahlloser er-
schwerender Umstände, trotz-
dem es sich bei seinem Werk
um eine achtjährige Bauzeit
und um eine Gesamtsumme
von über 61/2 Millionen
handelt —, sich innerhalb
der gesteckten finanziellen
Grenzen zu halten, gereicht
ihm nur zur Ehre.

Die ani s0. Mai d. I.
erfolgte Eröffnung des
Iustizpalastes macht es
unserer Zeitschrift zur an-
genehnren Pflicht, aus dem
reichenjdort aufgespeicherten
 
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