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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 35.1934

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Ebhardt, Bodo: Aufruf. - Achtung, Feuer!
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Meyer, Johannes: Schützt die deutschen Burgen und Schlösser vor der Vernichtung durch Feuer!
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https://doi.org/10.11588/diglit.35024#0008
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Noch schlimmer liegen die Dinge, wenn die Schlösser und Burgen Eigentum staatlicher oder anderer öffent-
licher Körperschaften sind, die in der Regel nicht versichern. Tritt dann ein Brandschaden ein, so heißt es, die Mittel
vollständig neu zu beschaffen.
Wie schwer solche Mittelbeschaffung ist und wie sie oft jahrelang wegen dringenderer anderer Ausgaben ver-
schoben wird, haben wir ja in den letzten Jahren bei den verschiedensten Fällen oft genug erlebt.
Besonders schwierig wird die Frage des Wiederaufbaues und der Mittelbeschaffung, wenn es sich, wie so oft,
um leerstehende Bauten handelt, die abseits des großen Verkehrs in kleinen Orten ihr Dasein verträumen und zu
deren Wiederherstellung weder eine wirtschaftliche Notwendigkeit noch die Möglichkeit einer einträglichen Ausnutzung
besteht.
Erwägen wir also die vorstehend gekennzeichneten Schwierigkeiten, die überwunden werden Müssen, wenn ein
Brandschaden eine unserer köstlichen Burgbauten vernichtet hat, so wird die Forderung erhoben werden müssen,
daß unsere alten Bauten, einerlei ob privater oder staatlicher Besitz, neben der angemessenen Versicherung durch
sachgemäße Maßnahmen, soweit es menschenmöglich ist, vor dem Entstehen oder wenigstens vor größerer Ausdeh-
nung eines Schadenfeuers bewahrt werden.
Auch diese Maßnahmen können nicht ohne große Erfahrung und ohne Entscheidung über die in jedem Falle
verschiedenen Gefahrenquellen und Möglichkeiten ihrer Verhütung richtig getroffen werden. Auch hier ist also die
Zuziehung nicht nur von Feuerwehrsachverständigen, sondern auch des künstlerischen, burgenkundlich erfahrenen
Architekten unbedingt erforderlich.
Um aber alle, die es angeht, zu veranlassen, sich zunächst allgemein ernstlich mit den vorliegenden Fragen
zu beschäftigen, geben wir im nachstehenden Aufsatz zunächst einem erfahrenen Feuerwehrfachmann das Wort, der
auf Grund der Ergebnisse der Brandfälle der letzten Zeit in Thüringen bestimmte technische Vorschläge macht.
Brandfälle und Wiederherstellungen, die der Unterzeichnete selbst in den letzten Jahren erlebt bzw. durchgeführt
hat, z. B. die Brände von Burg Scharfenstein, Schloß Gollwitz, Schloß Gröditz, Schloß Tworkau, Wasserburg Vehlen,
neuerdings im Wartburggasthof und viele andere, haben aber außerdem Forderungen gezeigt, die so verschieden
sind, daß es nicht ausreichend erscheint, allgemeine Grundsätze aufzustellen. Es bleibt immer wieder die Forderung,
daß die Eigentümer ohne Aufschub Gutachten über die jeweils örtlich vorliegenden Verhältnisse einholen müssen.
Zahlen reden! In Deutschland haben 1926—1930 49 Burgen- und Schloßbrände stattgefunden. Januar bis
Juli 1931 allein 14. Es ist also Pflicht der Hüter deutscher Burgen, der Gefahr entgegenzutreten.
Die Vereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen sieht es als ihre Aufgabe an, diese Forderung laut zu
erheben, und wird bereit sein, die Burgenbesitzer über zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
Bodo Ebhardt.

Schützt die deutschen Burgen und Schlösser
vor Vernichtung durch Feuer!
Von Landesbranddirektor Or. Meyer, Weimar.

Mahnruf geht an die Gesamtheit des deutschen Volkes. Noch war die Erinnerung an den Brand
des Schlosses in Stuttgart nicht verblaßt, als in Thüringen kurz hintereinander drei Burgen und Schlösser
dem Feuer zum Opfer fielen. Wenn jetzt nicht energisch und sachkundig eingegriffen wird, dürfte bald der
letzte stolze Burgenbau nur noch als Ruine der Nachwelt bleiben. Bisher sind alle Bemühungen, ernstlich
etwas für den Feuerschutz dieser kunst- und kulturhistorisch wertvollen Bauten zu tun, daran gescheitert,
daß keine Mittel vorhanden waren, und auch heute wird mancher geneigt sein, diese Frage mit dem Hinweis abzutun,
daß andere Dinge lebensnotwendiger seien. Wenn aber das Feuer seine zerstörende Macht gezeigt hat, dann beweist
sich doch, daß die Bürger der Stadt und selbst die Bewohner eines ganzen Landes sehr an dem Wahrzeichen ihrer
Heimat hängen und den Verlust tief empfinden. Nur so ist z. B. die leidenschaftliche und daher zum Teil wenig sach-
liche Kritik der Presse an der angeblich mangelhaften Bekämpfung des Schloßbrandes in Stuttgart zu erklären. Nicht
selten bedeutet auch die Zerstörung eines Baudenkmales gleichzeitig eine wirtschaftliche Schädigung des einst in seinem
Schutze entstandenen Städtchens, das heute, wie z. B. der aufblühende Kurort Leutenberg, durch den Brand der
Friedensburg einen wertvollen Anziehungspunkt für den Fremdenverkehr verloren hat.
Um wirklich erfolgreiche Abwehrmaßnahmen ergreifen zu können, ist es notwendig, einmal zu untersuchen:
1. Auf welche Weise sind die Brände bisher entstanden und können sie daher weiterhin ausbrechen?
2. Welches sind die Ursachen dafür, daß die Feuerwehr bei Burgbrändeu in fast allen Fällen dem Feuer macht-
los gegenüberstand, d. h. den Brand nicht auf deu Vorgefundenen Herd beschränken konnte?
Die subjektiven und objektiven Brandgefahren sind die gleichen, die anderen Baulichkeiten drohen, wie böswillige
und fahrlässige Brandstiftung, mangelhafte Heizungs- und Beleuchtungsanlagen sowie Blitzschlag.
 
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