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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 35.1934

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Meyer, Johannes: Schützt die deutschen Burgen und Schlösser vor der Vernichtung durch Feuer!
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https://doi.org/10.11588/diglit.35024#0010
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Abb. 3. Friedensburg Leutenberg, Ein solcher Bau ist von keiner Feuerwehr
zu halten!

Schließlich sind Burgen und Schlösser, ins-
besondere wenn sie hochgelegen sind, der Ge-
fahr des Blitzeinschlages ausgesetzt. Ebenso
wie bei elektrischeir Einrichtungen ist auch hier
eine einwandfreie Anlage sowie mindestens
eine Nachprüfung jährlich erforderlich. Beider
Anlageistbesonders daraufzu achteil, daßsämt-
liche Dachaufbauten, überhaupt alles, was sich
über die Dachhaut erhebt, in das Leitungsnetz
einbezogen werden. Es ist ferner zweckmäßig,
große Metallmassen, die sich unter der Dach-
haut oder am Gebäude befinden, leitend mit
der Blitzschutzanlagezu verbinden, z.B.Wasser-
behälter, Uhren, eiserne Dachkonstruktionen,
Regenrohre. Hochspannungsleitungen sind
nicht einer Blitzschutzanlage gleich zu achten, da
diese Leitungen im Gegensatz zur Blitzschutz-
anlage isoliert gegen Erde verlegt werden
müssen. Es ist mehrfach beobachtet worden,
daß der Blitz von diesem isolierten Leitungs-
gestänge auf das Gebäude übergegangen ist.
All Hand der geschilderten Brandnrsachen wird einleuchten, daß wir auch mit den strengsten Maßnahmell die
Brandmöglichkeit Wohl beschränken, aber niemals mit Sicherheit verhindern können. Aus diesem Grunde legt der
Feuerwehrfachmann, ohne die Bedeutung der Feuerverhütung zu verkennen, das Hauptgewicht stets aus die Beant-
wortung der Fragen: Was geschieht, wenn ein Feuer ausbricht? Wie geht die Rettung der Menschen vor sich? Welche
Ausdehnung wird das Feuer angenommen haben, ehe frühestens ein Löschangrifs angesetzt werden kann? Sind
die örtlichen Löschkräfte dann dem Brande noch gewachsen?
Die beste Feuerwehr ist in ihren Leistungen abhängig von den bautechnischen Vorkehrungen zur Begrenzung
des Brandes und zur Sicherung des Löschangriffes. Die Brandmauer trennt im allgemeinen ein Gebäude von dem
arideren, d. h. jedes Gebäude bildet eineil Brandabschnitt. Bei sachgemäßer Anlage der Brandmauern wird ein
Feuer nicht auf den benachbarten Brandabschnitt übergehen. Umgekehrt muß man immer damit rechnen, daß alles
das, was innerhalb eines Brandabschnittes liegt, unter ungünstigen Verhältnissen vorn Feuer zerstört werden kann.
Aus diesem Grunde werden größere Industriebauten, Reihenhäuser usw., um die Möglichkeit der Ausdehnung eines
Brandes von vornherein zu beschränken, durch Brandmauern unterteilt.
Leider ist diese Unterteilung in Schlössern und Burgell kaum irgendwo durchgesührt. Diese Bauten bilden
gewöhnlich einen Brandabschnitt, so daß, wie die Praxis es auch gelehrt hat, bei größeren Bränden in jedem Falle
mit Totalschaden gerechnet werden muß. Das Fehlen der Brandmauern ist mit eine der Hauptursachen zu der kata-
strophalen Ausdehnung der Brände. Wenn inan sich nach den Gründen fragt, warum diese Schutzmauern nicht nach-
träglich eingezogen worden sind, so ist es zunächst wohl Mangel an Mitteln. Aber auch dann, wenn der Bauherr
wirklich ernsthaft um den Schutz seines Besitzes bemüht ist und die Notwendigkeit von Brandmauern erkennt, ist ihre
nachträgliche Alllage sowohl vom künstlerischen als auch vom technischen Standpunkte nicht ganz einfach. Eine Brand-
mauer kann mall nämlich nicht dort errichten, wo gerade Platz ist, sondern zu ihrer Alllage muß man sich das ganze
Gebäude vom Dachgeschoß bis zum Erdgeschoß quer durchschnitten denken und sich in dieser Schnittfläche die Brand-
mauer vorstellen, in 25 om starkem Mauerwerk oder entsprechendem Beton ohne jedes Holz, ohne Tür, ohne Fenster,
ohne offene Durchbrechungen für Kabel, Lustschächte usw.
Kurz, ein Schloß wird durch Brandmauern, wenn sie richtig durchgeführt sind, in mehrere völlig voneinander
getrennte Gebäude zerlegt, so daß bei einer Ausführung mit hundertprozelltiger Sicherheit auch der Mensch von
einem Brandabschnitt zum anderen nur über den Hof gelangen kann. Diese Forderung bildet gewöhnlich schon die
erste Schwierigkeit. Sie ist unbequem für Bewohner und störend bei Besichtigungen. Sofern eine Gewähr dafür
gegeben ist, daß die Türen jederzeit geschlossen sind, können die Brandmauern in den einzelnen Stockwerken durch
feuerbeständige Türen durchbrochen werden, zumal die Gefahr der Übertragung eines Brandes an der Decke immer
erheblich höher ist als am Fußboden. Aus diesem Grunde muß auch der Ausbildung eurer Brandmauer unter der
Dachhaut die größte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Eure faustgroße Durchbrechung, ein durch die Brandmauer
geheirder Sparren oder Balken kann den ganzen Wert einer Brandmauer im Ernstfälle zunichte machen, da ins-
besondere, solange die Dachhaut noch nicht durchgebrannt ist, die Brandgase infolge des hohen Überdruckes stichslammen-
artig durch die geringsten Ündichtigkeiten in die Nebenräume strömen und auf diese Weise das Feuer übertragen.
Brandmauern solleil allgemein 20—30 om über Dach geführt werden. Dies wäre z. B., auch ohne die Architektur
zu stören, möglich gewesen beim Oberschloß Kranichfeld (s. Abb. 4 u. 10). Wenn die Architektur nur glatte Dachflächen
zeigt und eine Durchschneidung der Dachhaut durch Brandmauern empfindlich stören würde, muß die Brandmauer
 
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