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mindestens bis unter die unverbrennliche
Dachhaut geführt werden und darf keinerlei
brennbare Stoffe enthalten, d. h. praktisch,
bei einem Ziegel- oder Schieferdach muß
die gesamte Holzkonstruktion in Breite der
Brandmauer weggeschnitten und die Dach-
ziegel bzw. Schiefer direkt auf der Brand-
mauer in Mörtel verlegt werden. Bei der
Anlage feuerbeständiger Türen ist besonders
darauf zu achten, daß sie vorschriftsmäßig
und in einem unverbrennlichen Rahmen ein-
gelassen sind. Eine erhöhte Sicherheit bieten
zwei feuerbeständige Türen hintereinander
(Feuerschleuse), die sich gleich dort anlegen
lassen, wo starkes Mauerwerk vorhanden ist.
Lichtöffnungen können aus betriebs-
technischen Gründen in Brandmauern er-
forderlich werden. Hierfür darf nur feuer-
beständiges Glas verwendet werden, das
eingemauert sein muß. Fenster mit Sprossen- Abb. 4. Schloß Kranichfeld, 25 Minuten nach Ausbruch des Brandes. Infolge
teilung sind unzulässig. — Bei mehrstöckigen Fehlens jeglicher Unterteilung steht bereits das gesamte Dachgeschoß in Flammen.
Gebäuden ist zum Schutz besonders wertvoller
Räume (Kapellen, Säle) eine weitergehende Unterteilung durch horizontale feuerbeständige Decken zu empfehlen.
Die Unterteilung in Brandabschnitte führt zwangsläufig zur Vermehrung von Treppenhäusern oder zum
mindesten von behelfsmäßigen Rückzugs- und Angriffswegeu. Diese erfordert wieder Kosten und stört auch oft die
Architektur, weil die vorhandenen Treppen ihrer Anzahl und Beschaffenheit nach völlig unzureichend sind. Damit
kämen wir zu der anderen Hauptursache für die ungehemmte Ausdehnung der Brände, nämlich das Fehlet: von
feuer- und rauchsicheren Treppenhäusern. Ohne diese Treppenhäuser ist die erfolgreiche Bekämpfung eines Schloß-
brandes auf dem Lande ausgeschlossen und in Städten mit im Rauchschutz geübten Feuerwehren auch noch fraglich.
Bei allen drei Schloßbränden in Thüringen, bei denen der Verfasser selbst zugegen war, zeigte sich immer dasselbe Bild,
nämlich daß ein Jnnenangriff infolge völlig verqualmter Treppenhäuser nicht mehr möglich war; in den meisten
Fällen war auch die Treppe nach kurzer Zeit durch Herabfallen brennender Trümmer nicht mehr begehbar.
Die Treppenhäuser haben sowohl für die Bewohner als auch für die Feuerwehr um so mehr Bedeutung, je
größer der Brandabschnitt ist. Es wäre naheliegend, die Brandabschnitte so klein zu machet:, daß ein größeres Feuer
sich überhaupt nicht mehr entwickeln kann. Diese Lösung ist bei Burgen und Schlössern nicht möglich. Mit Rücksicht
auf die Bedeutung und den Zusammenhang der einzelnen Räume wird man die Brandabschnitte verhältnismäßig
groß lassen müssen, mit Ausnahme des Dachgeschosses, das im allgemeinen eine weitergehende Unterteilung zuläßt.
Abb. 6 zeigt ii: schematischer Darstellung die Unterteilung in Brandabschnitte. Selbstverständlich wird sich der
Einbau von Brandmauern und Treppenhäusern selten in dieser symmetrischen Form durchführen lassen. Man wird
sich nach der Raumteilung und nach den als Brandmauern benutzbaren Mauern richten, gegebenenfalls auch die
Brandmauern brechen unter Einfügung feuerbeständiger Decken. Die Treppenhäuser können innen liegen oder
auch als Vorbauten aufgeführt werden. Besondere Geräumigkeit ist nicht unbedingt notwendig, es genügen unter
Umstünden Wendeltreppen in Rundtürmen, die sich auch architektonisch unschwer einstigen lassen. Die Treppenhäuser
müssen aber unbedingt bis in das Dachgeschoß geführt und hier gegen dasselbe feuer- und rauchdicht abgeschlossen werden.
Die Treppenhäuser dürfen ferner mit den einzelnen Geschossen nur durch feuerbeständige Türen in Verbindung stehen.
Feuerbeständige Türen werden dem Kunsthistoriker oft Schwierigkeiten machen: alte, wertvolle Türen müssen
verschwinden, die schlichte feuerbeständige Tür paßt oft nicht in den Charakter des Raumes. Hier muß sich der Feuer-
wehrmann unbedingt durchsetzen. Holztüren, und seien sie noch so wertvoll, dürfen in feuerbeständigen Konstruktionen
nicht geduldet werden. Halbheiten haben keinen Zweck, sie machen die gesamten Aufwendungen nutzlos.
Selbst wenn bei Burgen und Schlössern Brandabschnitte und Treppenhäuser sachgemäß angelegt worden
sind, besteht immer noch die Möglichkeit, daß sich das Feuer in dem einzelnen, zwangläufig unverhältnismäßig groß
gehaltenen Brandabschnitt erheblich ausdehnt, ehe die Feuerwehr zur Stelle sein kann. Diese Gefahr ist vielleicht
in Großstädten mit ständig alarmbereiter Berufsfeuerwehr nicht so groß als dort, wo die Baulichkeiten den: Schutze
einer ländlichen Feuerwehr anvertraut sind oder eine städtische Feuerwehr erst von weither herbeigerufen werden
muß. Aus diesem Grunde wird mau versuchen müssen
1. die Alarmzeiten, d. h. die Zeiten vom Bemerken des Brandes bis zun: ersten Löschwasserstrahl möglichst
kurz zu halten,
2. die Schnelligkeit der Ausdehnung des Brandes in dem einzelnen Brandabschnitt noch weiter zu
begrenzen.
mindestens bis unter die unverbrennliche
Dachhaut geführt werden und darf keinerlei
brennbare Stoffe enthalten, d. h. praktisch,
bei einem Ziegel- oder Schieferdach muß
die gesamte Holzkonstruktion in Breite der
Brandmauer weggeschnitten und die Dach-
ziegel bzw. Schiefer direkt auf der Brand-
mauer in Mörtel verlegt werden. Bei der
Anlage feuerbeständiger Türen ist besonders
darauf zu achten, daß sie vorschriftsmäßig
und in einem unverbrennlichen Rahmen ein-
gelassen sind. Eine erhöhte Sicherheit bieten
zwei feuerbeständige Türen hintereinander
(Feuerschleuse), die sich gleich dort anlegen
lassen, wo starkes Mauerwerk vorhanden ist.
Lichtöffnungen können aus betriebs-
technischen Gründen in Brandmauern er-
forderlich werden. Hierfür darf nur feuer-
beständiges Glas verwendet werden, das
eingemauert sein muß. Fenster mit Sprossen- Abb. 4. Schloß Kranichfeld, 25 Minuten nach Ausbruch des Brandes. Infolge
teilung sind unzulässig. — Bei mehrstöckigen Fehlens jeglicher Unterteilung steht bereits das gesamte Dachgeschoß in Flammen.
Gebäuden ist zum Schutz besonders wertvoller
Räume (Kapellen, Säle) eine weitergehende Unterteilung durch horizontale feuerbeständige Decken zu empfehlen.
Die Unterteilung in Brandabschnitte führt zwangsläufig zur Vermehrung von Treppenhäusern oder zum
mindesten von behelfsmäßigen Rückzugs- und Angriffswegeu. Diese erfordert wieder Kosten und stört auch oft die
Architektur, weil die vorhandenen Treppen ihrer Anzahl und Beschaffenheit nach völlig unzureichend sind. Damit
kämen wir zu der anderen Hauptursache für die ungehemmte Ausdehnung der Brände, nämlich das Fehlet: von
feuer- und rauchsicheren Treppenhäusern. Ohne diese Treppenhäuser ist die erfolgreiche Bekämpfung eines Schloß-
brandes auf dem Lande ausgeschlossen und in Städten mit im Rauchschutz geübten Feuerwehren auch noch fraglich.
Bei allen drei Schloßbränden in Thüringen, bei denen der Verfasser selbst zugegen war, zeigte sich immer dasselbe Bild,
nämlich daß ein Jnnenangriff infolge völlig verqualmter Treppenhäuser nicht mehr möglich war; in den meisten
Fällen war auch die Treppe nach kurzer Zeit durch Herabfallen brennender Trümmer nicht mehr begehbar.
Die Treppenhäuser haben sowohl für die Bewohner als auch für die Feuerwehr um so mehr Bedeutung, je
größer der Brandabschnitt ist. Es wäre naheliegend, die Brandabschnitte so klein zu machet:, daß ein größeres Feuer
sich überhaupt nicht mehr entwickeln kann. Diese Lösung ist bei Burgen und Schlössern nicht möglich. Mit Rücksicht
auf die Bedeutung und den Zusammenhang der einzelnen Räume wird man die Brandabschnitte verhältnismäßig
groß lassen müssen, mit Ausnahme des Dachgeschosses, das im allgemeinen eine weitergehende Unterteilung zuläßt.
Abb. 6 zeigt ii: schematischer Darstellung die Unterteilung in Brandabschnitte. Selbstverständlich wird sich der
Einbau von Brandmauern und Treppenhäusern selten in dieser symmetrischen Form durchführen lassen. Man wird
sich nach der Raumteilung und nach den als Brandmauern benutzbaren Mauern richten, gegebenenfalls auch die
Brandmauern brechen unter Einfügung feuerbeständiger Decken. Die Treppenhäuser können innen liegen oder
auch als Vorbauten aufgeführt werden. Besondere Geräumigkeit ist nicht unbedingt notwendig, es genügen unter
Umstünden Wendeltreppen in Rundtürmen, die sich auch architektonisch unschwer einstigen lassen. Die Treppenhäuser
müssen aber unbedingt bis in das Dachgeschoß geführt und hier gegen dasselbe feuer- und rauchdicht abgeschlossen werden.
Die Treppenhäuser dürfen ferner mit den einzelnen Geschossen nur durch feuerbeständige Türen in Verbindung stehen.
Feuerbeständige Türen werden dem Kunsthistoriker oft Schwierigkeiten machen: alte, wertvolle Türen müssen
verschwinden, die schlichte feuerbeständige Tür paßt oft nicht in den Charakter des Raumes. Hier muß sich der Feuer-
wehrmann unbedingt durchsetzen. Holztüren, und seien sie noch so wertvoll, dürfen in feuerbeständigen Konstruktionen
nicht geduldet werden. Halbheiten haben keinen Zweck, sie machen die gesamten Aufwendungen nutzlos.
Selbst wenn bei Burgen und Schlössern Brandabschnitte und Treppenhäuser sachgemäß angelegt worden
sind, besteht immer noch die Möglichkeit, daß sich das Feuer in dem einzelnen, zwangläufig unverhältnismäßig groß
gehaltenen Brandabschnitt erheblich ausdehnt, ehe die Feuerwehr zur Stelle sein kann. Diese Gefahr ist vielleicht
in Großstädten mit ständig alarmbereiter Berufsfeuerwehr nicht so groß als dort, wo die Baulichkeiten den: Schutze
einer ländlichen Feuerwehr anvertraut sind oder eine städtische Feuerwehr erst von weither herbeigerufen werden
muß. Aus diesem Grunde wird mau versuchen müssen
1. die Alarmzeiten, d. h. die Zeiten vom Bemerken des Brandes bis zun: ersten Löschwasserstrahl möglichst
kurz zu halten,
2. die Schnelligkeit der Ausdehnung des Brandes in dem einzelnen Brandabschnitt noch weiter zu
begrenzen.