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Graben A als etwa 1 m breiter Erdstreifen zum Vorschein. Er begann erst 0,25 m vor
der Außenkante des Sohlgrabens. Wahrscheinlich hatte der große Graben einen Teil des
ursprünglich hier vorhandenen, für einen Durchgang stehen gebliebenen Erd dämm es
abgeschnitten, so daß dessen Breite nicht mehr festzulegen war. Die nächste, 40 m nördlich
davon gelegene Torlücke (B 5) war nur 0,50 m breit. Die Grabenköpfe müssen sich hier
ursprünglich oben beinahe berührt haben, da die Breite des Erddammes erst 0,60 m über
Grabensohle bemerkbar wurde. Er war in der Höhe der Grabenoberkante überhaupt
nicht kenntlich und wurde erst beim Ausheben der Grabenfüllung bemerkt. Die nächste
Erdbrücke, das große Westtor (B3 4), war mit 8,50 m die breiteste. Die Erdoberfläche
war hier zwischen den Grabenköpfen schmutzig graubraun und hob sich von der näheren
Umgebung deutlich ab. Diese Verfärbung rührt von der Verschmutzung der Erdober-
fläche beim häufigen Passieren dieses Tores her. Die drei 5 m westlich der Graben-
lücke gefundenen Pfostenlöcher könnten Überreste einer ähnlichen Palisadenanlage wie
der am Nordtor vorhandenen gewesen sein. Das Nordtor (D2) unterbrach den Graben
auf 6,00 m Breite. 2,50 m — 3,50 m innerhalb dieser Lücke fand sich eine 10 m lange,
geradlinige, dichte Reihe von zwölf Pfostengruben. Diese Pfostengruben (Durchmesser
0,35 m — 0,50 m), reichten bis 0,35 m tief in den Lehm, bei einem mittleren Abstand
von 0,80 m von Mitte zu Mitte. Die Füllung war dunkler als die der anderen Pfosten in
der näheren Umgebung. Diese Pfostenreihe gehört nicht zu einem der später zu besprechen-
den Rechteckbauten, s. u. S. 66; dagegen spricht die Orientierung der Reihe und der geringe
Abstand der Pfosten untereinander; beides wurde bei Rechteckbauten nie beobachtet. Sie ist
vielmehr der Überrest einer innerhalb der Torlücke, wohl zu deren Schutz, errichteten Pfosten-
wand. Wahrscheinlich gehört die 13 m lange geknickte Pfahlreihe nördlich außerhalb des
Tores, die aus elf Pfosten besteht, einem weiteren zum Schut zdes Tores angelegten Zaun an.
Die nächste Grabenlücke im NO (F G 2)x) war 0,50 m und die 22 m südlich davon gelegene
(G 3) nur 0,35 m breit. Dann folgt wieder eine größere Torlücke von 4,80 m Breite, die
dem großen Westtor ungefähr gegenüber liegt (G4). Auch auf dieser Erdbrücke war der
gewachsene Boden bis zu 0,20 m tief schmutzigbraun verfärbt, ähnlich wie beim Westtor;
auch hier lag in 5 m Abstand vom Graben hinter dem Tor eine Reihe von sechs Pfosten, die
in ihrer Anordnung der am Nordtor entsprach. Die Lücke im Südosten (G 5) war 2,95 m breit
(Taf. 8,3). Mindestens ein weiteres Tor ist im Süden (C—E7) als Zugang zum Talboden
hin anzunehmen. Es ist späterhin bei der Anlage des großen Grabens C beseitigt worden.
Der Graben A überschnitt im Norden mehrere Rechteckbauten (CD2,EF 1) und einige
Gruben (D2, Dl2, Fl), muß also später als diese angelegt sein. Aber noch zur Zeit der
Besiedlung muß er wieder aufgegeben sein; denn einige Gruben (EF1) schnitten sich
in die Grabenfüllung ein. Durch den Graben wurde also nur zu einer gewissen Zeit ein
Teil der besiedelten Fläche umhegt (s. S. 159). Man wird in ihm am ehesten eine in Eile
aufgeworfene Schutzanlage sehen dürfen.
Das Alter von Graben A ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Der Grabenring A
trifft und schneidet sich mit zwei anderen Grabensystemen: Erstens mit dem ihm gleich-
artigen Graben Bl und zweitens mit dem großen Graben C. Nach dem Befund im Gelände
war ihr gegenseitiges Zeitverhältnis nicht ohne weiteres zu entscheiden. Die Linienführung
der verschiedenen Gräben gibt jedoch genügend Anhalt für die zeitliche Abfolge: Die
beiden Anlagen A und B 1 benutzen im Südosten von A etwa 45 m weit gemeinsam die-
selbe Grabenstrecke (EF7, FG6); deshalb kann ihre Entstehung zeitlich nicht weit
voneinander liegen. Betrachtet man den Ring A einerseits und die mit B 2 zu einem weiteren
Ring zusammengehörende Strecke B 1 andererseits jeweils für sich, so erscheint A als die
unabhängigere und somit früher angelegte, auf die dann Graben B 1 in seiner Linienführung
Rücksicht genommen hätte. Beide Anlagen können und werden weiterhin nebeneinander
1) Auf den Übersichtsplänen Taf. 2 u. 3 noch nicht eingezeichnet.

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