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und besonders auch in Gemeinschaftskreisen," wurde uns ausdrücklich berichtet.
Wenn dagegen von puritanischer Seite Einsprache gegen Inhalt und Form des
Bildes geschehen ist, so ist für die großen Kosten, welche bei Herstellung dem
Verein und für die Mühe und Sorgen, welche zumal dem Vorstand erwachsen
sind, reichen Lohns genug in dem Bewußtsein, durch dieses hohe Kunstwerk un-
befangenen Augen und Herzen, wie allen Kunstverständigen, eine bleibende Freude
bereitet zu haben.
Für das Jahr 1889 wurde den Mitgliedern als neue Vereinsgabe dar-
gereicht die in der Brandseph'schen Anstalt zu Stuttgart vorzüglich gelungene photo-
graphische Nachbildung des von Karl Donndorf unter Mitwirkung seines Vaters
freiwillig für die neue Kirche in Weilderstadt geschaffene Brustbild des württem-
bergischen Reformators Johannes Brenz, das von Pelargus in Erz gegossen
und von einem Mitglieds des Vereins-Ausschusses in jene Kirche gestiftet worden
ist. Die Kosten dieser Vereinsgabe beliefen sich auf 2100
Die eigentliche Hauptbestimmung des Vereins ist nach tz 1 seiner Satzungen
„den evangelischen Gemeinden des Landes zu richtiger und würdiger Herstellung,
Einrichtung und Ausstattung von Kirchen und sonstigen kirchlichen Räumen,
von Altären, Taufsteinen, Kanzeln, Orgeln, Gestühlen, sowie zur Beschaffung
stilvoller heiliger Gefässe, Kruzifixe, Gemälde und dergleichen mit Rat und That
behilflich zu sein," sowie „die evangelische Oberkirchenbehörde auf deren An-
suchen bei der Begutachtung von Entwürfen zu kirchlichen Bauten, sowie zur
Ausstattung kirchlicher Räume zu unterstützen."
Zu solcher Unterstützung war auch in den zwei letzten Jahren reichlich
Gelegenheit, da die Oberkirchenbehörde, welcher nach alter Verordnung (vom
Jahr 1823) von amtswegen die Plane für Kirchenbausachen zur Genehmigung
vorgelegt werden müssen, regelmäßig, bevor sie entscheidet, das Gutachten des
Vereins einzufordern pflegt, dessen technische Ausschußmitglieder sich durch ihre
Dienstwilligkeit in Darbietung ihrer reichen Studien und Erfahrungen im Kirchen-
bau allseitigen Dank verdienen.
Den Pfarrern, Kirchengemeinderäten und Gemeindegliedern, welche Sinn
und Trieb zu würdiger Herstellung und Ausstattung des Hauses haben, in welchem
zur öffentlichen Darbietung von Gottes Wort und Sakrament sich die gläubige
Gemeinde versammeln soll, kommt gegenüber dem, einem jeden guten Werk, ins-
besondere einem kirchlichen guten und schönen Werke, selten fehlenden Widerspruch
und Widerwillen, Unverstand und Mißverstand, schon zur Anbahnung und Grund-
legung eines solchen Unternehmens, welches Geld kosten soll, hilfreich entgegen
der ß 2 der Vereinssatzungen, welcher besagt: „Wendet sich eine Gemeinde
in Angelegenheiten eines Kirchenbaus oder der Ausstattung einer Kirche an den
Verein, so entsendet dieser, insoweit dies erforderlich erscheint und die Mittel
des Vereins es gestatten, auf seine Kosten einen Techniker aus seiner Mitte
an Ort und Stelle, welcher über den Gegenstand ein schriftliches oder münd-
liches Gutachten abzugeben hat. Wird auf Grund des letzteren von der Ge-
meinde ein weiteres Vorgehen in der betreffenden Angelegenheit gewünscht, so
hat dieselbe durch ihre zuständigen Organe dem von dem Verein bezeichnten
 
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