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Berrufe hielt, besonders gefährlich fchien, war man nicht gewillt,
wieder aufkommen zu lasfen, und machte es den Korps bei der
Genehmigung zur Pflicht, fobald sie von dem Neuentstehen der
Burfchenfchaft Kenntnis erhielten, dem Senate behufs Unterdrückung
derfelben Anzeige zu machen. Der Senat berichtet hierüber am
30. April 1829: „Einen großen Vorteil dürfen wir nicht uner-
wähnt laffen: es ist hier den Korps zur Pflicht gemacht, in keinerlei
Gemeinschaft mit der Burfchenschaft zu treten. Kaum verfuchten
daher unlängst wieder die Anhänger der Burfchenschaft hervorzu-
treten, als sie sofort in den Korps Hinderniffe fanden. Durch
diefe wurden uns die hauptfüchlichsten Jndizien an die
Hand gegeben, so daß wir in den Korps die beste Garantie
gegen das Aufkommen der Burschenschaft besitzen".

Um einen festen Halt gegenüber den Korps zn haben, be-
fchlosfen daher zu Beginn des S.-S. 1829 auch die Füßlerianer
sich wieder als organisierte Verbindung aufzuthun, und fuchten
beim Senate um die Genehmignng nach. Allein entsprechend den
dargelegten Grundfützen wurde ihre Bitte am 29. Mai 1829 ab-
meislich verbefchieden und gleichzeitig der die Eingabe unterzeichnende
Sprecher sUrck. irrr. Peter Grohe aus Mannheim „als verdüchtig
einer zwar nicht formell aber materiell existierenden Burschenfchaft"
relegiert und ihm aufgegeben, „binnen 6 Stunden die Stadt zu
verlasfen".

Fn der Allgemeinen deutfchen Burfchenfchaft wurde die fchwache
Stellung der Fäßlerianer und die Unmöglichkeit, vor Ablauf des
3 jährigen Verrnfs ihnen zu helfen, fehr peinlich empfunden, und
es stellte daher schon anf dem Ostern 1830 in Nürnberg abge-
haltenen Burschentage der Germanen die Jenenser Burschenschaft
durch ihren Deputierten Rüder (f 19. Dezember 1880 als Ober-
staatsanwält in Oldenburg) den Antrag auf Aufhebnng des Ver-
rufs. Der Antrag fiel indes durch, da der Burschentag sich nicht
für kompetent hielt, einen Verruf aufzuheben, den eine ganze
Studentenfchaft, nicht bloß die Bnrschenschaft, ausgesprochen
hatte. Doch wurde wenigstens denjenigen Germanen, die in der
ficheren Erwartung, der Verruf werde fallen, fchon für das S.-S.
1830 nach Heidelberg gegangen waren, das Verbleiben daselbst
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