BERNH. WENIG.
Die von uns ausgehenden Anregungen zu neuen Schöpfungen sollen in Form von
Wettbewerben auftreten. Dadurch wird hoffentlich, wie es in England und Frankreich der
Fall ist, der Anstoss gegeben, dass Fabrikanten durch uns Preise zur Erlangung interessanter
Entwürfe aussetzen, ähnlich wie man die Architekten-Vereine als Sammelpunkte künstlerischer
Kräfte mehrfach von privater Seite in Anspruch genommen hat, um Lösungen für bestimmte
Aufgaben zu erlangen.
Es soll dabei kein Gebiet der angewandten Kunst unberührt bleiben. So wird denn auch
eine der wesentlichen Erscheinungen der Zeit mit in den Rahmen unserer Aufgabe einzubeziehen
sein: Das Plakat. Der zweite der ausgeschriebenen Wettbewerbe gelte bereits einer solchen
Aufgabe. Daneben sei der Amateur-Photographie, soweit sie künstlerischen Zwecken dient,
ebenfalls Rechnung getragen, gleichwie die vervielfältigenden Künste im Spezialfall (Buch-
ausstattung) mit in den Bereich unseres Stoffgebietes hereinzuziehen sein werden. Der Fach-
literatur sei stets eingehend Rechnung getragen. Soweit das, was wir zu bieten uns anschicken.
Der erste Preis soll stets so bemessen werden, dass er der üblichen Bezahlung ent-
sprechender Arbeiten gleichkommt.
Zur Entscheidung der Wettbewerbe wird die Redaktion jeweils die geeignetsten Sach-
verständigen heranziehen. Die Entscheidung wird zwei Monate nach Ablauf der Ausschreibung
mit kurzer Begründung und mit der Namens-Unterschrift aller Preisrichter — in der Rege
fünf an der Zahl — in unserer Zeitschrift veröffentlicht.
Für alle Ausschreibungen gelten folgende Bedingungen: Die Arbeiten
müssen postfrei und wohlverpackt rechtzeitig an unsere Redaktion in Darmstadt
gelangen; mindestens muss der Poststempel das Datum des Einlieferungstermins
tragen. Das Falten und Rollen von Zeichnungen, namentlich solcher auf starkem
Papier, ist zu vermeiden. Falls nicht besondere abweichende Vorschriften ge-
macht werden, ist für die Darstellung .^Verzeichnung zu wählen.
Jede Zeichnung ist mit einem Kennwort oder Kennzeichen zu versehen. Ein
beigefügter verschlossener Briefumschlag mit gleicher Bezeichnung soll Namen
und Adresse des Absenders enthalten. Alle Entwürfe werden nach Ablauf des
Wettbewerbes postfrei zurückgesandt; etwa erwünschte Werthversicherung ist
von den Bewerbern zu tragen und vorher einzusenden. Die Verfasser nicht-
prämiirter Arbeiten werden gebeten, nach Ablauf des Wettbewerbes uns eine
Adresse zur Rücksendung oder die Ermächtigung zur Oeffnung ihres Briefum-
schlages zu geben.
Als selbstverständlich wird angenommen, dass alle Entwürfe noch nirgend
veröffentlichte Original-Arbeiten sind.
Wird ein Wettbewerb ungenügend beschickt, so behält sich die Redaktion vor, die
gleiche Aufgabe ein zweites Mal zu stellen, die bereits eingelieferten Arbeiten aber, falls kein
Einspruch erfolgt, für die 2te Bewerbung zurückzustellen. Bei dieser wird die ausgesetzte Summe
Die von uns ausgehenden Anregungen zu neuen Schöpfungen sollen in Form von
Wettbewerben auftreten. Dadurch wird hoffentlich, wie es in England und Frankreich der
Fall ist, der Anstoss gegeben, dass Fabrikanten durch uns Preise zur Erlangung interessanter
Entwürfe aussetzen, ähnlich wie man die Architekten-Vereine als Sammelpunkte künstlerischer
Kräfte mehrfach von privater Seite in Anspruch genommen hat, um Lösungen für bestimmte
Aufgaben zu erlangen.
Es soll dabei kein Gebiet der angewandten Kunst unberührt bleiben. So wird denn auch
eine der wesentlichen Erscheinungen der Zeit mit in den Rahmen unserer Aufgabe einzubeziehen
sein: Das Plakat. Der zweite der ausgeschriebenen Wettbewerbe gelte bereits einer solchen
Aufgabe. Daneben sei der Amateur-Photographie, soweit sie künstlerischen Zwecken dient,
ebenfalls Rechnung getragen, gleichwie die vervielfältigenden Künste im Spezialfall (Buch-
ausstattung) mit in den Bereich unseres Stoffgebietes hereinzuziehen sein werden. Der Fach-
literatur sei stets eingehend Rechnung getragen. Soweit das, was wir zu bieten uns anschicken.
Der erste Preis soll stets so bemessen werden, dass er der üblichen Bezahlung ent-
sprechender Arbeiten gleichkommt.
Zur Entscheidung der Wettbewerbe wird die Redaktion jeweils die geeignetsten Sach-
verständigen heranziehen. Die Entscheidung wird zwei Monate nach Ablauf der Ausschreibung
mit kurzer Begründung und mit der Namens-Unterschrift aller Preisrichter — in der Rege
fünf an der Zahl — in unserer Zeitschrift veröffentlicht.
Für alle Ausschreibungen gelten folgende Bedingungen: Die Arbeiten
müssen postfrei und wohlverpackt rechtzeitig an unsere Redaktion in Darmstadt
gelangen; mindestens muss der Poststempel das Datum des Einlieferungstermins
tragen. Das Falten und Rollen von Zeichnungen, namentlich solcher auf starkem
Papier, ist zu vermeiden. Falls nicht besondere abweichende Vorschriften ge-
macht werden, ist für die Darstellung .^Verzeichnung zu wählen.
Jede Zeichnung ist mit einem Kennwort oder Kennzeichen zu versehen. Ein
beigefügter verschlossener Briefumschlag mit gleicher Bezeichnung soll Namen
und Adresse des Absenders enthalten. Alle Entwürfe werden nach Ablauf des
Wettbewerbes postfrei zurückgesandt; etwa erwünschte Werthversicherung ist
von den Bewerbern zu tragen und vorher einzusenden. Die Verfasser nicht-
prämiirter Arbeiten werden gebeten, nach Ablauf des Wettbewerbes uns eine
Adresse zur Rücksendung oder die Ermächtigung zur Oeffnung ihres Briefum-
schlages zu geben.
Als selbstverständlich wird angenommen, dass alle Entwürfe noch nirgend
veröffentlichte Original-Arbeiten sind.
Wird ein Wettbewerb ungenügend beschickt, so behält sich die Redaktion vor, die
gleiche Aufgabe ein zweites Mal zu stellen, die bereits eingelieferten Arbeiten aber, falls kein
Einspruch erfolgt, für die 2te Bewerbung zurückzustellen. Bei dieser wird die ausgesetzte Summe