Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Dietrich, Joseph von [Sammler] [Hrsg.]; Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Joseph Freiherr von Dietrich'sche Waffensammlung aus Schloss Feistritz am Wechsel: Stangenwaffen, Helme, komplette Rüstungen, Kettenpanzer, Blank- und Feuerwaffen, Türkenbeute, Militaria, Geschützmodelle ; Versteigerung: Montag, den 29. Oktober und Dienstag, den 30. Oktober 1923 (Katalog Nr. 343) — Wien, 1923

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15273#0009
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AUKTIONSBEDINGUNGEN

IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIH

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronen*
Währung.

Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 25 Prozent einge»
hoben. Gesteigert wird mindestens über 100.000 Kronen um 10.000 Kronen, über
500.000 Kronen um 50.000 Kronen, über 1,000.000 Kronen um 100.000 Kronen usw.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs»
Stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungs-
pflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten
Kataloggegenstand anerkennt. Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten
Kassier oder an der Versteigerungskassa zu leisten.

Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das Amt
berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen
etwaigen Minderertrag dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins im Betrage von 2'5 pro Mille
des Meistbotes eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sidi vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehalten.

Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgt durdi die Experten nach bestem
Wissen und Gewissen.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sidi zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen
der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können nidit berücksichtigt werden,
da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen»
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung, Wien I.
Spiegelgasse 16 (Telephon 73-5-15 Serie). Kaufaufträge übernehmen die vom
Amte bestellten beeideten Sensale:' Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitterlich,
E. Bäumel, F. Huber, M. Chini und C. V. Binder.

Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem
Katalog versehenen Besuchern vorbehalten.

Preis des illustrierten Kataloges 15.000 Kronen, des nicht illustrierten
8.000 Kronen.

Der Leiter der Kunstabteilung

Dr. PAUL BUB ERL

Regierungsrat
 
Annotationen