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Etrurien.

Poggio Montano.

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grabe r am höchsten, also der oben anzunehmen den Siedelung am
nächsten, weiter unten spätere Fossagräber, sowie solche a cor-
ridoio und a camera. Plan S. 300. Kein äußeres ErkennungSr
Zeichen der Gräber, weder der Pozzo- noch der Fossagräber, hat
sich aufiinden lassen. Wären die ersteren markiert gewesen, so
wären kaum von den sechs überhaupt nur gefundenen Brandgräbern
zwei bei Anlage der Fossagräber verlfetzt worden, waren also älter
(Colini 354). Gewiß waren, wie ein Blick auf den Plan wahr-
scheinlich macht, noch mehr dort und wurden; bei Anlage der
Bestattungsgräber noch gründlicher zerstört; fachmännische Leitung
der Grabungen hätte gewiß die Spüren schon durch beschädigtes
Inventar feststellen können. In drei Gräbern, die fast ganz zer-
stört waren, standen die Aschengefäße: ungeschützt in den Schach-
ten, in drei anderen waren sie in größeren Ziri geborgen. Nur
eins dieser Zirigräber ergab noch eine Villanovaurne, der beide
Henkel alt abgebrochen waren; die anderen Aschenurnen waren
Töpfe. Eine ganz; neue Sache wären Brandgräber bereits in Form
von Bestattungsgräbern, „Fosse ad incinerazione“, wie sie Rossi
Danielli nennt. Es sind drei Fälle (Gräber XII, III, XLVI). Das
Fehlen von allen Knochen- und Aschenresten und dabei Vorkommen
von Gefäßen, die sonst auch w;ohl als Aschenurnen in Gebrauch
sind, dabei Zerstörungen, die ein an sich schon zweifelhaftes
Bild kritisch noch weniger verwertbar machen, führten zu dem.
Fehlschluß. Wenn z. B. (III) unten Reste des „Ossuario“ standen,
darüber eine halbkugelige Bronzeschale, worin „Residui combusti
di ossa“, die durch Bruch des. Ossuario hineingekommen seien,
so bezeichnet Colini doch mit Recht solchen Vorgang als poco
probabiie; also waren in der Bronzeschale Reste verbrannter oder
verwester Speisen gewesen. Und SO' mögen sich auch die Ossa
umane combuste im Gr. XLV.I erklären. Da der Ausgräber selbst
bemerkt, daß z. B. im Gr. X, S. 332, keine Skelettspur aufzufinden
gewesen sei, ebensowenig Gr. XI, 335 und Gr. XD DI, 345, wenn
die Nichterwähnung eines Skeletts XLV, 34? oder LV, 351 u. ö.
(er rechnet 10 Fosse mit Rito non identificato), dasselbe erschließen
lassen, wenn er Gr. XIX, 339 und XLIX, 349 sagt, das Skelett sei
quasi del tutto disfatto gewesen, oder er XLIV von pochissimi
resti redet, ist ein verschwundenes Skelett in diesem Erdreich
und unter den hier obwaltenden geologischen Verhältnissen nie-
mals ein Beweis gegen einstmaliges Vorhandensein, darf nament-
lich nie für Annahme von Feuerbestattung verwertet werden, da
kalzinierte Knochen sich besser zu halten pflegen, als feuerlos der
Erde anvertraute. Diese selbstverständlichen Ausführungen nur,
weil Colini selbst z. B. 353, 360 u. ö. diese Fosse ad incinera-
zione als eine Tatsache behandelt. Es sind zweifellos alles; einstige
Bestattungsgräber etruskischer Zeit. Die wirklichen Brandgräber
 
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