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4. Die bestattenden „Italiker“.
Die verbrennenden „Italiker“ konnten wir von ihrem Einzug
in die Halbinsel vom Gebiet der lombardischen Seen ab ver-
folgen, ihre erste Ausbreitung in der Poebene und den Fortschritt
ihrer kulturellen Entwicklung zunächst dort, dann in Mittelitalien
feststellen, sowohl im Norden wie im später etruskischen und
im latinischen Lande die allmähliche Zerlegung in einzelne, mit-
einander aber noch in klar erkennbarem genetischen Zusammen-
hang stehende Gruppen beobachten, ebenso deren Übergang in
jüngere oder auch, so in Etrurien, fremdartige ethnische Wesen-
heiten uns vor Augen führen. Trotz der Ausbildung gewisser
lokaler Eigentümlichkeiten, z. B. dem Hausurnenkreis im etruskisch-
latinischen Küsten- und Hügelgebiet, den „Canopi“ im Chiusini-
schen u. a. blieb mit der geographischen auch die ethnische Ein-
heitlichkeit der Gesamtgruppe unverkennbar.
Zu dieser großen Gruppe, die in Latium und einem Stück
des südlich anstoßenden Volskerlandes das Endziel ihrer Süd-
wärtsbewegung erreichte, der es dort gelang, sich selbständig zu
halten oder früh wieder zu machen und in späteren Zeiten von
dort aus ihr an Umbrer, Etrusker, Kelten später verlorenes Gebiet
wieder zu gewinnen und sich damit zu Herren der Halbinsel zu
erheben, stehen die bestattenden Vettern, die umbrisch-sabellischeii
Stämme, welche später einrückten und die besten Teile des Landes
schon besetzt fanden, in einem natürlichen Gegensatz, der sich
in jahrhundertelangem Ringen ausdrückte und bekanntlich erst
in den Bürgerkriegen des letzten Jahrhunderts der Republik sein
Ende fand. Wir haben oben (S. 189—201) gesehen, wie es diesen
von Norden nachdrängenden Stämmen gelang, in den Tälern des
oberen Tiber und seiner östlichen Nebenflüsse sich neben und
über den verbrennenden Vorgängern festzusetzen und dieselben
entweder wegzudrängen oder sich zu assimilieren. Auch nachher
haben sie sich in diesen Bergländern gegen die fremdstämmigen
Picenter und Verwandte, wie gegen Etrusker und Kelten ziemlich
gehalten, wenn auch an der Peripherie gewiß mancher Besitz an
jene Stämme verloren gegangen sein mag.
 
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