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Erzdiözese <Freiburg, Breisgau> [Hrsg.]
Das Erzbistum Freiburg in seiner Regierung und in seinen Seelsorgestellen — Freiburg i.Br., 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.8190#0054
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Klerus.

jene Kandidaten der Theologie, welche nach Absolvierung des drei-
jährigen Universitätsstudiums unter Vorlage der Semestralzeugnisse über
Erfüllung der von Kirche und Staat bezüglich des Universitätsstudiums
gestellten Anforderungen den Loncursus pro seminario vor einer
vom Erzbischofe ernannten Prüfungsbehörde bestanden haben.

Das Priesterseminar rvird geleitet von einem Regens, einem
Subregens und mehreren Repetitoren. Für die Seelenleitung
der Alumnen, die in der ersten Hälfte des Seminarjahres die Weihe
des Subdiakonats und des Diakonats, am Schlufse aber die Priester-
weihe empfangen, ist ein Spiritual bestellt.

5.

Die Vorstände der bisher genannten theologifchen Anstalten
(Gymnasialkonvikte, Theologisches Konvikt, Priesterseminar) ernennt der
Erzbischof und zwar für die Anstalten in Baden, nachdem die Groß-
herzogliche Regierung gegen die „sittliche Würdigkeit" der in Aussicht ge-
nommenen Geistlichen keine Einwendung erhoben hat.

6.

Zum Unterhalte der theologischen Anstalten bestehen bestimmte Fonde
und Stiftungen, und zwar für das Priesterseminar und das Theologische
Konvikt der Seminarfond, für die Gymnasialkonvikte in Baden die
Erzbischof Hermann- und Erzpriester Kohler-Stiftung und für das
Gymnasialkonvikt in Sigmaringen das Vermögen des St. Fidelishauses.

Die genannten Fonde und Stiftungen erhalten ihrerseits die Mittel
zur Unterhaltung der Anstalten, für welche sie bestimmt sind, aus den
Erträgnifsen ihrer Güter und Kapitalien, aus freiwilligen Zustiftungen
und aus den Ergebnissen öffentlicher Sammlungen unter den Gläubigen,
welche als Kirchenkollekten für die Quatemberzeiten (Quatemberkollekte)
in der Erzdiözese angeordnet sind, endlich aus den Pensionsbei-
trägen der Alumnen. Bei Festsetzung der Pensionsbeiträge erhalten
weniger bemittelte Alumnen Pensionsermüßigung, ganz bedürftige auch
vollen Nachlaß der Pension, jedoch unter dem gleichen Vorbehalte wie
bei der Verleihung von Stipendien (vgl. Ziff. 2.).

7.

Priester, welche in einzelnen Zweigen der Wifsenschaft sich besonders
ausbilden wollen, erhalten bei hinreichender Befähigung für wissen-
schaftliche Arbeiten von der kirchlichen Obrigkeit die Erlaubnis zum
weiteren Studium. In Freiburg besteht für solche Priester, welche
gelehrter Studien halber die Universität besuchen, ein Privatkonvikt
unter dem Namen EoIIeZium Lapreutiae, das von einem
Geistlichen geleitet wird.

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