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Erzdiözese <Freiburg, Breisgau> [Hrsg.]
Das Erzbistum Freiburg in seiner Regierung und in seinen Seelsorgestellen — Freiburg i.Br., 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.8190#0063
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Kirchenvermögen.

Fünfter Abschnitt.

Me Berrvattung des katßoüschen Kirchenvermögens
in der Krzdiözese.

1.

Ueewaltnrrs dcs kattzolischen KLrcherroevmögerrs rrr Kaderr.

Das geltende Recht in Bezug auf die Verrvaltung des katholischen
Kirchenvermögens in Baden beruht auf dem staatlichen Gefetze vom
9. Oktober 1860 und auf der in Ausführung dieses Gesetzes nach vorher-
gehender Verftändigung mit dem Erzbifchofe erlafsenen landesherrlichen
Verordnung vom 20. November 1861. Darnach rvird das katholische
Kirchenvermögen in Vaden teils frei von der Kirche verrvaltet, teils
unter gemeinfamer Leitung der Kirche und des Staates. Zur Ver-
rvaltung des letzteren Kirchenvermögens wurde eine gemifchte Ober-
ftiftungskommifsion errichtet mit der Venennung Katholischer Ober-
ftiftungsrat, die ihren Sitz in Karlsruhe erhielt und am 9. Dezember
1862 in Tätigkeit trat.

Von der Kirchs frei verrValLeLes Vermögen.

1.

Die Verordnung vom 20. November 1861 beftimmt in Z 1: „Das
Vermögen des Erzbischöflichen Tisches, des Domkapitels, der Metro-
politankirche, des Seminars, sowie der unter der unmittelbaren Leitung
des Erzbischofs oder Domkapitels ftehenden Fonde wird vom Erzbifchof
bezw. von dem Domkapitel frei verwaltet; ebenfo dasjenige Vermögen,
welches fortan . . . durch neue Stiftungen dem Erzbifchofe oder Dom-
kapitel zufallen wird". Jn K 2 der Verordnung wird auch das Vermögen
der Landkapitel unter die unmittelbare Aufsicht des Erzbischöflichen
Ordinariats geftellt.

2.

Aus dem genannten der Kirche frei unterftellten Vermögen wird
verwaltet:

1. Vom Erzbifchof durch das Erzbifchöfliche Ordinariat: a. der
Seminarfond, der Seminarbaufond, der Pfarreifond St. Peter, die
Erzbischof Hermann- und Erzpriefter Kohler-Stiftung, sowie eine Anzahl
Stipendienftiftungen (Vachmann-, Bauer-, Häfelin-, Herz-, Heußler-,
Hölzlin-, Ludwig-, Rom-Stiftung); — b. die Erzbifchöfliche Kanzleikasse,
der Baufond für das Ordinariatsgebäude, der Erzbischöfliche Pensions-

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