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2. Rapitel.

Der unregelmähige oder natürliche Garten.

^(nsere bisherige Untersuchung hat den Begriff des Gartens als die
der Kunst unterworfene Natur festgestellt und hat gefunden, daß die Art,
in welcher die Kunst sich die Natur unterwirft, eine verschiedene sein kann
und sein muß, je nach der Lage und Beziehnng des Gartens, nach dem Wohn-
gebäude oder der umgebenden Natur. Sie hat ferner erörtert, wie die
Kunst in der Nahe der Wohnung zu walten hat, und sie hat die Be-
dingungen festgesetzt. Nun ist die Aufgabe die Untersuchung in jenen
Theil des Gartens hinüberzuführen, welcher sich der freien Natur nähert,
und hier, im sogenannten landschaftlichen Garten, die Gesetze zu betrachten.

Wir sollten eigentlich noch nicht vom landschaftlichen Garten sprechen,
denn es ist hier nicht genau dasselbe gemeint, was der nwderne Garten-
künstler darunter versteht. Sein Prinzip ist die Nachahmung der Natur,
unseres Erachtens ein verkehrtes Prinzip, denn nicht auf die Nachahmung
kommt es an, welche eine Herrschaft der Natur über die Kunst voraus-
setzen würde, sondern im Gegentheil ans die Beherrschung der Natur durch
die Kunst. Da aber auch bei den modernen Landschaftsgärtnern die Nach-
ahmung der Natur mehr im Munde geführt als zur Wahrheit gemacht
wird, dn auch, wenigstens bei den Künstlern unter ihnen, die Kunst das
Hauptwort spricht, die Kunst allerdings mit Annäherung an die freien
Formen der Natur, wie wir es in diesem Theile des Gartens wollen, so
mögen wir uns inimerhin jener Bezeichnung des landschaftlichen Gartens
bedienen, statt der vielleicht passenderen des natürlichen Gartens, welche noch
nicht allgemeine Aufnahme gefunden hat.
 
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