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Deutsche Kriegszeitung — 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.29017#0061
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Jllriftrrerte Woehen'ArrHycrbe

H 6 r° a u s g e 8 e b e r» v c» rn

Serltrree Kokcrl-An^eryee

6us grotzer Zeil

von einem alten pceußischen Gfsiziec.

eex xxvii.

Vom alten zum neuen heere.

er Zusammenbruch unseres unver-
gleich-lichen Heeres, das in mehr als
oierjährigem Ringen der halben Welt
unbesiegt widerstanden hatte, war eine
unvermeidliche Folge der Reoolution.
2lus dem Grundstein eiserner Disziplin
ausgebaut und von dem Gedanken ihrer
Unüberwindlichkeit erfüllt, mußte Deutsch-
lands Armee der Auflösung verfallen, so-
bald Jndisziplin in ihre Reihen getragen
und ein schmachvoller Wasfenstillstand ihr
stolzes Selbstvertrauen vernichtete. So
hatten wir denn in der Tat kein deutsches
Heer mehr bereits lange vor der Zeit der
Demobilisierung. Der feldgraue Rock war
noch da, aber was in ihm steckte, war
nicht mehr der von aller Welt bewunderte
alte Soldat.

Nach außen hin ein Angriffsziel sür
Gegner, die noch vor einem halben Jahr
sich glücklich schätzten, wenn Deutschlands
Gunst ihnen lächelte, im Jnnern von
spartakistischen oder anarchistischen Er-
hebungen bedroht, deren Möglichkeit man
vor der Revolution verlacht haben würde,
stand unser armes Vaterland vor der
bitteren Notwendigkeit, mit den wenigen,
die sich trotz allem aus den Tagen des
Unterganges des siegreichen Heeres noch
den Soldatengeist hinübergerettet hatten
in das Chaos, einen Schutz zu -bilden
gegen Leichenfledderer von außen und
Totengräber des Deutschen Reiches im
Jnnern. Tapfere Männer scharten diese
Leute in Freiwilligen-Formationen um
sich und retteten uns und unsere cheimat
dadurch vor dem Elend, von dem das
einst mächtige Zarenreich heimgesucht
wurde; und diese Verbände, denen das
Vaterland mehr verdankt, als wir heute
ahnen, zu einem brauchbaren Ganzen zu-
sammenzufassen und zum Vorläufer des
später zu bildenden Friedensheeres zu

? machen, ist der Zweck eines Gesetzent-
wurfes, dem die kurze Lebensfrist bis
I zum'31. März 1920 gegeben werden soll.
^ Bis dahin hofft man an die Gestaltung
! des neuen Friedensheeres herantreten zu
! können, soweit — und das ist das Bittere,
das uns wiederum an unsere traurige

8 1. Der Reichspräsident wird er-
mächtigt, das bestehende Heer aufzulösen
und eine vorläufige Reichswehr zu bil-
den, die bis zur Schaffung der neuen
reichsgesetzlich zu ordnenden Wehrmacht
die Reichsgrenzen schützt, den Anordnun-
gen der Reichsregierung Geltung ver-

kommanckeur cker in weimar befincklichen Neg'.erungstcuppen.

Die Überlegenheit der Entente im Weltkriege

Oie soeben erschienene vierfarbige,/Wöchentliche
Dölkerkriegskarte" ck9l4—19W Nummer 226 vom
Derlag Kriegshilfe München Nordwest enthält 19
statistischeZusammensteslungen überÄevölkerungs-
zahl, Flächeninhalt, Äodenverwertung, produk-
tion, Ein- und Ausfuhr usw. Einzelpreis 35 pf.
Monatlich 1,55 M. Äezug durch den Äuchhandel,
auch im neutralen Auslande, und durch die post.

Lage erinnert — der Feind uns dies
gestattet.

Das Reichswehrgeieh

ist also ein Gesetz über die Bildung einer
vorläufigen Reichswehr, unter-
schrieben von allen Abgeordneten der
Nationalversammlung mit Ausnahme
der Deutschnationalen und der Unabhän-
gigen. Seine füns Paragraphen haben
solgenden Wortlaut:

schafft und die Ruhe und Ordnung im
Jnnern aufrechterhält.

8 2. Die Reichswehr soll auf demokra-
tischer Grundlage unter Zusammen-
fassung -bereits bestehender Freiwilligen-
verbände und durch Anwerbung von
Freiwilligen gebildet werden. Bereits be-
stehende Volkswehren und ähnliche Ver-
bände können ihr angegliedert werden.
Offiziere und Unteroffiziere aller Art und
Beamtenpersonnl des bestehenden Heeres

sowie dessen Einrichtungen und Behör-
den können in 'diese Reichswehr über-
nommen werden.

8 3. Die Angehörigen der Reichswehr
gelten für die Dauer ihrer Zugehörigkeit
als Heeresangehörige im Sinne der
reichsgesetzlichen Vorschrift.

8 4 regelt die Anwendung des Gesetzes
auf Bayern und Württemberg.

8 5. Dieses Gesetz tritt mit 31. März
1920 außer Kraft.

Oberstleutnank v. Pawelsz über die
Reichswehr.

Als Vorsitzender des Reichswehr-Aus-
schusses machte Oberstleutnant v.Pawelsz
vor Vertretern der Presse im Kriegsmini-
sterium Mitteilungen über die für die
Zeit bis zur wirklichen Heeresreform zu
bildende Wehrmacht. Es liegt auf der
Hand, daß die Matrosendivisionen und
Freikorps nicht ohne Derbindung neben-
einander tätig sein können; hat es sich
doch gezeigt, daß aus dem Nebeneinander
nur zu leicht ein Gegeneinander werden
kann. Einzelne der Neubildungen, wie
beispielsweise das Regiment Reinhard,
haben zwar bewiesen, daß die Kom-
mandogewalt der Vorgesetzten und strafse
Disziplin sich sehr wohl mit dem Frei-
willigensystem vereinen läht, aber Oberst-
leutnant v. Pawelsz hat recht, wenn er
sagt, dah sie auf gesetzliche feste Grund-
lage gestellt werden müsse, und damit
würde dann die Disziplin ein Gemeingut
aller dieser Verbände werden. Daß die
Soldatenräte in dieser Reichswehr als
Vertrauensleute ihre Auferstehung feiern
sollen, wird vielleicht manchem, der sich
der Mergriffe und Ausschreitungen
einiger dieser Räte erinnert, nicht ganz
zweckmähig erscheinen. Wir möchten aber
zur Beseitigung etwaiger Bedenken in
di-eser Beziehung auf das hinweisen, was
Oberst Reinhard an anderer Stelle dieser
Nurnmer über die Vertrauensleute und
ihre Tätigkeit zu sagen hat. Die Über-
nahme dieser Vertrauensleute in die
Reichswehr ist in der Tat deren Leistun-
gen im Regiment Reinhard zu verdan-
ken. — Über die Stärke der Reichswehr
vermochte Oberstleutnant v. Pawelsz
ebensowenig zu sagen wie über die des
künftigen Friedensheeres. Eine gemischte
Brigade aus allen Waffengattungen für
den Bereich jsdes Armeekorps wird beab-
sichtigt und 20 Korpsbezirke kommen
augenblicklich in Betracht. Die nötigen
Mannschasten glaubt man einesteils
durch Übernahme der Freiwilligenfor-
- mationen, anderenteils durch Anwerbung
 
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