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Jobst, Werner; Österreichisches Archäologisches Institut [Mitarb.]
Die Hanghäuser des Embolos — Forschungen in Ephesos, Band 8,2: Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.52050#0029
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Zur Baugeschichte der Hanghäuser

7,70 x 7,20 m, wobei die Westwand etwas länger (7,40 m) war. Bei dieser (Abb. 29,30) sind nicht nur die Umbauten - Vermauerung 29-30
der Mitteltür (2,80 m), Anbringung von 2 Nischen - zu sehen, sondern auch die Tramlöcher des Obergeschosses. Der Ober-
boden hatte die Höhenlage von + 41 m, der Peristylhof ein Niveau von 36,82 m.
Ein marmornes Wasserbecken (Plan, Abb. 78) ist nicht exakt in den Raum gesetzt. Auch die Mosaiken des Umganges sind Plan. 78
nicht darauf ausgerichtet34. Drei Säulen auf jeder Seite des Rechtecks trugen das Obergeschoß. An der Nordseite liegt ein
noch später eingebauter Brunnen. Der Umgang ist nicht gleich groß. Ursprünglich gehörten auch die im Norden liegenden
Zimmer SR 10a und SR 10b zum Umgang. Von diesem aus waren damals SR 8 und SR 14 bzw. SR 15 betretbar. Die Ab-
trennung der Räume SR 10a+b und der Einbau des Brunnens im Peristyl mögen gleichzeitig erfolgt sein, als die Westflucht
der Zimmer SR 12, 15 und 18 und das Nordzimmer SR 14 von der Wohneinheit abgesondert wurden. Auf Grund der hier
gefundenen Fresken an der Westwand von SR 2 könnte dies bereits in der zweiten Hälfte des 2. Jh. geschehen sein. Die Tür
zwischen H 2/SR 11 und 12 wurde vermauert, ebenso die Verbindung von H 2/SR 10b nach H 2/SR 15. Zimmer 15 war
jetzt von SR 20 über SR 18 zugänglich. Dieser Umbau muß eine beträchtliche Transaktion gewesen sein, die zugunsten des
Nachbarmieters erfolgt ist. Abb. 28 zeigt die zwei Hauptphasen der beiden Wohneinheiten. 28
Auf Grund der einheitlichen späten Ausmalung dieser Räume (SR 12, 14, 15, 18) gegen 400, der zum Teil auch die Mosaik-
böden entsprechen, wäre auch ein Ansatz der Abtrennung erst nach den großen Zerstörungen durch die Erdbeben der Jahre
358-368 möglich. Allerdings muß man dann annehmen, daß der Umbau im Peristylhof den Zimmern SR 12 und SR 15,
falls sie noch zur Wohnung I gehörten, jegliches Licht nahm, und SR 12 nur über SR 11 durch die später verbaute Tür und
SR 15 über SR 10 b erreichbar waren. Da in allen Räumen Mosaikböden verlegt sind, ist es schwierig, hier stratigraphische
Untersuchungen anzustellen, die vielleicht eine eindeutige Datierung ermöglichen könnten.
Wohneinheit I war nach dieser Änderung wesentlich verkleinert. Im Süden des Hofes liegt ein fast quadratischer (3,5 m),
gewölbter Raum C, wohl das Speisezimmer. Im Osten erstreckt sich der Saal H 2/SR 6 (6,6 x 4,45 m), der reich mit Wand-
malereien des späten 2. Jh. n. Chr. geschmückt ist. Die Wände waren bei der Südmauer noch 4,2 m, im Norden noch 3,69 m
hoch erhalten, so daß das ganze Dekorationssystem klar erkennbar war. Es handelt sich um das Prunkstück der Wohnung,
„Salon“ würden wir heute sagen. Dennoch hat man bei der Neugliederung der Insula gespart, denn das Mittelfeld des
schwarzweißen Mosaikbodens liegt zur 1,75 m breiten Mitteltür, von der aus das ca. 29,4 m2 große Zimmer betretbar war,
exzentrisch. Auch hat man Reste weiterer Felder an der Nordwand beim Neubau dieser Mauer nicht beseitigt, sondern stehen
gelassen (s. u. S. 39 ff.). Im Süden liegen zwei ganz erhaltene, gewölbte Zimmer A + B, die von SR 6 aus durch zwei
Türen (1,15 bzw. 0,99 m) zu betreten waren. Über diesen gaben quergelegte Fenster zusätzlich spärliches Licht den Gewöl-
ben, die im Verhältnis zur Stiegengasse im Souterraingeschoß, zur Hanghausstraße im Kellerbereich lagen.
Dies ist das Ergebnis des oben behandelten Umbaues, denn an der Ostseite des Raumes SR 6 führte einst eine ebenerdige (?)
Tür mit der Kote + 36,912 m über 0-Normal auf die Straße, die zu diesem Zeitpunkt also tiefer gelegen sein muß. Dieser
Tür entspricht auch eine ältere, einfache Putzschichte, von der noch Reste an der Laibung erkennbar waren. Darüber liegt
eine Malschichte. Das ergibt also bis jetzt folgende Perioden:
I: 1. Jh. - Anlage an der SO-Ecke der Insula, deren Ost- und Südbegrenzung uns zur Zeit unbekannt ist, davon rühren die
Mosaiken her.
Periode II = Umbauphase 1: Es entsteht die von uns freigelegte Bauanlage mit Zugang über SR 1, eine einfache, kleinere
Stiege; weiters eine Tür zu H 2/SR 6 und der Peristylhof H 2/SR 2 mit Cubicula an der West- und Nordseite (Abb. 28) 35, 28
die Tür an der Ostwand von SR 3. Mauerwerk der Süd- und Westmauer von SR 6 ist signifikant für den Umbau!
Periode III = Umbauphase 2: Stiegenhaus SR 1 wird umgebaut. Stiege zum Oberstock, Vermauerung der Tür in H 2/SR 6.
Einbau der Badeanlage in SR 3 mit Testudo über dem Praefurnium; Vermauerung der Tür an der Ostwand von SR 3. Noch
nicht geklärt ist, ob die Abtretung der Wohnräume H 2/SR 12, 14, 15, 18 zur gleichen Zeit erfolgte oder als eigene Bau-
periode um 400 auszuscheiden ist. Auch steht nicht fest, ob alle Räume gleichzeitig abgetreten wurden oder zunächst etwa
nur die westlichen Cubicula SR 12, SR 15 (allenfalls auch SR 18) und später die nördlichen Räume SR 14 und SR 15 bzw.
SR 18 oder umgekehrt.
Die älteste Malerei gehört nach Strocka in die erste Hälfte des 2. Jh. Die Perioden I—III besitzen einen terminus ante quem
in der Malschichte 2 der Westwand von H 2/SR 2, die von Strocka in die Zeit von etwa 180-190 n. Chr. datiert wird36.
Periode II hat einen terminus post quem im Mosaikboden in SR 6, den Jobst (unten S. 41 f.) an die Wende des 1. zum
2. Jh. n. Chr. datiert. Vermutlich wurden damals auch schon die Säulen des Peristyls aufgestellt.

34 AnzWien 107, 1970, 111 ff. Vetters, Stockwerkbau 82. Hier ist die 36 Strocka, Wandmalerei 45.
Datierung noch zu spät angesetzt!
35 AnzWien 107, 1970, 113, Abb. 5; auf Abb. 6 wurde Raum H 2/SR 11
fälschlich zur Wohneinheit II gezeichnet; H 2/SR 11 gehörte auch in
Phase 2 zur Wohneinheit I, vgl. AnzWien 109, 1972, 97, Abb. 11.

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