z6 Zweyrer Hcmpttitul. Von Reichstag zu Regensburg.
Gutachtens, die Geschäftshandlung mst der ersten Depurarions,Cfass-
den i. Nov. taufenden Jahres ohnfchlbur gänittch endrgcn undbesMes,
sen, fonach solche mit der einrüGmoen zweyttn und folaenden Gaffen
zur Hand nehmen und forOtzur, auch mren besten Fleiß amvemm
sotten, mit den Subdelegattn Der ersten Ctasse dre andere vorgeschk.
gene Erfordernisse zu bewerkstellWn, jedoch daß deren Vorschub oder
Aufenthalt in keinertey Wttß dre defchlossme Ablösung in obbesagtem
Termrno hindere. Endlich erlassen Mechöchsid-eselbe von fetbaner
Abwechslung dem Kayser!. Kammergerrcht mitrestr allerhöchsten Re-
lcripts die erforderliche Wissenschaft nur dem ernstlichen Kaoferl. Be-
seht , daß sich dasselbe auch seines Orks genau darnach achten, rmd
Demjenigen gelebm solle, was ihm de^alb m thun odireqet.
Und da hierdurch Ihrs Kayseri. Mch. zum wahren Besten der Sa-
che und zu Erreichung billigmäßigen Verlangens und Wünschens der
Churfursten, Fürsten und Stände alles GedeylichL voraekchrer haben-
und weitershm darauf sowohl, als auch arss stracktiche Haltung und
Vollziehung der Darzu vorhandenen Reichfatzungen mit Allerhöchst Ih-
rs Kaysertichen obersthauptlichcn Amt und Gewalt kräftig halten wer-
den; so sind auch Allerhöchst Sie des weiteren gnädigsten zuversichtli-
chen Vertrauens, Daß nach der in vielgevachtem Reicdsguraehren an-
geführten bereitwilligen Erbietung wegen Ergänzung sämmrlicher Vi-
sitcttionsclaffen em besonderes Reichsgmachren, und zwar unmittelbar
nach den bevorstehenden Pfingstferim allergehorsamst zu Stand- ge-
bracht, somit auch hiernächst, u d unemchrsr hierdurch dem oögedach-
Len Abwechslungsgefchäfte kelneswegs ein Auffenthatt zugeben solle, als
wozu nach den vorhandenen Geschen fernerhin der behöbe Fortg mg
einzutrelen har, alles übrrgeMich, in guter Ordnung voVEr und
berichtiget werde, was überhaupt zu Herstellung der dauerhaften und
vollständigen Jusiitzpflege bey dem Kayseri. Kammeraenchke, auch zu
dessen gründlicher ausgiebigen Verfassung erforderlich, und vortangst
Durch Kaysertiche Allerhöchste Decrere und Anträge dec allgemeinen
Reichsverfammlung zur gemeinsamen aesetzrichen Berathung, und zur
möglichst beschleunigenden Veremdahrung vorgelegct worden rff Und
es verbleiben übrigens Ihrs Kayserlrche Majestät derer des H R.
Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen fmtreflichen Rächen, Boch-
Maftern und GejMdrm Mlt Kayterlichm Gnaden wohl and gewogen-
Drit-
Gutachtens, die Geschäftshandlung mst der ersten Depurarions,Cfass-
den i. Nov. taufenden Jahres ohnfchlbur gänittch endrgcn undbesMes,
sen, fonach solche mit der einrüGmoen zweyttn und folaenden Gaffen
zur Hand nehmen und forOtzur, auch mren besten Fleiß amvemm
sotten, mit den Subdelegattn Der ersten Ctasse dre andere vorgeschk.
gene Erfordernisse zu bewerkstellWn, jedoch daß deren Vorschub oder
Aufenthalt in keinertey Wttß dre defchlossme Ablösung in obbesagtem
Termrno hindere. Endlich erlassen Mechöchsid-eselbe von fetbaner
Abwechslung dem Kayser!. Kammergerrcht mitrestr allerhöchsten Re-
lcripts die erforderliche Wissenschaft nur dem ernstlichen Kaoferl. Be-
seht , daß sich dasselbe auch seines Orks genau darnach achten, rmd
Demjenigen gelebm solle, was ihm de^alb m thun odireqet.
Und da hierdurch Ihrs Kayseri. Mch. zum wahren Besten der Sa-
che und zu Erreichung billigmäßigen Verlangens und Wünschens der
Churfursten, Fürsten und Stände alles GedeylichL voraekchrer haben-
und weitershm darauf sowohl, als auch arss stracktiche Haltung und
Vollziehung der Darzu vorhandenen Reichfatzungen mit Allerhöchst Ih-
rs Kaysertichen obersthauptlichcn Amt und Gewalt kräftig halten wer-
den; so sind auch Allerhöchst Sie des weiteren gnädigsten zuversichtli-
chen Vertrauens, Daß nach der in vielgevachtem Reicdsguraehren an-
geführten bereitwilligen Erbietung wegen Ergänzung sämmrlicher Vi-
sitcttionsclaffen em besonderes Reichsgmachren, und zwar unmittelbar
nach den bevorstehenden Pfingstferim allergehorsamst zu Stand- ge-
bracht, somit auch hiernächst, u d unemchrsr hierdurch dem oögedach-
Len Abwechslungsgefchäfte kelneswegs ein Auffenthatt zugeben solle, als
wozu nach den vorhandenen Geschen fernerhin der behöbe Fortg mg
einzutrelen har, alles übrrgeMich, in guter Ordnung voVEr und
berichtiget werde, was überhaupt zu Herstellung der dauerhaften und
vollständigen Jusiitzpflege bey dem Kayseri. Kammeraenchke, auch zu
dessen gründlicher ausgiebigen Verfassung erforderlich, und vortangst
Durch Kaysertiche Allerhöchste Decrere und Anträge dec allgemeinen
Reichsverfammlung zur gemeinsamen aesetzrichen Berathung, und zur
möglichst beschleunigenden Veremdahrung vorgelegct worden rff Und
es verbleiben übrigens Ihrs Kayserlrche Majestät derer des H R.
Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen fmtreflichen Rächen, Boch-
Maftern und GejMdrm Mlt Kayterlichm Gnaden wohl and gewogen-
Drit-