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IZZ

im chinesisch-japanischen Kriege zum Schutze Chinas bewiesen hat. Die
Besetzung ist durchaus nicht als eine feindliche, gegen China gerichtete
Handlung anzusehen; es wird dadurch im Gegenteil die Erhaltung der
freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und China erleichtert
werden. Die deutschen Behörden werden die friedlichen Bürger in ihrem
Handel und Wandel schützen und Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten,
aber Uebelthäter strenge nach dem geltenden chinesischen Gesetz bestrafen;
Sollten Ruchlose etwas gegen die anwesenden Deutschen unternehmen,
so verfallen sie den strengen deutschen Kriegsgesetzen. Ich ermahne daher

nochmals Alle, die es betrifft, sich in die deutsche Schutzherrschaft zu

fügen und sich nicht durch Widersetzlichkeit, die doch nutzlos sein würde,

Unannehmlichkeiten zuzuziehen. Die
chinesischen Behörden und Beamten in
den von deutschen Truppen besetzten
Orten sollen ungestört in Thätigkeit
bleiben und gewissenhaft und ordentlich
ihre Amtspflichten erfüllen.
Jeder lese und gehorche."
Die Besetzung der Bucht war
somit ohne Blutvergießen bewirkt und
wurde alsbald auf die Umgebung mit
Einschluß der beiden Städte Kiautschou
und Tsimohsien ausgedehnt. Die
deutsche Regierung stellte inzwischen
in Peking im Wesentlichen folgende
Forderungen:


Ikorv.-Ikapt. Lruppel
Kommandant S. M. S. Prinzeß Wilhelm

1. Es werden nicht nur die
Mörder der Missionare dem Verbrechen entsprechend bestraft, sondern

auch der bisherige Gouverneur der Provinz Schantung Li-Ping-Cheng
abgesetzt und ihm die Befähigung abgesprochen, je wieder ein hohes
Amt zu bekleiden. Sechs andere obere Beamten sollen versetzt und
bestraft werden.

2. Für den der katholischen Mission und ihren Angehörigen er-
wachsenen Schaden erhält dieselbe eine Entschädigung von 3000 Taels.
3. Zur Sühne für den Tod der Missionare sollen drei Kirchen
errichtet und mit einer kaiserlichen Schutztafel versehen werden, nämlich
in Tsining, in Tsantschoufu und in dem Ort der That Tschangtjatschuang.
Außerdem 7 sichere Wohnhäuser für Missionare. Für jede Kirche sind
60 000 Taels anzuweisen.
 
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