2. Unter Sachsenhausen 6 (Fundber. 29.17).
Umbauten im Sommer des Jahres 1929 auf dem Grundstück Unter Sachsenhausen
6/6a (Taf.3,A2), anschließend an die Rückfront des alten Gebäudes, erfordertenden
Aushub einer 6:7 m großen Fläche bis zu 6 m Tiefe für verschiedene Pfeiler und Fun-
damente bis in den gewachsenen Kies.
Dabei fanden sich bei P 1—2 zwei in einem Abstand von 2,64 m parallel verlaufende
Fundamentgruben in OW-Richtung, die 0,44 m breit waren; ihre Sohlen lagen ziemlich
tief, nämlich bei 4,50 m unter dem Bürgersteig. Die mit Ziegelresten, Grauwackebrocken
und Mörtel angefüllten Gruben waren noch gegen 1,50 m hoch sichtbar. An der Süd-
seite von 1 und an der Nordseite von 2 stand der gewachsene Boden in etwa 2 m Tiefe
gleich neben der Mauer an. Aber an der Nordseite von 1 zeigten sich bis zur Sohle der
Mauer römische Schuttlagen, darunter auch Wandputz; dasselbe gilt von der Südseite
der Mauer 2 und dem Zwischenraum zwischen beiden Mauern. Die Vermutung liegt
deshalb nahe, daß sie zu einem römischen Keller gehört haben.
Eine weitere 0,45 m breite Mauer P 5 war schon in 2,55 m auf gewachsenem Sand
fundiert. Das Material war ausschließlich Ziegel mit festem hellgrauem Kalkmörtel.
An der Nordseite befand sich noch ein 0,12 m hoher Streifen eines 4 cm dicken Wand-
putzes von gelbweißer Farbe. Außerdem fanden sich drei Estrichböden P 3, 4 und 6.
P 3 lag in 2,30 m Tiefe, war 8—10 cm stark, bestand aus Ziegelkleinschlag mit sehr
festem gelbem Mörtel; darunter befand sich eine bis 0,12 m hohe Stickung aus Ziegel-
bruchstücken und Grauwacken, unmittelbar über dem gewachsenen Sandboden.
P 4 lag in 1,70 m Tiefe. Er bestand aus Ziegelkleinschlag von 5—6 cm Stärke und
ruhte auf einer aus Sand und Kies bestehenden Lage von etwa 0,20 m Stärke. Unter ihm
lag Mauer 5 und Estrich 6; letzterer, 2,15 m unter dem Bürgersteig, war 8 cm stark und
enthielt nur wenig Ziegelkleinschlag. Unter ihm befand sich eine gegen 0,30 m hohe,
graue, sandige Erdlage. Wir haben also Reste mehrerer Bauperioden vor uns.
3. Zeughausstraße 4—6 (Fundber. 37.32
Gelegentlich eines Erweiterungsbaues am Regierungsgebäude (Taf.3, A 3) wurden bei
Ausschachtungen, die bis 2,80 m unter die Gartenoberfläche reichten, beobachtet (Abb.
28): mehrere parallel verlaufende Mauern (P 1, 2, 9, 11/12), deren Sohlen 2,40 m tief lagen.
Zwischen 1 und 9 fand sich ein Estrich (10), OK 2,03 m, 7 cm stark, aus Ziegelklein-
schlag, Kies und Kalkmörtel,
darunter eine bis 6 cm hohe
Stickung aus Ziegelbruchstük-
ken. Auf diesem Boden stan-
den noch zwei Hypokaustsäul-
chen aus Platten von 0,21 m
Seitenlänge; das eine hatte
noch 4, das andere noch 5
Platten; sie waren durch Lehm
verbunden. Auf dem Estrich
lag eine 0,60 m hohe lehmige
Schicht mit viel Wandputz-
stücken.
Das Wichtigste auf dieser Baustelle war aber ein vollständig erhaltener großer Steinkel-
ler, P3—8 (Abb. 29). Die Mauerstärke betrug etwa 0,42 m, mit einem großen Fenster auf der
Ostseite, einer kleinen Rechtecknische im Norden (Taf. 6,1), drei größeren im Westen. Die
: Regierungsgeläude
3
d?
Abb. 28. Mauerfundamente, Zeughausstraße 4—6.
42
Umbauten im Sommer des Jahres 1929 auf dem Grundstück Unter Sachsenhausen
6/6a (Taf.3,A2), anschließend an die Rückfront des alten Gebäudes, erfordertenden
Aushub einer 6:7 m großen Fläche bis zu 6 m Tiefe für verschiedene Pfeiler und Fun-
damente bis in den gewachsenen Kies.
Dabei fanden sich bei P 1—2 zwei in einem Abstand von 2,64 m parallel verlaufende
Fundamentgruben in OW-Richtung, die 0,44 m breit waren; ihre Sohlen lagen ziemlich
tief, nämlich bei 4,50 m unter dem Bürgersteig. Die mit Ziegelresten, Grauwackebrocken
und Mörtel angefüllten Gruben waren noch gegen 1,50 m hoch sichtbar. An der Süd-
seite von 1 und an der Nordseite von 2 stand der gewachsene Boden in etwa 2 m Tiefe
gleich neben der Mauer an. Aber an der Nordseite von 1 zeigten sich bis zur Sohle der
Mauer römische Schuttlagen, darunter auch Wandputz; dasselbe gilt von der Südseite
der Mauer 2 und dem Zwischenraum zwischen beiden Mauern. Die Vermutung liegt
deshalb nahe, daß sie zu einem römischen Keller gehört haben.
Eine weitere 0,45 m breite Mauer P 5 war schon in 2,55 m auf gewachsenem Sand
fundiert. Das Material war ausschließlich Ziegel mit festem hellgrauem Kalkmörtel.
An der Nordseite befand sich noch ein 0,12 m hoher Streifen eines 4 cm dicken Wand-
putzes von gelbweißer Farbe. Außerdem fanden sich drei Estrichböden P 3, 4 und 6.
P 3 lag in 2,30 m Tiefe, war 8—10 cm stark, bestand aus Ziegelkleinschlag mit sehr
festem gelbem Mörtel; darunter befand sich eine bis 0,12 m hohe Stickung aus Ziegel-
bruchstücken und Grauwacken, unmittelbar über dem gewachsenen Sandboden.
P 4 lag in 1,70 m Tiefe. Er bestand aus Ziegelkleinschlag von 5—6 cm Stärke und
ruhte auf einer aus Sand und Kies bestehenden Lage von etwa 0,20 m Stärke. Unter ihm
lag Mauer 5 und Estrich 6; letzterer, 2,15 m unter dem Bürgersteig, war 8 cm stark und
enthielt nur wenig Ziegelkleinschlag. Unter ihm befand sich eine gegen 0,30 m hohe,
graue, sandige Erdlage. Wir haben also Reste mehrerer Bauperioden vor uns.
3. Zeughausstraße 4—6 (Fundber. 37.32
Gelegentlich eines Erweiterungsbaues am Regierungsgebäude (Taf.3, A 3) wurden bei
Ausschachtungen, die bis 2,80 m unter die Gartenoberfläche reichten, beobachtet (Abb.
28): mehrere parallel verlaufende Mauern (P 1, 2, 9, 11/12), deren Sohlen 2,40 m tief lagen.
Zwischen 1 und 9 fand sich ein Estrich (10), OK 2,03 m, 7 cm stark, aus Ziegelklein-
schlag, Kies und Kalkmörtel,
darunter eine bis 6 cm hohe
Stickung aus Ziegelbruchstük-
ken. Auf diesem Boden stan-
den noch zwei Hypokaustsäul-
chen aus Platten von 0,21 m
Seitenlänge; das eine hatte
noch 4, das andere noch 5
Platten; sie waren durch Lehm
verbunden. Auf dem Estrich
lag eine 0,60 m hohe lehmige
Schicht mit viel Wandputz-
stücken.
Das Wichtigste auf dieser Baustelle war aber ein vollständig erhaltener großer Steinkel-
ler, P3—8 (Abb. 29). Die Mauerstärke betrug etwa 0,42 m, mit einem großen Fenster auf der
Ostseite, einer kleinen Rechtecknische im Norden (Taf. 6,1), drei größeren im Westen. Die
: Regierungsgeläude
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d?
Abb. 28. Mauerfundamente, Zeughausstraße 4—6.
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