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Die Gartenkunst — 30.1917

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Heicke, C.: Gartenverwaltung in Mittel- und Kleinstädten
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Deutsche Bauzeitung 1867-1916
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https://doi.org/10.11588/diglit.21302#0013

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herein gut eingerichtet wird. Die Gartenkunst,
insbesondere ihre Betätigung im Städtebau ist
ein Berufszweig geworden, der mit der landläu-
figen Kunstgärtnerei eigentlich nur noch durch
die Verwendung von Pflanzen und deren Anzucht
zusammenhängt, im übrigen aber weit darüber
hinausgewachsen ist. Der Leiter eines derartigen
städtischen Betriebes muß daher neben der er-
forderlichen allgemeinen und Berufsbildung alle
Eigenschaften besitzen, die man von einem städti-
schen Oberbeamten verlangt, vor allen Dingen
muß er künstlerisch veranlagt und geschult sein,
um wirklich Gutes anregen und planmäßig durch-
führen zu können.

Die bestehenden höheren Gärtnerlehranstal-
ten vermitteln ihren Besuchern die zur Ausübung
des Berufes in diesem Sinne erforderlichen Kennt-
nisse, die der Anwärter dann durch mehrjährige
Tätigkeit in gut geleiteten Gartenbaubetrieben
oder Gemeindegartenverwaltungen gefestigt und
erweitert haben muß. Die Ausbildung schließt
in der Regel mit der Ablegung der Diplom-Garten-
meisterprüfung ab. Wenn dadurch auch der Nach-
weis der erfolgreichen Ausnützung der Ausbil-
dungsmöglichkeiten gegeben wird, so sollten sich
die Verwaltungen bei der Auswahl unter den Be-
werbern nicht gar zu ausschließlich auf die Erfül-
lung dieser Bedingung festlegen, da sonst leicht
manche tüchtige Kraft für die Berufung in eine
städtische Stellung außer Betracht bleiben müßte.

Um die Leistungsfähigkeit des Gartenbeamten
für die Stadtgemeinde voll auszunützen, ist ferner
nötig, daß ihm durch Ausschaltung unnötiger

Hemmungen die Möglichkeit arbeitsfreudigen
Schaffens gewährleistet wird. Ausreichende Be-
soldung und richtige Eingliederung in den Be-
amtenkörper sind dazu Vorbedingung. Die Er-
fahrung lehrt, daß in das Gärtnerei- und An-
lagewesen viele Leute hineinreden zu können
glauben. Dadurch entstehen leicht Reibungen bei
selbständigen, verkümmernde Zurücksetzung bei
weniger selbständigen Naturen. Deshalb ist im
allgemeinen zu empfehlen, den Gartenbeamten
dem Chef der Stadtverwaltung unmittelbar zu
unterstellen.

Die Kosten eines unter diesen Gesichtspunkten
einzurichtenden Verwaltungszweiges brauchen
durchaus nicht die Finanzen der Stadt über Ge-
bühr zu belasten. Die Anlagen haben auch bis-
her bereits Mittel beansprucht, die nicht immer
mit Erzielung des vollen Erfolges verausgabt
sind. In den Haushaltsplänen stecken außer-
dem an manchen Stellen Posten, die in Zukunft
bei der Gartenverwaltung untergebracht werden
können.

Nach Erwägung aller Umstände ergibt sich,
daß die Einrichtung einer städtischen Garten-
verwaltung mit Gärtnerei unter Einbeziehung der
Friedhofsverwaltung für zahlreiche Mittel- und
Kleinstädte gerade unter den heutigen Verhält-
nissen eine Sache ist, die den Gemeindeverwal-
tungen, der Einwohnerschaft und dem Garten-
bau in der kommenden Zeit vielseitigen Nutzen
bringen kann, wenn die Sache vernünftig und
unter Berücksichtigung aller jeweiligen örtlichen
Verhältnisse in Angriff genommen wird. H.

Deutsche Bauzeitung 1867—1916.

Am 15. Dezember 1916 waren 50 Jahre ver-
flossen, seit die Deutsche Bauzeitung, die be-
kannteste und verbreitetste deutsche Architek-
turzeitung, die zum ersten Male am 5. Januar
1867 unter dem Titel „Wochenblatt, herausge-
geben von Mitgliedern des Architekten-Vereins
zu Berlin", erschien, gegründet wurde.

Diesem Ereignis war eine Reihe lebhafter
Kämpfe innerhalb des Architekten-Vereins vor-
hergegangen, der seit 1824 bestand und sich in
der Hauptsache aus den Angehörigen des preußi-
schen Staatsbauwesens zusammensetzte. Seine
Tätigkeit war jahrzehntelang unter der aner-
kannten Leitung des Vorstands in den ruhigsten
Formen verlaufen. Dies änderte sich, als auf An-
regung jüngerer Mitglieder eine wirksamere
literarische Vertretung an Stelle der jährlich ein-
mal erscheinenden „Zeitschrift für Bauwesen"
ang estrebt und von dem zur Prüfung dieser Frage
bestellten Ausschuß die Gründung eines eigenen

Vereins-Wochenblatts empfohlen wurde. Das
Vorhaben stieß besonders bei älteren Mitglie-
dern und dem Vorstande auf eine Gegnerschaft,
die sich aus Zweifeln an der Durchführbarkeit
und Rücksicht auf das Vertragsverhältnis er-
gaben, das mit der vom Ministerium für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten herausge-
gebenen „Zeitschrift für Bauwesen" bestand,
wobei aber wohl auch Befürchtungen wegen
Unbequemlichkeit mitsprachen, die sich aus der
Regung eines neuen, zu der bisherigen Geschäfts-
führung des Vereins in gewissen Widerspruch
stehenden Geistes in den Kreisen der jüngeren
Mitglieder erwarten ließ.

Nachdem fast der gesamte Vorstand die
Mehrheitsbeschlüsse des Vereins mit Amts-
niederlegung beantwortete und der damalige
Bautenminister gegenüber der geplanten Unter-
nehmungen einen ablehnenden Standpunkt be-
kundet hatte, was bei der Beamteneigenschaft

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