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und Lengenveit samt den Widumsgütern daselbst für sich
und ihre Söhne Arnold und Walter gegen eine jährl. Gült
von 90 Malter Korn und 24 Malter Spelz zu Leibgeding
erhalten haben. Von dieser Gült sollen sie namens des
Stifts 24 Malter Korn dem Priester zu Westheim zu seiner
Pfründe reichen. Für pünktliche Entrichtung der Gült
stellen sie ihren Hof zu Lengenveit gen. der Seidenhof bis
zur Höhe von 30 U Heller zum Pfände. Außer dem „Cathe-
draticum, quod vulgariter dicitur Kirlose" sollen sie des
Zehents wegen zu keiner kirchlichen Abgabe verpflichtet sein.
Lat. Original (Perg.) ohne Gerichtssiegel
im Münchener Hauptstaatsarchiv.

12. 1289 März 23. Rom.

Die Erzbischöfe Philipp von Salerno, Theocristus von
Adrianopel, Johannutius von Moeesus (archiep. Mohicensis)
und Petrus von Oristano sowie die Bischöfe Synnebaldus
von Imola, Heinrich von Trient, Waldebrunus von Aiüona,
Johannes von Lamego, Romanus von Croja, Orlandus von
Narni, Conrad von Toid, Aldebrandus von Sutri, Philipp
von Fiesole, Maurus von Amelia, Bonifacius von Parenzo,
Petronius von Larino, Theobald von Canosa, Leatherius
von Yeroli, Marcellinus von Tortiboli, Bartholomeus von
Gaeta und Guillelmus von Cagli gewähren auf Bitten des
Meisters und der Brüder im Deutschordenshaus zu Speier,
welche daselbst ein Hospital erbauen und darin einen Altar
zu Ehren der hl. Elisabeth errichten wollen, zur Beschaffung
der notwendigen Mittel allen Christgläubigen, welche zur
Erbauung des Hospitales oder zum Unterhalt der Armen
dortselbst durch Gaben oder Vermächtnisse beitragen oder
an den 4 Marienfesten sowie dem Feste der hl. Elisabeth
oder innerhalb der Oktaven dieser Feste den vorgenannten
Altar andächtig besuchen, jeder für sich 40 Tage Ablaß
vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesanbischofs.

Datum Rome a. D. 1289, decimo kal. Aprilis, ponti-
ficatus dorn. Nicolai Pape quarti anno secundo, indictione
secunda.
Lat. Original (Perg.) mit Resten von 17 an rotgelben Seidenschnüren

hängenden Malta-Siegeln im Münchener Hauptstaatsarehiv.
 
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