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Einleitung.

Die Jahrhunderte alte Feindschaft zwischen dem Mainzer
Erzstuhle und der kräftig emporstrebenden Landgrafschaft
Hessen, dazu als neu hinzukommend der Bruderzwist zwischen
dem Landgrafen Ludwig II. von Cassel und Heinrich III. von
Oberhessen — dies sind die beiden maßgebenden Erscheinungen,
die der politischen Stellung Hessens in der Zeit von 1458 bis
1471 ihr eigentümliches Gepräge geben. Als drittes kommt
hinzu der 1457 fest begründete Zusammenschluß Hessens und
Sachsens mit den Hohenzollern, der zwei Jahre später den An-
schluß Ludwigs an die böhmische Politik Georgs von Podiebrad
zur Folge hatte. Ludwigs Beziehungen zu Georgs Verbündetem,
Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, gaben ein weiteres
Glied in der Kette der Umstände, die die Politik Landgraf
Ludwigs bestimmen sollten.

Als Landgraf Ludwig I., der Friedsame, 1446 bei dem
Verlobungsvertrage seines fünfjährigen zweiten Sohnes Heinrich
mit der Tochter des Grafen Philipp von Katzenelnbogen das
Zugeständnis gemacht hatte, daß nach seinem Tode seine beiden
ältesten Söhne das Land Hessen teilen sollten, hatte er den
Keim zu folgenschweren Ereignissen gelegt. Nach dem Tode des
Landgrafen am 17. Januar 1458 wurde jenes Versprechen zur
Wirklichkeit, zum zweiten Male seit dem Bestehen der Land-
grafschaft erhielt das Land — diesmal für mehr denn vier Jahr-
zehnte — eine Doppelherrschaft, die in ihren Wirkungen, bösen
wie guten, von entscheidender Bedeutung für die territoriale
Gestaltung des Landes wurde.

Am 2. März 1460 fand die erste wirkliche Teilung statt.
Ludwig II. ward Herr von Niederhessen und dem Lande an der

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