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Gwinner, Philipp Friedrich; Gwinner, Philipp Friedrich [Mitarb.]
Kunst und Künstler in Frankfurt am Main: vom dreizehnten Jahrhundert bis zur Eröffnung des Städel'schen Kunstinstituts ([Hauptbd.]) — Frankfurt am Main: Baer, 1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.66038#0582
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558

bey meinem Ableben sich vorsind ende Wechselbriefe längstens nur noch auf
ein Jahr von der Versallzeit an, wenn sonst kein erheblicher Anstand obwaltet,
nach dem Gutfinden der Stiftungsadministratoren prolongirt, daß aber nachher
und nach Ablauf dieser Zeit, schlechterdings keine Darleihen auf simple mit
keinem Pfand versehene Wechsel weiter gemacht werden dürfen); die jährliche
Vergrößerung dieses meines Stiftungs-Fonds aus einem Theil der jährlichen
Zinfen, damit derselbe bey sich etwa ereignenden Verlusten nicht in der Folge
geschwächt werde, und vielmehr von Zeit zu Zeit zunehme; die Einziehung der
Aktiv-Ausstände; die Wahl der Lehrer, welche den jungen Leuten Unterricht
ertheilen — die Bestimmung, welche Subjecte aus dem Institut Unterstützung
genießen sollen? wie viel? und auf wie lange? — die Prüfung deren Moralität
und die Ahndung eines unsittlichen Betragens; ihre alsbaldige Abschaffung,
wenn sie sich, ihre Eltern oder Vormünder, durch ein ungebührliches Betragen
der empfangenen Unterstützung unwürdig machen; alles dieses, so wie die ganze
unumschränkte Verwaltung des Instituts und was in irgend einer Hinsicht
damit in Verbindnng stehet, bleibt ohne irgend eine obrigkeitliche Rücksprache
oder Genehmigung einholen zu dürfen, dem freien Ermessen der von mir gleich
weiter unten angeordneten Stiftungs-Administratoren lediglich überlassen. Ich
ernenne nemlich
4. zu Vorstehern und Administratoren dieses meines von mir gestifteten
und zum Universal-Erben instituirten Städelschen Kunstinstituts, wie auch zu
Vollziehern meiner lezten Willensverordnungen nach alphabetischer Namens-
Ordnung nachfolgende meine Freunde, welche mir die Annahme gütigst zuge-
sagt haben — als nämlich:
Herrn Doctor Juris Johann Georg Grambs,
Herrn geheimen Finanz-Rath Johann Gerhard Hoffmann,
Herrn Handelsmann Philipp Nicolaus Schmidt,
Herrn Handelsmann Johann Carl Städel,ft und
Herrn Doctor Juris Carl Friedrich Stark.
Da ich zu ihnen das volle Zutrauen hege, daß sie dieses mein gestiftetes Kunst-
institut wohl verwalten werden, so verordne ich zwar, daß sie sogleich nach
meinem Ableben und ihre Nachfolger in der Zukunft bey dem hiesigen Schöffen-
und Appellations-Gerichte, wenn gleich dessen Namen und Einrichtung sich in der
Folge ändern würde — auf diese meine Stiftungsurkunde in Eidespflicht zu neh-
men sind — es ist aber dabey mein Wille, daß diese Männer für ihre freywillig
übernommene Verwaltung auf keinerlei Art verantwortlich gemacht werden sollen.
Diese meine ernannte Herren Administratoren sollen sammt oder sonders
als die Repräsentanten des von mir zum Universal-Erben eingesetzten Städe-
lischen Kunstinstituts um die Einweisung in den Besitz meiner Verlassenschaft
bey der Behörde nachsuchen, und nachdem diese erfolgt seyn wird, als ernannte
Testamentsvollzieher die von mir gemachten Partikular-Vermächtnisse vorschrifts-
mäßig aus der Verlassenschafts-Mafse berichtigen.
Bey dem Abgang eines oder des andern der Administratoren, ergänzen

Z Da Herr Johann Carl Stadel noch bey Lebzeiten des Stifters ver-
storben, so wurde von demselben Herr Carl Ferdinand Kellner an dessen
Stelle als Administrator ernannt.
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