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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1901 — 1901

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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Sommer-Halbjahr 1901, Nr. 1
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Nr. 1

Heidelbebgeb Akademische Mitteilungen

1901

Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugeben-
den Bewerbungen sind beizufügen:
1. Führungsattest des Disziplinaramts für die Dauer des
hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse übet fleissigen Besuch der während der-
selben gehörten Vorlesungen,
3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.
Die Bewerbungsfrist schliesst mit dem 25. Mai 1901,
spätere Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Engerer Senat.
Aus der Pfarrer Herrmann’schen Stipendien-
Stiftung sollen für das Jahr 1901 drei Stipendien an die drei
bedürftigsten, würdigsten Studierenden der Theologie hiesiger
Hochschule vergeben werden. Vorzugsweise sollen Mitglieder
des homiletischen Seminars, insofern sie evang.-prot. Kon-
fession sind und obengedachte Eigenschaften besitzen, mit
diesen Stipendien bedacht, und zu diesem Ende eine jährliche
Konkurrenz unter ihnen eröffnet werden. Jeder Seminarist
nämlich, der das Stipendium erhalten oder ferner geniessen
will, hat sich auch durch eine auszuarbeitende und zu hal-
tende Predigt über ein von dem zeitlichen Direktor aufzu-
gebendes Thema vor seinen Kommilitonen auszuzeichnen. Der
vorzüglichste der drei Stipendiaten soll am 25. August in
der evangelischen Hauptkirche zu Heidelberg eine Predigt
halten, die zum Zweck hat, aus Gründen der Vernunft und
Religion zu frommen Stiftungen zu ermuntern; für die Predigt
ist noch eine besondere Prämie stiftungsmässig bestimmt.
Bewerber haben ihre Gesuche samt den Zeugnissen über
Bedürftigkeit und Fleiss bis zum 15. Mai auf dem Sekre-
tariat abzugeben.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.

Juristische Fakultät.
Bekanntmachung.
Das Obermayer’sche Stipendium für das Jahr
1901 wird hierdurch zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Verleihung erfolgt ohne Rücksicht auf konfessionelle
Verhältnisse an einen Studierenden der Rechtswissenschaft,
welcher die hiesige Universität wenigstens schon ein Semester
besucht hat und sich über Dürftigkeit, Fleiss und Sittlichkeit
auszuweisen vermag, sowie in der anzustellenden schriftlichen
Prüfung die beste Arbeit liefert.
Der Meldung, welche spätestens bis 4. Mai auf dem
Sekretariat zu erfolgen hat, sind beizufügen:
1. Vermögenszeugnis,
2. Sittenzeugnis,
3. Fleisszeugnisse über sämtliche in den früheren Se-
mestern gehörten Vorlesungen.
Dem Bewerber ist gestattet, hierbei diejenigen Fächer
zu bezeichnen, aus welchen er vorzugsweise geprüft zu werden
wünscht. Die Auswahl der Fächer bleibt jedoch der Fakul-
tät vorbehalten.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Schröder,
d. zt. Dekan.

Philosophische Fakultät.
Die Honorarbefreiungsgesuche betr.
Denjenigen Herren Studierenden der Philosophischen
Fakultät, welche Eingaben um Honorarbefreiung einreichen
wollen, wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach Fakul-
tätsbeschluss die erforderlichen Fleisszeugnisse auf Formularen
ausgestellt werden müssen, welche auf dem Universitäts-
sekretariat zu entnehmen und persönlich den betreffenden
Herren Dozenten zu überbringen sind. Von letzteren wird
das ausgestellte Zeugnis direkt dem Dekan der Philosophi-
schen Fakultät zugestellt werden. — Ihren Gesuchen haben die
Bewerber das Anmeldebuch, oder ein Verzeichnis sämtlicher
im letztvergangenen und im laufenden Semester belegten Vor-
lesungen und Hebungen anzufügen, ausserdem aber in den
Gesuchen diejenigen Dozenten namentlich anzuführen, welche
sie um Ausstellung eines Fleisszeugnisses gebeten haben.
Für diejenigen Herren, welche bisher noch nicht Hono-
rarbefreiung genossen haben, wird bemerkt, dass Aussicht
auf Erfolg nur Gesuche solcher Bewerber haben, welche ihre
besondere Befähigung zum Studium durch entsprechende
Schulzeugnisse nachzuweisen vermögen. Bewerber, welche
im Maturitätszeugnis nicht die Noten „sehr gut“ oder „gut“
(I oder II) erhalten haben, können zunächst Honorarbefreiung
überhaupt nicht erlangen; sie dürfen erst dann auf Befreiung
hoffen, wenn sie durch gute Leistungen in seminaristischen
Hebungen ihre besondere Befähigung zu dem von ihnen er-
wählten Studium dargethan haben werden. Einfache Fleiss-
zeugnisse genügen hierzu nicht.
Heidelberg, den 15. April 1901.
Der Prodekan:
Crusius.

Katholische Stipendien-Kommission.
Die aus der Kuhn’schen Stiftung für das Jahr 1901
zu vergebenden Stipendien werden zur Bewerbung ausge-
schrieben.
Zu dieser wird jeder Studierende zugelassen, der der
hiesigen Universität schon mindestens ein Semester und der
katholischen Konfession angehört.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Taufschein,
2. Vermögenszeugnis,
3. Sittenzeugnis,
4. Fleisszeugnisse und
5. das Anmeldungsbuch
beizufügen sind, bis spätestens 4. Mai auf dem Sekretariat
einzureichen.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Vorsitzende:
i. V.: Buhl.

Friedrich-Luisen-Stipendien-Kommission.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1901 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
 
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