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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1913 — Heidelberg, 1913

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Nr. 2 (26. April 1913)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25137#0017
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AKADEMISCHE MITTEILEN


FÜR DIE STUDIERENDEN DER RÜPRECHT-KARLS-ÜN1VERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

SommerHalhjahr 1913 Nr. 2 Samstag, 26. April 1913

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für IO Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Immatrikulations-Kommission.
Bekanntmachung.
Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlüsse jeder Woche statt.
Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier ersten Wochentagen, Montag bis Donnerstag
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der Kanzlei während der Stunden von 8 bis
12 Uhr zu bewirken.
Jeden Freitag haben sich dann die an den vorher-
gegangenen Tagen Angemeldeten zu einer den Einzelnen bei
der Anmeldung bekannt gegebenen Stunde auf dem Sekre-
tariat in die Matrikel einzuzeichnen und sich sodann
am folgenden Samstag um 12 Uhr zu einer durch den
Prorektor abzuhaltenden Schlussfeierlichkeit in der Aula
einzufinden.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1. von Inländern:
Abgangszeugnis von der Schule und von den etwa schon
besuchten Hochschulen,
ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;
2. von Ausländern:
äusser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein.
Heidelberg, den 15. April 1913.
Der Prorektor:
_ K. Gottlieb.
Sprechstunden
des Prorektors: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
und Samstag von 11—12 Uhr
des Dekans der:
Theologischen Fakultät: Montag bis Donnerstag
von 10—11 Uhr im Direktorzimmer des prakt.-theol.
Seminars (Schulgasse 2); unmittelbar nach 10 Uhr im
Dozentensprechzimmer des alten Kollegienhauses.
Juristischen Fakultät: Montag bis Donnerstag von
12—12^ Uhr, Freitag von 11—1 lx/2 Uhr im Dekanats-
zimmer (Neues Kollegienhaus).
Medizinischen Fakultät: Mittwoch und Samstag
punkt 10 Uhr im Direktionszimmer der medizin. Poli-
Klinik (Hospitalstrasse 1).
Philosophischen Fakultät: Montag und Donnerstag
von 11—12 Uhr im Dekanatszimmer (Seminarienhaus,
Augustinergasse 15).
Naturwissenschaftlich - mathematischen Fa-
kultät: Täglich von 12—1 Uhr im Zoologischen
Institut (Sophienstrasse 6, Eingang Plöck).

Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Der Besuch der Vorlesungen ist nur denjenigen
Studierenden und Hörern erlaubt, welche die Vorlesungen
ordnungsmässig belegt haben.
Da diese Vorschrift in letzter Zeit wiederholt über-
schritten worden ist, sehen wir uns veranlasst, in ge-
eigneter Weise Kontrolle üben zu lassen und den nicht
berechtigten Hörern den Besuch der Vorlesungen zu
verweisen, eventl. gegen die betreffenden Studierenden
disziplinarisch vorzugehen.
Der Prorektor:
R. Gottlieb.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Den reichsausländischen Studierenden ist das
Belegen der Plätze in den Auditorien und in den
Instituten im Sommersemester vom 1. Mai ab, im Winter-
semester vom 1. November ab gestattet.
Heidelberg, den 14. März 1913.
Der Prorektor:
_L v. Lilienthal.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Die Zahlung der Gebühren betr.
Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.
Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.
Es sind zu zahlen:
für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.
für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . ■— 20 Pf.
für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.
für jede Beglaubigung .— 50 Pf.
Der Prorektor:
' ’' R. Gottlieb.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Es ist in den letzten Jahren vorgekommen, dass in
Mannheim wohnende Studierende, während sie an der Uni-
versität immatrikuliert waren, bei dem in Mannheim
garnisonierenden Teil des 2. Bad. Grenadierregiments Nr. 110
ihrer Militärpflicht genügten und dann bei der Meldung
zur Prüfung die auf diese Weise verbrachten Semester in
Anrechnung brachten.
Wenn es auch bei der guten Eisenbahnverbindung
und kurzen Entfernung zwischen Mannheim und Heidelberg
bisher nicht beanstandet worden ist, dass in Mannheim wohn-
 
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