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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1913 — Heidelberg, 1913

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Nr. 4 (10. Mai 1913)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25137#0035
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUFRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer ^Halbjahr 1913 Nr. 4 Samstag, 10. Mai 1913

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Die nächste Nummer der „Akadem. Mitt.“ erscheint
Samstag, den 24. Mai.
Redaktionsschluss für grössere Beiträge:
Dienstag, den 20. Mai,
für kleinere: Mittwoch, den 21. Mai, nachm. 12 Uhr.

Immatrikulations-Kommission.
B ekanntmachung.
Die letzte Immatrikulation findet am
Dienstag, den 20. Mai, vormittags 11 Uhr
statt.
Die Anmeldung hat spätestens bis zu diesem
Tage auf der Universitäts-Kanzlei, vormittags von 9 bis
11 Uhr, zu erfolgen.
Dabei sind vorzulegen:
das Abgangszeugnis von der Schule und eventl. von den
früher besuchten Universitäten, ausserdem ein Führungsattest,
wenn die Aufnahme dahier nicht unmittelbar nach dem Ab-
gang von der Schule oder Universität stattfindet; von Aus-
ländern ausserdem Pass oder Heimatschein.
Die Studierenden werden ausdrücklich darauf aufmerk-
sam gemacht, dass nach dem bezeichneten Termine
die Immatrikulation nur ausnahmsweise und nur dann
vorgenommen werden kann, wenn triftige Gründe das Er-
scheinen an den geordneten Terminen unmöglich gemacht
haben.
Heidelberg, den 8. Mai 1912.
Der Prorektor:
• K. Gottlieb.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Die Studierenden werden hierdurch in Kenntnis gesetzt,
dass die Fechtübungen nach den Pfingstferien nur in
den neuen Räumen — Schiffgasse 10 —stattfinden.
Heidelberg, den 29. April 1913.
Der Prorektor:
—-- B. Gottlieb.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmchaung.
Nach § 16 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, in der Universitätsstadt zu wohnen, der
akademischen Behörde bei der Aufnahme ihre Wohnungen
anzuzeigen und ihr über einen Wechsel derselben je-
weils binnen drei Tagen Mitteilung zu machen.
Das Wohnen ausserhalb der Universitätsstadt kann nur
ausnahmsweise vom Prorektor erlaubt werden.
Die Unterlassung kann disziplinär geahndet werden.
Ausserdem ist, wenn das Aufsuchen der Wohnung durch
einen Bediensteten der Hochschule notwendig wird, an diesen
eine Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.
Der Prorektor:
__ B. Gottlieb.

Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Die Friedrich - Luisen - Stipendien für 1913
werden hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an der hiesigen Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier als akademische Bürger
gewesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Bedürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesucli in dem Wintersemester 1912/1913
und im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 gestellten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 15. April 1913.
Der Prorektor:
_ B. Gottlieb.
Akademisches Direktorium.
Bekann tma chung.
Das Succow’sehe Stipendium, bestehend in einem
nützlichen Buche für einen Studierenden der Theologie und
der Medizin, wird zur Bewerbung ausgeschrieben.
Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, der wenigstens ein volles Semester
der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakultät an-
gehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Stipendium
der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über Fleiss, Sitt-
lichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag.
Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugeben-
den Bewerbungen sind beizufügen:
1. Ein Führungszeugnis des Disziplinaramts für die Dauer
des hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse über fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Vorlesungen,
3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.
Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 15. Mai; später
einlaufende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 15. April 1913.
Der Prorektor:
B. Gottlieb.
Katholische Stipendien-Kommission.
Bek anntmachung.
Die aus der Kuhn’schen Stiftung für das Jahr 1913
zu vergebenden Stipendien werden hierdurch zur Bewerbung
ausgeschrieben.
 
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