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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1913 — Heidelberg, 1913

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Nr. 3 (3. Mai 1913)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25137#0027
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-DNIVERSITÄT ZU HEIDELRERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer-Halbjahr 1913 Nr. 3 Samstag, 3. Mai 1913

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Immatrikulations-Kommission.
Bekanntmachung.
Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlüsse jeder Woche statt.
Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier ersten Wochentagen, Montag bis Donnerstag
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der Kanzlei während der Stunden von 8 bis
12 Uhr zu bewirken.
Jeden Freitag haben sich dann die an den vorher-
gegangenen Tagen Angemeldeten zu einer den Einzelnen bei
der Anmeldung bekannt gegebenen Stunde auf dem Sekre-
tariat in die Matrikel einzuzeichnen und sich sodann
am folgenden Samstag um 12 ühr zu einer durch den
Prorektor abzuhaltenden Schlussfeierlichkeit in der Aula
einzufinden.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1. von Inländern:
Abgangszeugnis von der Schule und von den etwa schon
besuchten Hochschulen,
ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;
2. von Ausländern•:
äusser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein.
Heidelberg, den 15. April 1913.
Der Prorektor:
_. R. Gottlieb.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Die Studierenden werden hierdurch in Kenntnis gesetzt,
dass die Fechtübungen nach den Pfingstferien nur in
den neuen Bäumen — Schiffgasse 10 —stattfinden.
Heidelberg, den 29. April 1913.
Der Prorektor:
R. Gottlieb.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, das Studierende
ausserhalb der Universitäts-Fechtlokale und bei Privat-
Fechtlehrern fechten.
Dies widerspricht den Bestimmungen des § 1 der Fecht-
Ordnung.
Wir machen darauf aufmerksam mit dem Bemerken, dass
gegen diejenigen Studierenden, die gegen dieses Verbot handeln,
disziplinarisch eingeschritten werden wird.
Heidelberg, den 28. April 1913.
Der Prorektor:
_R. Gottlieb.

Bekanntmachung.
Zur würdigen Begehung des Gedächtnisses der grossen
Zeit von 1813 hat auf unsere Bitte Herr Universitätsprofessor
Dr. Hermann Oncken es übernommen, in drei geschicht-
lichen Vorträgen über
Deutschlands Befreiung vor hundert Jahren,
zu sprechen.
Der erste dieser Vorträge wird
Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung,
der zweite
die geistige und sittliche Vorbereitung der
Befreiung und die preussische Reformzeit,
der dritte
den Befreiungskrieg und sein Ergebnis für die
deutsche Nation
zum Gegenstand haben.
Die Vorträge finden mit freiem Zutritt für jedermann
am Samstag, den 3., Montag, den 5. und Mittwoch,
den 7. Mai ds. Js. im grossen Saale der Stadt halle statt
und beginnen jeweils pünktlich um 8*/2 Uhr abends.
Wir laden die Bewohner und Bewohnerinnen unserer
Stadt zu diesen Vorträgen freundlichst ein. Der Saal ist an
jedem der drei Abende von 73/4 Uhr an geöffnet. Sobald
der Vortrag begonnen hat, kann niemand mehr in den Saal
eingelassen werden.
Heidelberg, den 21. April 1913.
Der Stadt rat:
Dr. Wilckens. Welker.

Medizinische Fakultät.
Walter Erb-Stiftung.
Die Erträgnisse dieser Stiftung sind zureinen Hälfte
(I.) für die Unterstützung unbemittelter'Kranken
und Rekonvaleszenten bestimmt und zwar in erster
Linie von Studierenden der Medizin und von Assis-
tenten der medizinischen und neurologischen
Klinik; weiterhin aber von Studierenden anderer Fakultäten
und Assistenten anderer Kliniken, sowie schliesslich von
alleinstehenden, bedürftigen Personen der gebildeten Stände.
Zur andern Hälfte (II.) sollen die Erträgnisse Ver-
wendung finden zur Unterstützung und Förderung
wissenschaftlicher Arbeiten und Studienreisen
mit Geldbeiträgen, oder zur Gewährung von Preisen
für besonders hervorragende wissenschaftliche Leistungen:
an erster Stelle für Arbeiten, die an der Heidelberger medi-
zinischen und neurologischen Klinik von deren Assistenten
oder von Studierenden gemacht werden, demnächst auch für
andere Arbeiten und Institute.
 
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